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Muss ich Minijob, trotz Elternzeit beim Arbeitgeber melden?

Hallo @ All!

Bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Discounter) hatte ich damals 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Nun würde ich gerne woanders, d.h. bei einem anderen Arbeitgeber einen 400 € Job annehmen, trotz Elternzeit. Denn in meinem Job (20 h/Woche, Lohnsteuer 5) würde es sich überhaupt nicht lohnen.

Nun zu meinen Fragen:

- Muss ich das meinem eigentlichen AG mitteilen?? Oder muss dieser zustimmen? Wenn ja, werden die auf jeden Fall ein klares NEIN sagen. Ich wurde damals mit Minus Stunden in den Mutterschutz verabschiedet. Also gibts noch Arbeitszeit nachzuholen.

Die könnten vorschlagen, dass ich dort arbeiten soll. Was ich aber nicht möchte. --> Arbeitszeiten 2-3 mal die Woche 7-20 Uhr. :-|

- Falls ich den 400 € Job annehmen würde, ohne es meinem eigentlichen Arbeitgeber mitzuteilen. Meint ihr, dass das irgendwie/irgendwo rauskommen könnte???

Außerdem finde ich es vorteilhaft, dass ich bei einem 400 € Job jederzeit oder evtl. in ein paar Monaten absteigen kann. Bin dann trotzdem weiterhin in Elternzeit. Falls es mein AG nicht erfahren würde natürlich.

Was meint ihr, soll ich den 400 € job ohne Bedenken annehmen?

Danke fürs lesen!!

lg lila, die etwas durcheinander ist und nicht weiss, wen sie

Bisherige Antworten

Muss ich Minijob, trotz Elternzeit beim Arbeitgeber melden?

Hallo Lilia,

also du musst es auf jedenfall deinem Arbeitgeber sagen bzw ihn fragen ob er nicht einen 400€ job für dich hätte. Wenn er dich nicht braucht kannst du wo anders anfangen.

Was passiert wenn du deinen alten arbeitgeber nicht fragst kann ich dir leider nicht sagen.

Ich hatte das selbe probelm. Aber ich habe mit meinem chef eine super vereibarung getroffen.

Sorry das ich dir nicht viel weiter helfen konnte.

Lg Nicky

Muss ich Minijob, trotz Elternzeit beim Arbeitgeber melden?

ja, du musst erst bei deinem alten ag fragen. wenn er dir aber keine passende teilzeitarbeit anbieten kann, darfst du soviel ich weiß ein anderes angebot annehmen.
ich würd es auf keinen fall ohne absprache mit dem ag machen, es sei denn, dir ist es egal, was es für folgen haben könnte.
lg,
susanne

Muss ich Minijob, trotz Elternzeit beim Arbeitgeber melden?

Hallo Lila,
wenn du in der Elternzeit bist, darfst du ja bis zu 30 Std arbeiten! Allerdings musst dies deinem AG mitteilen! Vorzugsweise solltest du allerdings bei deinem jetzigen AG arbeiten. Wenn allerdings die Arbeitszeiten, die die dort angeboten werden für dich nicht umsetzbar sind (weil du z.B. keine Kinderbetreuung hast), darfst du auch woanders arbeiten. Der AG ist verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen. Den neuen Job heimlich zu machen, davon kann ich dir auch nur abraten, wenn das auch noch bei der "konkurrenz" ist, kann das für dich sogar die Kündigung bedeuten!
Teile mal mit, wie du dich entschieden hast!
Lg Tylaka :ROSE:

Keine Ahnung, was ich tun soll :o/

Aber trotzdem danke für eure Antworten.

lg lila :-)

Keine Ahnung, was ich tun soll :o/

Frag doch einfach bei deinem AG, ob Du auf 400 Euro Basis dort arbeiten kannst. Wenn er Dir da nicht entgegen kommt, würde ich nochmal bei der Arge fragen, ob Du dann das andere Angebot annehmen darfst.
LG,
Susanne

Ich würde mal

beim Arbeitsamt nachfragen.

Soweit ich weiss musst Du den AG zwar über den Nebenjob informieren - ihn verbieten kann er aber gar nicht so ohne Weiteres. Da müssen schon triftige Gründe vorliegen.

Außerdem kannst Du dort dann ja auch nachfragen wie es ist wenn Du während der Elternzeit dort kündigen würdest - denn so wie Du schreibst gehe ich nicht davon aus dass Du da wirklich noch arbeiten willst oder auch kannst. Selbst wenn die Elternzeit rum ist und Deine Süße in den Kiga geht - 12 Stunden Dauerdienst gehen da auch auf keinen Fall (wobei ich mich gerade frage ob das arbeitsrechtlich überhaupt zulässig ist).

Wie gesagt: Fragen über Fragen. Ich würde mich mit so einem Anliegen direkt ans Arbeitsamt wenden. Zumindest hier bei uns am Ort werden solche Anfragen meist kompetent und freundlich beantwortet.

LG & ich drück Dir für Deinen neuen Job die Daumen

Silke

Ich weiss, eine Kündigung ist unumgänglich!

Hallo Silke,

so wie du bereits auch sagtest, auch wenn die Kleine im Kindergarten untergebracht ist, kann und will ich nicht so lange arbeiten.

Das es arbeitsrechtlich nicht zulässig ist, weiss ich und der Arbeitgeber weiss das auch. Aber bei Discountern läuft sooooo viel unterm Tisch, das glaubst du mir gar nicht. :HELP: Es hält sich kaum jemand an die arbeitsrechtlichen Vorschriften. Der der seinen Job behalten will, muss den Mund halten. :-( Das ist ein Grundsatz, den man gut kennen muss. Hat mir mal unsere Regionalleitung gesagt, der ist für die komplette Region hier zuständig.

Rein theoretisch wäre ich finanziell sowieso besser dran, wenn ich arbeitslos wäre! Ich finde es total sch..., dass es Leuten, die arbeiten finanziell schlechter geht, als denen die arbeitslos sind.

Ich denke , dass ich mich dem Arbeitsamt mal wenden werde. Ist zwar hier bei uns in der Großstadt schwierig, ein offenes Ohr zu finden, aber ich werde mein Glück versuchen.

lg lila

Keine Ahnung, was ich tun soll :o/

Hallo Lila,

in den meisten Arbeitsverträgen steht drin (ich kenne bisher keinen, in dem es nicht drin steht), dass man sich als Arbeitnehmer verpflichtet, seine gesamte Arbeitskraft dem (Haupt)Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Also deine ganze Energie ihm widmest.

Im Moment hätte dein Arbeitgeber also keinen direkten Nachteil, wenn du bei jemand anderen arbeiten würdest, da ja von der Arbeitszeit bei ihm nichts abgezwackt wird - du bist ja in Elternzeit. Er hätte natürlich einen Vorteil, wenn du bei ihm statt bei jmd. anderen auf 400€-Basis arbeiten würdest.

Wie du schon geschrieben hast, gefällt es dir bei ihm aufgrund der Arbeitszeiten - das kann ich sehr gut nachvollziehen, diese Arbeitszeiten würden mir auch nicht gefallen.

Frag doch mal bei der Arbeitsagentur nach.

Während der Elternzeit darfst du kündigen (hab ich auch gemacht). Soweit ich weiß, gilt eine 3 Monatige Kündigungsfrist (nur) zum Ende der Elternzeit (über eine Kündigungsfrist in der Elterzeit konnte ich nichts finden und habe bei mir entsprechend der Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt). Wenn du jetzt allerdings bei der Arge sagst, dass du (nur) auf 400€-Basis arbeiten gehen möchtest (von vorher Vollzeit), könnte sich das ggf. negativ auf ein ggf. KÜNFTIGES Arbeitslosengeld auswirken. Denn soweit mir bekannt ist, bekommt man nur anteilig soviel Arbeitslosengeld, wie man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. D.h. wenn du dich bei der Arge erkundigst, ggf. darauf hinweisen, dass du ja nach der Elternzeit selbstverständlich gerne wieder Vollzeit arbeiten gehen möchtest (auch bei deinem bisherigen Arbeitgeber - was du dann tatsächlich nach der Elternzeit machst, kannst du ja jetzt noch nicht wissen).

Aber ohne Nachfragen bei deinem jetzigen Arbeitgeber würde ich den neuen Job auch nicht annehmen. Wer weiß, wozu es gut sein kann.

LG
Jana

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