Hallo,
Ursulas Beitrag unten hat mich dazu inspriert mich mal genauer zu informieren, denn bislang hatte ich von dem Thema wenig Ahnung. Ist ja auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wenn ich es richtig sehe ist es in Baden-Württemberg so:
wird das Kind bis 30.9. eines Jahres 6 Jahre alt MUSS es in die Schule - wird es danach 6 Jahre alt (bis zum kommenden Jahr 30.6.) KANN es auf Antrag der Eltern in die Schule.
Also ist bei uns für Luisa der Fall klar. Sie muss in dem Sommer, in dem sie 6 wird in die Schule und dürfte auch gar nicht früher.
Bei Johanna haben wir dann die Wahl (10.12.). Sie könnte als Kann-Kind schon mit 5 J 9 Monaten oder dann erst mit 6 J 9 Monaten als Muss-Kind.
Wie ist das bei Euch? habt Ihr einen Wahl?
LG,
Claudia