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Muss AG betriebl. Gründe nennen bei Ablehnung Teilz. während der Elternzeit?

Hallo,

nächstes Jahr werden es 20 Jahre wo ich bei der Bank angestellt bin. War Ganztagskraft.

Seit 2008 bin ich in Elternzeit, einmal von Ben und dann vom kleinen Unfall :-) Tom.

Am 17.10.11 enden die 2 Jahre Elternzeit für Tom und im Anschluss wollte ich

das 3. Jahr nehmen und ab 1.1.12 dann Teilzeit während der Elternzeit arbeiten.

4 Tage die Woche je 4 Std., da das Geld benötigt wird und eine Ganztagsbetreuung

nicht möglich ist.

Ich habe den AG rechtzeitig informiert und heute ab ich einen Brief bekommen,

das sie aus betriebl. Gründen mir keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen können.

Muss mir der AG den Grund nennen? In der Bank sind ca. 300 Leute, davon sind

mind. 50 Teilzeitkräfte. Ich bestehe auch nicht auf meinen alten Arbeitsplatz.

Ob ich jetzt den ganzen Tag komme oder Teilzeit dürfte doch für so ein grosses

Unternehmen planbar sein, oder? Nach der Elternzeit könnte ich so oder so

auch nur Teilzeit arbeiten. Habt ihr vielleicht einen Vorschlag was ich machen könnte?

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Vielen Dank.

LG

Bianca

Bisherige Antworten

Muss AG betriebl. Gründe nennen bei Ablehnung Teilz. während der Elternzeit?

Hallo Bianca,
das kommt mir irgendwie bekannt vor. ;-) Wende dich doch mal an deinen Betriebsrat, der kann dir da ggf. helfen.
ich hatte das problem auch schon mal vor einigen jahren. ich wollte meine elternzeit bei lea (8) um 6 monate verkürzen, da war leider auch kein weg drin. und das bei "nur" 1200 mitarbeitern.
sicherlich könntest du ggf. auf die Nennung der gründe bestehen. man kann die teilzeittätigkeit auch einklagen, aber was dann passiert kannst dir ja sicherlich denken.
also bleibt nur der weg über den betriebsrat. die haben meist einen recht guten draht zu den vorständen und personalabteilungen. war bei mir jedenfalls so, als man mir das call-center angeboten hat. nur hab ich mich da geweigert, weil es uninteressant war tgl. 100km zu fahren, bei 30 - 35h/woche.
lg
susi

Muss AG betriebl. Gründe nennen bei Ablehnung Teilz. während der Elternzeit?

Hallo Susi,

ich kann mich an deinen Fall erinnern. Ich finde es von den Arbeitgebern nicht schön.

Ich hab jetzt mal mit dem Betriebsrat telefoniert und ihn aber gebeten, das ich erst

mal so ihre Hilfe in Anspruch nehmen möchte (ohne das die oben was

davon mitbekommen) in Form von Infos und Tips und dann

beim Personalchef erst mal allein einen Termin machen werde.

Wenn alle Stricke reisen dann werde ich die Ablehnung erst mal hinnehmen,

denn ich bekomm dann Arbeitslosengeld, wenn ich mich für eine Teilzeitstelle

im 3. Jahr der Elternzeit anderweitig zur Verfügung stelle. Hab aber bei der

Bank immer noch meinen Vollzeitplatz sicher, wobei ich dann jetzt schon versuchen

werde nach dem 3. Jahr Elternzeit ab Okt. 2012 wenigstens einen Teilzeitplatz zu

bekommen. Vielleicht ist dann eher was drin wenn ich jetzt nicht so ein Ärger mache

und ausserdem haben die dann über ein Jahr Zeit sich eine Stelle für mich zu

überlegen. Vielleicht ändern sich dann auch die Öffnungszeiten im Kindergarten,

aber dann könnt ich trotzdem nicht an den 2 langen Tagen bis Schluss arbeiten

da die Kindergärten bei uns auf dem Land um 17 Uhr zu machen.

Eine ehem. Mitarbeiterin haben sie bei uns auch so weit von ihrem Wohnort hin

versetzt weil sie nur noch Teilzeit arbeiten wollten. Es war ihr dann soweit und dann

haben sie sich anscheinend so geeinigt. Bei einer anderen Mitarbeiterin haben sie es

paar Monate später zugelassen da ihr Mann ja auch eine höhere Position in der Bank hat.

Es ist schon schlimm was die mit den Mitarbeiterinnen machen können.

Vielen Dank.

LG

Bianca

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