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Mein Aufreger des Tages...

...hat heute mal nix mit den Kindern zu tun.
Sondern mit meiner Arbeit.
Ich arbeite ja derzeit 3 Tage die Woche und habe entsprechend einen Urlaubsanspruch von 18 Tagen/Jahr (30 : 5 X 3)
In diesem Jahr hab ich davon noch keinen Urlaub in Anspruch genommen.
Nun ändert sich meine Arbeitszeit auf 4 Tage die Woche, so daß ich die Perso bat, meinen Urlaubsanspruch entsprechend anzupassen. Ich habe das extra vor der ersten Urlaubsinanspruchnahme gemacht, damit da nichts durcheinander kommt.
Nu kommen die mir daher und rechnen meinen Urlaubsanspruch auf 5 Monate 'a 3 Tage + 7 Monate 'a 4 Tage um, macht zusammen 22 Tage.
Da ich aber meinen vollen Urlaub noch habe, den ich ja auch komplett mit 4 Tagen die Woche anschreiben muss, fühl ich mich eindeutig um 2 Tage betuppt. Ich hätte halt den Anspruch für die ersten Monate auch da nehmen sollen...
Die haben doch einen Knall. Als ich damals von Vollzeit auf Teilzeit ging, hatte ich noch einen Resturlaub aus der vollzeit von 19 Tagen. Den hab ich schliesslich auch nicht voll bekommen, sondern der wurde brav auf die 3 Tage Woche umgerechnet und auch noch zu meinem Ungunsten gerundet. Da bleiben nur noch 11 tage über. Was ich auch okay fand. Nur sollen sie mir dann im Umkehrschluss das Gleiche zugestehen und den Urlaub von den ersten 5 Monaten entsprechend hochrechnen, wie sie den anderen runtergerechnet haben.
Ich hab voll den Brass deswegen. Die hohen Herrschaften mögen es ja anders sehen, aber mir ist jeder einzelne Urlaubstag extrem wichtig und heilig und 2 Tage klauen lassen, dass streich ich nicht mit einem Achselzucken weg.
Man und das wo heute so schönes Wetter ist...................
sorry, aber musste ich mal loswerden.
LG
Tina
Bisherige Antworten

Mein Aufreger des Tages...

Ich verstehe dich zwar, würde aber schon sagen, dass deine Firma richtig gerechnet hat. Es ist ja egal ob du schon Urlaub genommen hast oder nicht. Die ersten 5 Monate hattest du halt weniger Anspruch, als den Rest des Jahres.
Ich habe gerade überlegt, wie es bei mir letztes Jahr war. Ich bin erst von 100 % auf 80 % und 2 Monate später wieder auf 90 % hoch. Ich würde sagen, in meiner Erinnerung war die Rechnung gleich.
Vielleicht habe ich die Berechnung aber noch (ein PC verliert sowas ja nie) dann kann ich nochmal nachschauen wie es da genau war.
Kannst du da niemanden fragen, wie es richtig sein muss oder sind diejenigen die Alleinbestimmer?
Ich meine, ich arbeite in einer behörde, wenn einem da was krumm vorkommt, gibts immer noch was höheres zum nachfragen und alles ist gesetzlich geregelt. Vielleicht findest du ja was zu Urlaubsberechnungen.
LG, Viktoria

Mein Aufreger des Tages...

Schau mal, habe im Inet gerade diese Frage/Antwort gefunden:
Frage: Seit Juni arbeite ich Vollzeit für 37,5 Stunden pro Woche in meiner Firma. Vorher habe ich im gleichen Betrieb siebeneinhalb Jahre lang lediglich 30 Stunden wöchentlich gearbeitet. Mein Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Jahr. Da ich in den ersten fünf Monaten diesen Jahres noch nicht den kompletten Urlaubsanspruch für die Monate Januar bis Mai verbraucht habe, will mein Arbeitgeber jetzt diese Urlaubstage in Stunden mit dem restlichen Urlaubsanspruch verrechnen.
Seine Begründung: Meine Urlaubstage aus den ersten fünf Monaten wären nur sechs Stunden pro Tag wert. Am Ende würde mein Resturlaubsanspruch dadurch für dieses Jahr um etwa drei Arbeitstage verringert werden. Ist das so korrekt?
Christine von P.
Antwort: Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers scheint grundsätzlich richtig. Da Sie bisher in Teilzeit tätig waren, steht Ihnen wertmäßig auch nur entsprechender Urlaubsanspruch zu. Wenn Sie nunmehr in Vollzeit arbeiten, erhöht sich der Wert des einzelnen Urlaubstages. Ihr Arbeitgeber ist also berechtigt, entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Auch wenn sich hierdurch zunächst rechnerisch ein Nachteil ergibt, haben Sie letztendlich keinen Nachteil, da Ihnen für die ersten fünf Monate des Kalenderjahres einen anteiligen Urlaubsanspruch auf Basis einer 30-Stunden-Woche und für die restlichen sieben Monate einen anteiligen Urlaubsanspruch auf Basis einer Vollzeitstelle haben. Wie angesprochen, erhöht sich der Wert des einzelnen Urlaubstages hierdurch. Würde man den Urlaub unverändert lassen, so hätten Sie in den ersten fünf Monaten zwar 5/12 des Urlaubsanspruches erwirtschaftet; jedoch würde dieser Urlaubsanspruch nunmehr wöchentlich der Wert von 37,5 Stunden und nicht lediglich von 30 Stunden haben. Daher muss eine entsprechende Korrektur des Urlaubsanspruchs erfolgen, soweit der Urlaub noch nicht in den ersten fünf Monaten anteilig genommen wurde

Mein Aufreger des Tages...

Hi Vicky,
das klingt erstmal logisch.
Nur wenn das so gerechnet wird, dann müßten mir meine 19 Tage Resturlaub aus der Vollzeit ja auch komplett angerechnet werden, denn schliesslich habe ich sie mit 8 Stunden je Tag voll erarbeitet.
Und so wie es jetzt ist, scheint es mir, der AG macht es immer so, wie es für ihn besser passt. Runterrechnen ja, aber hochrechnen nein.
Bei uns wird aber auch nicht in Stunden gerechnet, sondern in 5-teln. Für jeden Arbeitstag, den man pro Woche anwesend ist, bekommt man 1/5 des Urlaubs.
Egal wie lang man an dem Tag arbeitet.
Aber ist jetzt auch egal. Ich habe nochmal mit meinem Chef gesprochen und das Datum für den offiziellen Umstieg nun nach hinten verschoben, so dass ich meinen 3-Tage Urlaub vor der Umstellung abgegolten habe und sich das Problem nun gar nicht erst stellt.
LG
Tina
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