Mal kein Jammerposting von mir ;-)
Es ist zwar noch nicht wirklich aktuell, da ich wegen Mikah ja noch fast ein Jahr in Elternzeit bin, aber trotzdem beschäftig mich das Thema derzeit.
Also, folgendes: ich arbeite als kaufm. Angestellte in einem Großkonzern und bin halt seit Jans Geburt in Elternzeit. Wenn Mikah dann mit 2 oder auch 3, je nachdem, auch im Kindergarten ist, dann möchte ich auch wieder etwas arbeiten. Naja, nicht unbedingt aus Spaß an der Freude, sondern weil etwas zusätzliches Geld ja nie schaden kann ;-)
Nun ist es aber so, daß ich max. halbtags arbeiten möchte.
Eine Vollzeitstelle steht mir ja nach der Elternzeit weiterhin zu, aber wie sieht das mit Halbtagsstellen aus? Wenn ich hingehe und sage ich möchte nur noch halbtags arbeiten, steht mir dann eine solche Stelle ebenso zu? Oder können die dann sagen: entweder ganz oder gar nicht?
Generell werden Halbtagsstelle im Konzern durchaus angeboten. Ich kenne einige Kollegen/-innen, die nur halbtagsarbeiten, aber ich weiß halt nicht, wie das bei mir dann so aussehen würde...
Weiß da jemand Bescheid???
LG und Danke
Tina
Mal kein Jammerposting von mir ;-)
Sorry, habe ich leider gar keine Ahnung von. Ich denke man ist auf das entgegenkommen des Chefs angewiesen. Aber wenn du den rechtzeitig darauf ansprichst, sollte es doch auch klappen.
LG, Viktoria
Mal kein Jammerposting von mir ;-)
bin zwar Beamtin, aber soweit ich weiß, hast du nur ein Anrecht auf den Job, den du vorher gemacht hast. Also Vollzeit. Ob du eine Teilzeitstelle bekommst, hängt dann wohl von der Situation im Betrieb ab und dem Wohlwollen des Chefs. Heißt konkret, man kann es dir verweigern, wenn es betriebsbedingt nicht gehen sollte. Aber dafür sollten dann auch sehr gute Gründe vorliegen, weil du ja aus familientechnischen Gründen Teilzeit arbeiten willst und das wieder andere Priorität genießt, als wenn jemand einfach nur aus Freizeitgründen Teilzeit arbeiten will.
LG Silke
Mal kein Jammerposting von mir ;-)
meines wissens nach hast du das recht auf eine halbe stelle. meine schwiegermutter ist niederlassungsleiterin und kennt sich mit personalfragen aus. da kann ich nochmal nachfragen. mir ist so, als könne man eine halbe stelle antreten, aber man hat nicht das recht irgendwann wieder seine volle stelle einzufordern. das ist dann halt abhängig vom chef/ unternehmen, ...
ich frag am we mal nach und dann kann ich es dir vielleicht genauer schreiben.
lg
sophia
Mal kein Jammerposting von mir ;-)
ich glaube mich zu erinnern, dass ich bis 4 Wochen nach Alinas Geburt den Antrag abgeben musste, in dem stand, wie ich beabsichtige, meine Elternzeit aufzuteilen (wie lange ich zu Hause bleibe und ob ich danach und in welchem Umfang Teilzeit in Elternzeit beschäftigt werden möchte). Musste ich dann zwar nochmal ändern, aber vielleicht brauchen die das um ein bisschen planen zu können.
Ich denke schon, dass du in einem Großkonzern sicher ganz gute Chancen auf eine Teilzeitbeschäftigung haben wirst. Ich glaube, nach der Elternzeit hat man Anspruch auf eine gleichwertige Stelle, d.h. nicht unbedingt auf den genau gleichen Job, den man vorher gemacht hat. Frag doch mal in der Personalabteilung, wie das bei euch gehandhabt wird.
Wichtig ist, so hat es mir meine Personalabteilung gesagt, dass ich einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung immer befristet stelle, nie unbefristet. Sonst kommt man im ungünstigen Fall nämlich später nicht wieder auf eine Vollzeitstelle zurück.
LG, brielle
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