Suchen Menü

Mal eine Frage hab...

Hallo zusammen,
ich sitz hier gerade mit fieberndem Kind fest und mache mir so Gedanken über meine jobliche Zukunft.
Es ist fraglich, ob ich in meiner alten Firma demnächst einen Teilzeitjob so angeboten bekomme, wie ich mir das vorstelle. Und wenn wir da zu weit auseinanderdriften (also mein AG und ich) dann habe ich vor erstmal noch ein Jahr Elternzeit dranzuhängen und dann weiterzusehen.
Jetzt frage ich mich so, ob ich eigentlich während der Elternzeit einen Minijob annehmen dürfte, ohne dass mir der Jobanspruch in meiner alten Firma verloren geht. Und müßte ich meinen AG da um Erlaubnis fragen?
Kennt sich da jemand aus?
LG
Tina
Bisherige Antworten

soviel wie ich weiss,muss du ihn fragen.LG Dani mit Michelle und Isabelle

auf jeden fall musst du fragen,LG

Mal eine Frage hab...

Huhu Tina!

Ich hab damals beim Arbeitsamt nachgefragt und bekam zur Antwort, wenn Dir Dein AG in der Erziehungszeit keinen Job in der Form anbietet, wie Du ihn brauchst (also TZ und ne abgesprochene Stundenzahl), dann darfst Du (natürlich nach Info Deines AG) Dir einen solchen Job anderweitig suchen, ohne dass Du den Anspruch auf Deinen Job nach Erziehungszeit verlierst.

Wie gesagt, die Info hatte ich bei der Arge, ruf doch da mal an - die sind ganz nett und wissen das genau!

GGLG

Claudia

Ja,Du MUSST Deinen AG fragen!LG Kerstin

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen