Suchen Menü

Lohnsteuerklasse und Elterngeld

Hallo Ihr,
wie überlegen gerade ob ich die Lohnsteuerklasse noch auf die mit den geringen Abzügen wechsel (verheiratet 3 und 5).
Meint ihr das lohnt sich noch? Geburtstermin ist der 20.04.
Was wird als Grundlage des Elterngeldes berechnet? Die letzen 12 Monate des Nettoeinkommens werden genommen. Sind die 6 Wochen und 8 Wochen MUSCHU damit drin oder hört die Berechnung vor dem MUSCHU auf? Sprich es würde dann März 2006 bis März 2007 genommen werden?
Gruß
Manu
Bisherige Antworten

Re: Lohnsteuerklasse und Elterngeld

Ich kann dir leider nicht helfen, habe auch eine Frage dazu..
Ich bin ja eigentlich noch in Elternzeit, arbeite aber auf 400 Euro Basis.. wird das dann zu Grunde gelegt, oder das was ich vor der Elternezeit verdient habe? Denn sonst wäre ich ja richtig doof gewesen, in der Elternzeit arbeiten gegangen zu sein...

Re: Lohnsteuerklasse und Elterngeld

Hallo Manu,
nachstehend mal eine Auszug:
Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Einkommen der Antragstellenden der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Von dem Bruttoeinkommen sind bei nichtselbständiger Arbeit zunächst Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuziehen, wie sie sich aus der jeweiligen Lohn- oder Gehaltsbescheinigung ergeben. Da sich das Elterngeld am tatsächlich verfügbaren Erwerbseinkommen orientiert, berücksichtigt es darüber hinaus den Wegfall der erwerbsbedingten Aufwendungen nach der Geburt durch einen Abzug. Dieser wird in Höhe eines Zwölftels des im Rahmen der Steuer zugunsten des berechtigten Elternteils berücksichtigten Arbeitnehmer-Pauschbetrags pauschaliert und beträgt knapp 77 Euro monatlich. Einmalzahlungen werden bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt, weil es insbesondere bei einer Erwerbstätigkeit nach der Geburt auf Zufall beruht, ob eine solche im Bezugszeitraum anfällt. Mit dem Bemessungszeitraum von zwölf Kalendermonaten ist sichergestellt, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden.
Ich hoffe, es hat geholfen
GGLG
Anja

Re: Lohnsteuerklasse und Elterngeld

Hi,
auf elterngeld.net gibts nen Onlinerechner! Da kannste es ja mal ausprobieren, wie es sich ändert, wenn du die letzten monate mehr geld bekommst wg steuerklassenwechsel! ich denke aber nicht, dass es sich lohnt, da ja erstens dein mann dann jetzt mehr abzüge hätte und es zweitens ja auch nicht mehr so viele monate sind....aber kannste dir da ja mal durchrechnen!
Zu dem 400 eurojob....ja der wird als grundlage fürs elterngeld genommen, würdest dann so ca 380 euro bekommen!
Sonderregelung für Geringverdiener!
LG
Jessica

Re: Lohnsteuerklasse und Elterngeld

Hallo Manu,
also ich habe es so verstanden, das du zwar ungefähr 67% vom nettolohn bekommst, der nettolohn allerdings wird pauschal vom bruttolohn errechnet!
Also würde ein wechsel nicht viel ausmachen!
So habe ich es verstanden!
Tja, und on der muschu da mit eingerechnet wird weiss ich nicht. aber es heisst ja: die letzten 12 monate VOR der geburt! Hmm, konnte wohl nicht so wirklich helfe, oder?! :-)
alles gute,
lg katja 14+1

Re: Lohnsteuerklasse und Elterngeld

Liebe Manu,
ich würde nicht wechseln außer Du verdienst 40 % mehr als Dein Mann aber dann hättet ihr schon vorher auf 3/5 gewechselt. Als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes wird das durchschnittliche Netto (ohne Einmalentgelt) der letzten 12 Monate rangezogen. Zusätzlich werden von dem durchschnittlichen Netto monatl. 77 Euro(Jahressumme=924 Euro) abgezogen, und davon werden dann die 67 % errechnet.
Mein Mann und ich sind auch 4/4 und wir bleiben es auch.
Aber lass Dich doch mal von eurem Steuerberater beraten.
GGLG iris 14+2
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen