Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus ???
melde mich zwar ziemlich selten, hoffe aber trotzdem auf eine Antwort. Wir kaufen uns ein Haus und ich müßte jetzt unsere Wohnung kündigen. Leider wohnen wir schon über 5 Jahre drin, insgesamt 5 jahre+6Monate. Ich weiß, dass es ein neues Kündigungsrecht gibt, wo man nur die 3 Monats-Frist einhalten muß. Nach dem alten Recht muß ich ja 6 Monate einhalten nach 5 Jahren Mietzeit.
Was gilt jetzt für mich: 3 Monate oder 6 Monate?
Natürlich wer für uns 3 Monate lieber, denn ich habe keine Lust, mehrere Monbate "doppelt" zu zahlen.
Ansonsten geht es uns gut. Lukas hat weiterhin seine Bronchitis, letzte Woche wiedermal Lungenentzündung. Der Kleine läuft ständig mit einer Rotze-Nase herum. Die Kinder-Reha ist zum Glück genehmigt. Aber weil die Klinik überbelegt ist, kommen wir erst im Frühjahr für 4 Wochen zur Kur.
LG von Sandra mit Lukas (3,5 J.) und Jonas (18 Monate)
Re: Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus ???
so genau kann Dir das am besten der Mieterschutzbund sagen. Aber grundsätzlich kannst Du doch immer aus dem Vertrag raus, wenn Du einen Nachmieter stellst. Kann ich verstehen mit der Doppelbelastung. Die kann ja unter Umständen auch ganz schön hoch werden. Und man braucht ja eigentlich nicht mehr als einen Monat Überschneidung, um den Umzug geregelt zu kriegen.
Ich hoffe, dem armen Lukas geht es bald besser. Deine lieben Söhne spielen Grippe-Ping-Pong, oder?
Ganz liebe Grüße
Lena, die auch hofft, ihre Wohnung zügig verkauft zu kriegen, um die Doppelbelastung zu minimieren
Re: Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus ???
es gelten immer die 3 Monate, es seie denn, im Mietvertrag selbst ist etwas anderes geregelt.
Also wenn in Deinem Vertrag was von der ges. Kündigungsfrist steht, sind es die 3 Mon.
Ich arbeite in einer Wohnungsgenossenschaft - kenne mich also etwas aus.
LG Silke
Re: Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus ???
ich bin mir etwas unsicher. Wenn ich google dann kommt, dass das neue Mietrecht nur für Mietverträge gilt, die ab dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden. Für davor abgeschlossene Mietverträge gelten die alten Kündigungsfristen (wäre also bei uns die 6 Monate!). Unser Mietvertrag ist vom 01.04.2001. Wir haben so einen Standard-Mietvertrag / Vordruck, wo automatisch die Staffelung ist: bis 5 Jahre 3 Monate Kündigungsfrist, bis 8 Jahre 6 Monate etc....
Ich bin mir total unsicher, weil ich trotzdem höre, dass Leute nach 6 Jahren aus der Wohnung mit 3 Monaten Kündigungsfristen gehen. Meine Vermieter sind sehr geizig und wenn es ums Geld geht, kann ich nicht mit denen reden! Die werden auf ihre 6 Monate beharren, wenn ich nicht was "handfestes" beweise! Nachmieter ist schwer, gibt zuviele 3 Zimmer Wohnungen!
LG Sandra
Re: Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus ???
ich bin mir etwas unsicher. Wenn ich google dann kommt, dass das neue Mietrecht nur für Mietverträge gilt, die ab dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden. Für davor abgeschlossene Mietverträge gelten die alten Kündigungsfristen. Unser Mietvertrag ist vom 01.04.2001. Wir haben so einen Standard-Mietvertrag / Vordruck, wo automatisch die Staffelung ist: bis 5 Jahre 3 Monate Kündigungsfrist, bis 8 Jahre 6 Monate etc....
Ich bin mir total unsicher, weil ich trotzdem höre, dass Leute nach 6 Jahren aus der Wohnung mit 3 Monaten Kündigungsfristen gehen. Meine Vermieter sind sehr geizig und wenn es ums Geld geht, kann ich nicht mit denen reden! Die werden auf ihre 6 Monate beharren, wenn ich nicht was "handfestes" beweise! Nachmieter ist schwer, gibt zuviele 3 Zimmer Wohnungen!
Was meine Jungs angeht: Grippe wäre toll! Das überspringen sie immer. Lukas bekommt gleich eine Bronchitis (innerhalb von Stunden) und wenn die nicht gleich ausheilt, gibt es eine Lungenentzündung. Ich habe hier ein Krankenlager errichtet, Mit Inhalationsgerät, AB usw. Ich brauche schon einen 2.Apothekerschrank! Aber es muß ja irgendwann mal besser werden!
Und jetzt kaufen wir ein Haus. Da haben wir mehr Platz und endlich was eigenes!
LG Sandra
LG Sandra
Re: Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus ???
In unseren Nutzungsverträgen zB. steht zum Ende den übernächsten Monats - also 3 Monate.
Davor (in den 90er Jahren stand da bei uns lt. BGB drin - also auch 3 Monate.
Wenn in Deinem was anderes steht, wirst Du leider in den sauren Apfel beißen müssen und die 6 Monate haben.
Bevor ihr dann auszieht, würde ich auf jeden Fall auch eine Vorabnahme der Wohnung machen lassen, damit nicht noch mehr böse Überraschungen kommen. Bei der Vorabnahme sagt der Vermieter, was noch gemacht werden muß, damit die Abnahme erfolgt - also zB. hier muß die Tpete nochmal gestrichen werden, hier müssen die Bohrlöcher zu usw. Ist auf jeden Fall sinnvoll.
LG Silke
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