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KINDERZUSCHLAG! MIßVERSTÄNDNIS!

Also ich bin mir nicht sicher welchen ihr meint. es gibt
1. den für die Angestellten im ÖD. und
2. einen Kinderzuschlag der von der Fam. Kasse auf Antrag gezahlt wird. Hierbei handelt es sich um 140,- füt längstens 36 Monate.
Einen Rechner hab ich im Profil. Infos gibt es auch bei der BA. LG Nicole
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