Hallo mädels hab mal eine frage zur elternzeit
Hallo mädels hab mal eine frage zur elternzeit
lg corinna
Hallo mädels hab mal eine frage zur elternzeit
Hallo mädels hab mal eine frage zur elternzeit
ich denke, das ist von AG zu AG unterschiedlich. Bei mir wars immer so, dass mir der AG wenige Tage nach der Geburt ein Schreiben zukommen hat lassen, in dem ich ankreuzen musste, wie lange ich in Elternzeit gehen möchte. Darin war mit dann eine Rückgabefrist von zwei Wochen angegeben, in denen ich das Schreiben wieder zurückgeben musste.
Hoffentlich konnte ich Dir ein bisschen helfen.
Alles Gute für Dich und Dein Baby und eine leichte und kurze Geburt, so wie ich sie immer hatte [:-} wünscht
Tanja mit Tina (geb. 09.07.03), Fabian (geb. 02.08.05) und Ben (geb. 05.05.07)
Hallo mädels hab mal eine frage zur elternzeit
Hallo mädels hab mal eine frage zur elternzeit
auf der Seite des Bundesministeriums kannst du dir eine Broschüre runterladen, die alles erklärt:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
Einige Eckdaten in Kürze:
1) Die Elternzeit MUSS schriftlich erklärt werden und ist bindend. Du brauchst zwar keine Einwilligung des AGs, aber es wäre zumindest sinnvoll, eine Eingangsbestätigung zu bekommen, da es Fristen gibt.
2) Wenn du Elternzeit unmittelbar nach deinem Mutterschutz nehmen willst, reicht eine Frist von 6 Wochen aus, um die Elternzeit bekanntzugeben. Du hast also nach der Geburt noch 2 Wochen Zeit, deinen AG zu informieren.
3) Falls die Elternzeit nicht unmittelbar an Geburt oder Mutterschutz anschließt, beträgt die Frist 8 Wochen.
4) Du triffst deine Entscheidung für 2 der 3 Jahre Elternzeit. Das verbleibende Jahr kannst du später erklären - mit derselben 8-Wochen-Frist. Du kannst es nämlich ja auch erst später nehmen... Wie gesagt, die Erklärung ist bindend und kann ohne Einwilligung des AGs nicht geändert werden. Für jede beantragte Änderung gilt wieder die 8-Wochen-Frist.
5) Du hast während der Elternzeit Anspruch auf Teilzeitarbeit - es gibt nur ganz strenge Ausnahmen - aber auch das musst du schon gleich in deiner Erkärung mit aufnehmen. Außerdem kann der AG verlangen, dass du mindestens 19 Stunden pro Woche arbeitest. Im gegenseitigen Einverständnis sind aber auch weniger Stunden möglich.
So, wär so ziemlich, was ich dazu weiß. Ich hoffe, ich konnte dir das verständlich erklären. Ansonsten schau mal bei Ministerium-Seite vorbei. In der Broschüre sind nämlich auch viele Beispiele.
Ciao und viele Grüße, Margit
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