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Hallo! Frage an Beamtinnen mit kranken Kindern

Hallo!

Früher war ich einmal hier, seit Jahren allerdings nur noch, wenn mich eine Frage drängt. Dass man hier gute Ansprechpartner findet, sieht man an eurer beständigen Schreiblust!

Diesmal geht meine Frage vorrangig an die Mamis, die Kinder mit langfristigen bzw. wiederkehrenden betreuungsintensiven Krankheiten haben und vielleicht auch noch verbeamtet sind.

Mein Sohn hat das Nephrotische Syndrom (NS). Die erste Behandlung haben wir hinter uns, 3 Monate hat alles gedauert. Es war eine harte Belastungsprobe. Glücklicherweise war ich bis jetzt in Elternzeit und konnte mich ganz um mein krankes Kind kümmern.

Ab dem Sommer gehe ich aber wieder arbeiten (Beamten-Verhältnis). Das Dumme an NS ist, dass mein Kleiner jederzeit wieder einen Rückfall erleiden kann. Es kann aber auch eine einmalige Aktion gewesen sein, was wir hoffen.

Aber was ist, wenn wieder eine langfristige Cortisontherapie ansteht? Wie lange darf man als Beamtin für sein Kind eine Auszeit nehmen. Die Bezahlung interessiert mich nicht so sehr. Ich will nur wissen, ob ich spontan für vielleicht 8 Wochen zu Hause bleiben kann?

Ich wünsche euch eigentlich, dass keine von euch in ähnlichen Situationen steckt, würde mich jedoch über jede Antwort freuen.
Vielen Dank für's Zuhören.
try

Bisherige Antworten

Hallo! Frage an Beamtinnen mit kranken Kindern

Hallo Try,

aktuell bin ich keine Beamtin mehr, war es aber vor 15 Jahren in BY.

1. Es ist von BL zu BL sehr unterschiedlich geregelt, insbesondere auch die Bezüge.

2. Soweit ich das weiß, ist es möglich aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere, wenn es länger dauert und bei den Kindern liegt unbezahlte "Auszeit" zu nehmen - das würde hier in HE ziemlich einfach gehen und ist gesetzlich geregelt. Ich denke aber insgesamt wird es davon abhängen, wo man tätig ist.

Ich denke um ein Gespräch mit der Personalabteilung kommst Du nciht rum.

Wünsche Deinem Sohn noch viel Gesundheit und dir, dass Du all die Möglichkeiten nicht ausnutzen mußt.

LG, I.

Hallo! Frage an Beamtinnen mit kranken Kindern

Danke für deine Antwort. Dass es so unterschiedlich gehandhabt wird, hab ich schon beim googeln gemerkt.

Da ich gerade mitten in einer Versetzung stecke, weiß ich nicht genau, an wen ich mich am Besten wende.
Was soll ich auch sagen? Mein Sohn könnte wieder krank werden, aber wie lange und wie oft ich dann ausfalle, weiß ich noch nicht?

Vielleicht findet sich ja noch jemand, der wie du seine Erfahrung teilen möchte. Ich bin übrigens Beamtin in NRW.

LG

try

Hallo! Frage an Beamtinnen mit kranken Kindern

Hi Try,

soweit ich weiß, sinds 5 Tage pro Kalenderjahr pro Kind, zumindest hier in NRW als Lehrerin (Angestellte haben 10 Tage!). Was darüber hinaus geht, muss man eben selbst krank werden....

Allerdings stell ich mir vor, dass es bei einem chronisch kranken Kind Sonderregelungen geben muss.

Alles gute für dein Kind!

LG Ulrike

Hallo! Frage an Beamtinnen mit kranken Kindern

Hallo Ulrike,

wir hatten schon einmal Kontakt. Du hast mir hilfreiche Versetzungstipps gegeben. Die Versetzung ist gerade frisch durch. Eine genaue Stelle habe ich noch nicht, aber immerhin bin ich im gewünschten Regierungsbezirk und werde im GS-Kontingent geführt.

Nun wollte ich mich gezielt für eine bestimmte Stelle empfehlen. Dort wollte man mich schon vor einem halben Jahr haben, kurz bevor mein Sohn krank wurde. Damals scheiterte es an der regierungsbezirkübergreifenden Bürokratie (soviel zu Teilzeit in Elternzeit). Ich möchte wissen, auf was ich mich einlasse, wenn ich wieder arbeite, mein Kind aber krank ist.

Sich selber krank schreiben zu lassen, geht sicherlich nur bedingt. Außerdem ist hier dünn besiedeltes Gebiet, da weiß dann jeder, warum man in Wirklichkeit nicht im Dienst ist.

Könntest du dich mal bei Kollegen umhören, ob die schon mal eine spontane, längere Auszeit nehmen mussten und wie das Ganze funktioniert hat? Dann hättest du mir ein weiteres Mal weiter geholfen. Ich sag's ja. In diesem Forum findet man für alles den richtigen Ansprechpartner ;-)

Einen schönen Abend

try

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