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Haftpflicht-Schaden-Anzeige --- wer weiß was??

Hallo! Sohnemann (Jonas) hat ´nen Schaden verursacht :-(, habs im "Geboren März/April2003"-Forum geschrieben. War schon Anfang Juni, mit ´nem Stein ein Auto getroffen :DEVIL: .

Na jedenfalls hab ich grad Bennet angeschnallt in dem Moment. In dem Fragebogen wollen sie nun wissen :"Wurde Ihr Kind vor dem Schaden wiederholt und ausführlich über die Gefahren, die hier zum Schaden führten, belehrt?"

Was soll ich denn da ankreuzen??? Schreib ich JA (was stimmt), drehen sie mir ´n Strick draus, andersrum vll. genauso?

Bin ratlos, was meint Ihr)

Danke und LG

Kati

Bisherige Antworten

Haftpflicht-Schaden-Anzeige --- wer weiß was??

Kinder,unter 7 J. sind deliktunfähig, d.h. hast Du Deine Aufsichtspflicht verletzt, erhält der Geschädigte, die Leistung. Hast Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, haftest Du, bzw. die Versicherung nicht. Der Geschädigte,bleibt auf dem Schaden sitzen, entgegen verbreiteter Auffassung kann der Fall, daß versicherte Eltern selbst zahlen müssen, nicht eintreten.
Ist er über 7 J. sieht es etwas anders aus,weil er ab diesem Alter,die notwenige Einsichtsfähigkeit besitzt.
LG
Tanja

Haftpflicht-Schaden-Anzeige --- wer weiß was??

Er ist im März 7 Jahre alt geworden.

LG Kati

Haftpflicht-Schaden-Anzeige --- wer weiß was??

hallöchen,

also besser hätte ich es nicht schreiben können.

VG Kerry

Haftpflicht-Schaden-Anzeige --- wer weiß was??

Hallo Kati,

bei einem 7jährigen wüsste ich auch nicht, was ich da ankreuzen sollte. Falls ihr rechtschutzversichert seid, würde ich da bei der Anwaltshotline nachfragen. Vor sowas fürchte ich mich ja auch, seitdem meine Große 7 geworden ist...

LG Mareike

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