Guten morgen!
wie schon einige mitbekommen haben bin ich auf der Suche nach einer Wohnung für Julian und mich.Nun meine Frage,
stimmt es wirklich das man bei einer Genossenschaft ewig seine Anteile nach Auszug nicht wieder bekommt?Wo könnte ich mich denn über gesetzliche Fristen erkundigen?
LG sausi,die das nervlich nicht mehr lange in einer Wohnung mit Julian's Papa aushält.Wir streiten nicht,aber zu wissen das es aus ist und dann zusammen wohnen katastrophe.
Re: Guten morgen!
ich kann Dir zwar nicht helfen, aber ich drück Euch die Daumen, dass Ihr alles schnell über die Bühne bekommt!!!
LG
Anja
Re: Guten morgen!
Ja es wird schon irgendwie :-(
Danke für's Daumen drücken.
LG Catrin
Re: Guten morgen!
aber schade find ich's trotzdem...
LG
Anja
Und noch mal ich...
LG
Anja
Re: Und noch mal ich...
Catrin
Re: Und noch mal ich...
LG
Anja
Re: Guten morgen!
so weit ich das weiß, hat die Auszahlung der Anteile nichts mit dem Auszug an sich zu tun, die muß man wohl separat kündigen und damit könnte dann auch zusammenhängen, daß man u.U. das Geld erst später wiederbekommt, wenn z.B. die Kündigung immer nur zum Quartalsende oder so ausgesprochen werden dürfte.
Seid Ihr gerade in einer Genossenschaftswohnung drin oder überlegst Du, Dir anschließend eine zu nehmen?
LG, jana
Re: Guten morgen!
Ich überlege mir eine zu nehmen.
LG Catrin
Re: Guten morgen!
hab gerade mal auf den Seiten von ein paar Genossenschaften nachgeschaut, da stehen verschiedene Kündigungsfristen, von "Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate" bis hin zu "Die Kündigung findet nur zum Schluß eines Geschäftsjahres statt. Sie muß mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen". Vielleicht haben die Genossenschaften bei Euch auch eine HP, ansonsten einfach mal anrufen, mehr fällt mir leider auch nicht ein. Die Frage ist auch, ob die dann gleich nach Kauf der Anteile eine Wohnung zuteilen bzw. natürlich auch was Passendes haben.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel viel Glück bei der Wohnungssuche.
LG, jana
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