Frage zur Kinderkrankschreibung
viele von euch haben ja schon Erfahrung mit der Betreuung von kranken Kindern und Job. Ich war mit Justus heute beim KiA (er hat die ganze Nacht gespuckt) und habe eine Bescheinigung bekommen, das bis einschließlich morgen eine Betreuung notwendig ist. Diesmal muss ich sie zwar nicht abgeben, da ich mich selber krank gemeldet habe. Ich war gestern noch in der Notfallpraxis, weil ich vor Schmerzen im Dreieck gesprungen bin...Diagnose: akute Nasennebenhöhlenentzündung. Mit AB und Schmerzmittel ist es nun erträglich. Aber zurück zur Kinderkrankschreibung. Was mache ich jetzt mit diesem Ding? Hinten drauf kann man ja alles mögliche ausfüllen für die Krankenkasse. Gebe ich das beim AG ab und der schickt das an die Kasse oder zeige ich das nur vor und schicke es selbst weg? Sorry für die blöde Frage, aber ich habe wirklich keine Ahnung.
LG
Yvonne
PS: Justus gehts schon wieder viel besser. Heute abend hat er schon wieder alles durcheinander gefuttert und bisher ist es zum Glück drin geblieben.
wir sind da seeehr erfahren :-)
Hi, erst mal ganz gute Besserung an Dich und auch an Justus!
Also bei unseren Arbeitgebern lief das immer so: Du musst die Vorderseite ausfüllen und eine Kopie beim Arbeitgeber vorlegen. Das Original schickst Du an die Krankenkasse. Die fragt dann beim Arbeitgeber wie viel Lohn dir rechnerisch für den Tag zusteht und die Krankenkasse überweist Dir dann den Lohn und schickt Dir eine Bescheinigung für das Finanzamt, denn die Tage musst Du später bei der Steuererkärung als Tage mit Lohnersatzleistung angeben.
LG, Claudia
erfahrungsträger nr. 2 ;-)
liebe yvonne, prima, dass es justus schon viel besser geht, und ich hoffe, auch deine nebenhöhlen schmerzen nicht mehr so doll...sehr unangenehm, so eine geschichte...
zu deiner frage: die bescheinigung des arztes, dass du für die versorgung/pflege deines kindes benötigt wirst reichst du in kopie deinem arbeitgeber ein, meiner besteht zudem daruaf, dass ich erst einmal urlaub einreiche, den beleg des arztes in kopie mit der bitte um freistellung an die personalabteilung gebe und anschließend nach gewährter freistellung den urlaub wieder rückabwickle. mag aber sein, dass öffentlicher dienst hier besonders pragmatisch ist ;-) bei der nächsten abrechnung gibt´s dann ein bisschen weniger geld, die freigestellten tage werden nicht bezahlt.
den beleg im original füllst du auf der rückseite aus und sendest ihn an deine krankenkasse. deine krankenkasse wiederum setzt sich mit deinem arbeitgeber in verbindung, lässt sich deine gehaltseinstufung zusenden und erstattet dir den vom arbeitgeber für die freigestellten tage einbehaltenen betrag.
alleinerziehenden stehen übrigens 20 tage im jahr zu, bei euch sind das 10 tage für deinen mann und 10 für dich. alles eigentlich ganz einfach, vor allem, wenn man diese formulare schon gefühlte 100 mal ausfüllen musste ;-)
gute besserung und glg von alice, mit schal im bett, eine hustinettenfee in ihrem bettchen und einen sohn, der wieder einmal einen eimer neben seinem bett stehen hat, weil ihm so schlecht ist...kam deshalb früher aus der schule, schlief dann, fühlte sich später so prima, dass er wieder spachtelte wie justus ;-) und nun in der konsequenz wieder mit dem eimer kuscheln darf %) ich glaube, der kerl gehört mal zum arzt. tippe langsam auf magenschleimhautentzündung oder psychische faktoren und weniger auf einen mdv...
Auch eine Frage bei privat versicherten Kindern
diesbzgl. habe ich auch eine Frage. Mein Wissensstand ist, dass dies nur geht, wenn das Kind gesetzlich versichert ist, ist das richtig? Ich bin zwar gesetzlich versichert, aber Benni nicht, daher habe ich nach meinem Wissen 0 Tage bei Krankheit des Kindes, da die Versicherung des Kindes zahlt und nicht die der betreuenden Person. Ist das korrekt, hat da schon jemand Erfahrungen?
Liebe Grüße
Tine
Auch eine Frage bei privat versicherten Kindern
Hallo Tine,
soweit ich weiß stimmt das. Es zahlt definitiv bei den gesetzlichen Versicherungen die Versicherung des Kindes und nicht die eigene.
Bei privat Versicherten besteht meines Wissens ein Anspruch auf einige Tage Lonfortzahlung wenn das Kind krank ist, zumindest bei Beamten. Ansonsten muss unbezahlter Urlaub genommen werden, auf den dann aber ein Anspruch besteht.
LG Claudia
Auch eine Frage bei privat versicherten Kindern
Bei "normalen " Angestellten habe ich von so was leider nie gehört.
Liebe Grüße
Christine
Danke ihr Lieben für das schließen meiner Wissenslücke und @Tine
sowohl ich als auch die Zuckermäuse sind gesetzlich versichert. Von daher habe ich erst recht keine Ahnung wie das bei privat versicherten Personen aussieht.
LG
Yvonne
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