Frage zum neuen Elterngeld
vielleicht kennt sich jemand von euch besser aus. wie ist das mit dem neuen Elterngeld (schonmal vorab fürs Zweite *gg*)....beträgt das Elterngeld 67% von MEINEM Nettogehalt, oder von dem nettogehalt unseres Haushalts (also von meinem mann UND mir)....
Hat sich ja vielleicht schon die ein oder andere mit beschäftigt *gg*...
LG, Nina mit Mira ;-))
Re: Frage zum neuen Elterngeld
mal was kopiert hab...
Wie hoch ist das Elterngeld?(quelle:bmfsfj)
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67% des entfallenden Nettoeinkommens(des Elternteils, das die Elternzeit nimmt), absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67% von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.
Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld, um den Arbeitsanreiz zu erhalten: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent.
Bei Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 % des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.
Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro im Monat (vgl. Frage 6).
Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für zwölf Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, also auch für Hausfrauen und -männer, Studierende, Kleinstverdiener.
Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt. Es kann insoweit also zusätzlich auch zum ALG II bezogen werden, ohne dass sich der ALG II - Anspruch dadurch mindert.
Den besonderen Belastungen einer Mehrlingsgeburt wird durch die Erhöhung des sonst zustehenden Elterngeldes um 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind Rechnung getragen (vgl. Frage 14).
LG Verena
Re: Frage zum neuen Elterngeld
wie Snoopy geschrieben hat, wird nur Dein letztes Einkommen miteinberechnet, na ja, und in der Elternzeit ist das Einkommen ja nicht so hoch. Will damit sagen: Ich finde, dass neue Elterngeld ist eigentlich insgesamt keine wirkliche Verbesserung: Wer zu Hause ist, bekommt weniger (da nur noch ein Jahr Elterngeld statt zwei Jahre Erziehungsgeld) und für Kinderlose regt es denke ich den Wunsch nach Kindern auch nicht groß an, weil ja nach 12 (oder 14) Monaten immer noch das Problem mit der Kinderbetreuung besteht. Ich finde, Mehrausgaben (wenn es die dabei überhaupt gibt, da der Bezug ja auf ein Jahr verkürzt wurde) hätten besser in den Bereich Kinderbetreuung investiert werden sollen. Ein bissl OT, aber Liebe Grüße
Holly
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