Frage zum Arbeitsplatz
ich hab mal ne ganz andere Frage; gehört zwar eigentlich nicht hierher, aber vielleicht weiß jemand von euch ja einen Rat: wie war das denn bei euch in der ss mit dem Arbeitsplatz? Habt ihr euch da an alle Mutterschutzregeln gehalten?? Ich hab das ja nicht gemacht, mir ging´s gut und mir war da noch nicht bewusst, dass das z.B. auch richtige Strafen für gibt.
Jetzt sagt meien FÄ aber, dass ich mich an die Regeln halten soll. Mein Problem: ich arbeite projektweise, d.h. ich bereite ein Projekt vor, da arbeite ich relativ normal (weil ich Mia ja immer pünktlich aus der Kita abholen muss) und dann betreue ich das Projekt bei Aufbau, Veranstaltung und Abbau. Und da liegt der Knackpunkt, das findet natürlich gerne mal am Sonntag satt, es dauert eigentlich immerlänger als 8,5h und nach 20 Uhr arbeiten ist ja auch klar.
Noch hab ichmeiner Chefin nix gesagt, aber wie soll ich das denn machen? Wenn ich das Projekt nicht vor Ort betreuen kann, dann brauch ich auch die Vorbereitung nicht machen und hätte somit gar nix zu tun. Was ist denn, wenn mein AG mir keinen Platz nach demMuschutz bieten kann? Mir geht´s ja ansonsten echt gut.
Sorry, ist lang geworden, aber ich bin da gerade echt ratlos.
LG
Frage zum Arbeitsplatz
Du darfst keine Überstunden mehr machen, max. Arbeitszeit täglich 8 Stunden, Wochenendarbeit ist verboten, es sei den Du arbeitest in der Gastronomie oder im Krankenhaus.
Deine Chefin muß Dir eine Andere arbeit zuweisen, wenn das nicht möglich ist, muss Sie dich bei voller Bezahlung freistellen, oder Du läßt dir von deinem FA ein Beschäftigungsverbot geben. Da bekommst du deinen vollen Lohn weiter gezahlt und deine Chefin bekommt das Geld über die Umlage von der KK wieder.Du kannst auch ein Beschäftigungsverbot für reduzierte Arbeitsstundenzahl bekommen.
Willst Du denn weiter arbeiten oder lieber zu Hause bleiben?
Wenn Du weiter arbeiten willst, dann sprich mit deiner Chefin, ob es Möglichkeiten gibt, die Projektbetreuung auf mehrere Angestellte zu verteilen.
Zum Schluß gilt, wo kein Kläger, da kein Richter, d. h. wenn du die sonntagstätigkeit nicht an die Aufsichtsbehörde meldest, und arbeiten willst, kann dir auch keiner was..
Es ist deine Entscheidung
Frage zum Arbeitsplatz
Die Regeln kenn ich ja und letztes Mal hab ich das gar nicht so beachtet und meine Chefin hat sich damit wohl auch nicht so richtig auseinandergesetzt, war die erste Schwangere in der Firma (seit 18 Jahren).
Das Aufteilen funktioniert nicht, das wurde schon mal versucht, aber da gehen zu viele Infos verloren, die im Vorfeld besprochen wurden; es sind immer so viele Kleinigkeiten, die man nebenbei mal bespricht und die fallen dann bei ner Übergabe gern unter den Tisch. Außerdem ist es auch für keinen Auftraggeber angenehm, wenn er Vorort ne andere Person hat, die dann immer schön sagen kann, davon weiß ich nix.
Das Problem beim weiterarbeiten ist, dass mein nächstes Projekt für ne Bundesbehörde ist, da weiß ich nicht, wie die reagieren, wenn da ne Schwangere am Sonntag auftaucht.
Na gut, aber es hilft wohl alles nix, ich muss mit meiner Chefin offen darüber reden.
zur Frage Arbeitsplatz nach dem Mutterschutz
Du hast Kündigungschutz für die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit.
Ab dem 1. Arbeitstag nach deiner Elternzeit kann Dir dein AG mit der gesetzl. vorgschriebenen Kündigungsfrist kündigen, aber bei mehr als 10 Angestellte muß er nach dem Sozialplan gehen, d. h. alle Mitarbeiter werden nach sozialen Punkten (verheiratet, Kinder etc.) bewertet und wer am wenigsten soziale Punkte hat, muß eher als Du gekündigt werden.
Bei mehr als 15 Angestellten hast Du das Recht auf eine Teilzeitstelle.
Wenn nach der Elternzeit dein Arbeitsplatz nicht mehr frei ist, oder es nicht mehr geht, dann muß dir dein AG einen andere zumutbare Tätigkeit mit derselben Bezahlung bieten.
Frage zum Arbeitsplatz
bist du schwanger???? super, freu mich für dich, dass es "endlich" geklappt hat! wie weit bist du denn? :-) :-)
ich würde es auch ansprechen, aber warum soll dir der ag keinen arbeitsplatz nach dem mutterschutz mehr anbieten können, dann darfst du ja wieder alles machen, wie du willst?!
alles andere wurde schon gesagt!
gglg
Frage zum Arbeitsplatz
ja, wir haben´s endlich geschafft.
Das Problem ist ja nicht nach dem Mutterschutz sondern in der Schwangerschaft. Da gelten ja die Mutterschutzgesetze auch schon. Danach kann ich wieder ganz normal arbeiten, aber in der Schwangerschaft darf ich halt nicht zu den Zeiten arbeiten, wie ich eigentlich müsste.
LG
Frage zum Arbeitsplatz
ich weiss nur, dass Arbeitsschutzgesetz hin oder her...
es auch "Ausnahmeregelungen" gibt.
Meine FA meinte damals, dass nach reinem SSschutzgesetz kaum eine mehr arbeiten dürfte.
Also zB eine Opernsängerin, die eben nur abends Konzerte geben kann, dürfe auch abends (nach 20.ooh) arbeiten. Oder TV-moderatorinnen etc. da würde der Job ja dann nicht mehr klappen.
Frag doch nochmal deine FA.
Und sprich mit Deinem Chef darüber- ist doch eher die Frage was willst DU?! Was ist für Dich okay?
Wenn es für Dich okay ist, das Projekt zu Ende zu betreuen, dann wird das schon klappen- wenn soweit möglich die anderen Schutzbestimmungen eingehalten sind.
(nicht schwerer als 10kg tragen, Pausen einhalten etc.)
LG und weiterhin alles Gute
Sandra
Frage zum Arbeitsplatz
Hallo
Also das Gesetz dient ja erst einmal deinem Schutz und dem deines Ungeborenen, von daher soll es hohe Belastungen minimieren. Deie Ag sind verpflichtet, das MuSchuG einzuhalten, falls sie dass nicht tun würden und dich zwingen, immer nachts und Sonntags zu arbeiten, dann könntest du klagen. Aber du möchtest ja arbeiten, so lange es dir gut geht. Also ist Offenheit angesagt. Ich würde mit der Chefin reden über die Möglichkeiten, die Belastungen zu minimieren. Überleg dir vorher, was du anbieten könntest und geh mit einem klaren Ziel ins Gespräch. Also ja ich möchte weiterhin wichtige Projekte betreuen, aber auch mich am besten schützen. Also müssen Kompromisse her, kannst du mit Assisstenten arbeiten? Kann die Arbeit doch aufgeteilt werden. Wie kann die Mehrarbeit und NAchtarbeit auf ein Minimum reduziert werden?
Viel Erfolg
ellek
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