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Frage zu Tätigkeit als Tagesmutter

Hallo,
eine Freundin von mir möchte als Tagesmutter tätig werden und hat einige Fragen hierzu.
Vorerst soll ein Kind 10 Stunden die Woche betreut werden, in Zukunft wird ein weiteres Kind dazu kommen, somit kann dies nicht über die Bundesknappschaft laufen.
Muss sie sich selbständig machen oder geht über Minijob?
Wenn sie sich selbständig machen muss, gibt es hier Ausgabenpauschalen?
Oder wie regelt ihr dies?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Daniela
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Tätigkeit als Tagesmutter

Sie kann das ganze auch übers Jugendamt machen.Braucht aber inzwischen dafür eine Qualifizierung als Tagespflegeperson.Die erstattet bei bestehen aber auch das JA.Frag am besten mal hier bei Quali im Tagesmütterforum da wird fast jeden Tag diese Frage gestellt.Oder schau mal bei laufstall mit dem üblichen,da hab ich viel rechtliches etc erfahren können.LG Mandy
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