Frage zu Krankenkasse
Tina, 33. SSW (ab morgen u 50!!)
Re: Frage zu Krankenkasse
also ich lass mein kind bei mir versichern und du musst nie bei deinem mann versichert sein. auch wenn dein mutterschutz zu ende ist und du im erziehungsurlaub bist bleibst du bei deiner KK. Das "soziale Netz" (grins) übernimmt für diese zeit deine Beiträge. Erst wenn du wieder arbeiten gehst ,dann musst du selsbt wieder die beiträge bezahlen.
Würde das kind nur bei deinem mann versichern wenn er privat versichert ist. ansonsten würde ich bei deiner bleiben und auch dein kind bei deiner anmelden.
Also so is es bei meiner (BKK)
Denen schickst du ja 7 wochen vorher nen entbindungstermin.
Hoffe bei dir is das auch so und ich konnt dir ein wenig helfen
notoria 32ssw
Re: Frage zu Krankenkasse
LG Tina
Antwort zu Krankenkasse
Eigentlich ist das ganz einfach: ist dein Mann privat versichert muss das Kind über ihn versichert werden. Sind beide Eltern gesetzlich kv, dann kannst du das Kind beitragsfrei über dich versichern. Dazu kannst du schon jetzt zur KK gehen und das Formular ausfüllen, dann reichst du nach der Geburt nur noch das Formular ein, dass du im KH/vom Standesamt dafür bekommst, dann werden Name und Geburtsdatum nachgetragen und du bekommst die Versichertenkarte fürs Kind. Bist du die hast geht alles über deine Karte (z.B. die U-Untersuchungen).
Du selbst bleibst bei deiner Kasse beitragsfrei versichert, solange du in Elternzeit bist. Endet diese und du gehst wieder arbeiten bist du wieder beitrgaspflichtig.
Bleibst du zu Hause kannst du samt Kind über die KV deines Mannes familienversichert werden. Das geht auch bei geringfügiger Beschäftigung - Verdienstgrenzen verrät dir da gern deine KK.
Hoffe alles klar?!
LG,
Mella mit Urmelboy Mateo, 34+1
Re: Antwort zu Krankenkasse
Wie jetzt? Ich bin auch bei meiner KK versichert, wenn ich kein Erziehungsgeld mehr bekomme? Das wußte ich jetzt echt nicht! Bin nach MuSchu für 400.- wieder bei meinem AG angemeldet, damit ich den restlichen Urlaub ausbezahlt bekomme. Ist das dann ein Problem?
LG Tina
Re: Antwort zu Krankenkasse
Also ich kenn jetzt die Einkommensgrenzen nicht, aber bei geringfügiger Beschäftigung zahlt - glaub ich...- nur der AG seinen Teil zur KV. Aber das kann dir die KK sicher ganz schnell beantworten. Vielleicht fragst du dann ganz geschickt so herum bis zu welchem Verdienst du als Teilzeitkraft/geringfügig Bschäftigte beitragsfrei bleibst und ab welcher Summe du zahlst. Dann kann man rechnen und evt. lohnt sich dann auch weniger arbeiten, wenn man keine KK-Beiträge zahlen muss?!
LG,
Mella
Re: Antwort zu Krankenkasse
Grüße, Tina
Re: Frage zu Krankenkasse
ich versichere die Kleene auf meinen Namen mit. In dem Moment wo Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld wegfallen und kein Einkommen für mich mehr da wäre, würden wir beide bei meinem Mann familienversichert werden.
Da ich aber wieder arbeiten gehe trifft das für uns nicht zu.
Es gibt bei der KK ein Anmeldeformular. Ich habe das schon ausgefüllt, fehlen nur noch Name und Gebutrsdatum vom Kind, da sie ja schnell eine Mitgliedschaft haben muß.
Allerdings bin ich im Moment schwer am überlegen die KK bei der Gelegenheit zu wechseln.
LG Lissy mit Engelchen inside ET-17 und Krümel im Herzen
ist nicht ganz richtig so...
Viele KK nehmen übrigens keinen Wechslerinnen an während Elternzeiten oder Schwangerschaften, da sie erstmal nur zahlen müssen und keine Beiträge erhalten können in nächster Zeit...
LG,
Mella mit Urmelboy Mateo, 34+1
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