Suchen Menü

Frage zu Krankenkasse

Hallo, wie ist das denn nun mit der Versicherung? Jede KK sagt was anderes. Soll ich das Baby gleich bei meinem Mann anmelden oder ist der Kleine anfangs bei mir mitversichert? Und ab wann bin ich denn dann bei meinem Mann mitversichert? Nach dem Mutterschutz oder erst, wenn ich kein Erziehungsgeld mehr bekomme? Muß ich denn da auch irgendwas beantragen oder so? Ich blick vor lauter Formularen bald gar nicht mehr durch... HILFE!!!!!!!!!!
Tina, 33. SSW (ab morgen u 50!!)
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Krankenkasse

hi
also ich lass mein kind bei mir versichern und du musst nie bei deinem mann versichert sein. auch wenn dein mutterschutz zu ende ist und du im erziehungsurlaub bist bleibst du bei deiner KK. Das "soziale Netz" (grins) übernimmt für diese zeit deine Beiträge. Erst wenn du wieder arbeiten gehst ,dann musst du selsbt wieder die beiträge bezahlen.
Würde das kind nur bei deinem mann versichern wenn er privat versichert ist. ansonsten würde ich bei deiner bleiben und auch dein kind bei deiner anmelden.
Also so is es bei meiner (BKK)
Denen schickst du ja 7 wochen vorher nen entbindungstermin.
Hoffe bei dir is das auch so und ich konnt dir ein wenig helfen
notoria 32ssw

Re: Frage zu Krankenkasse

Hallo Notoria, auch Dir danke für Deine Antwort. Hab grad Mella geantwortet. Vielleicht sollte ich mich nochmal genauer mit meiner KK unterhalten...
LG Tina

Antwort zu Krankenkasse

Hallo Tina!
Eigentlich ist das ganz einfach: ist dein Mann privat versichert muss das Kind über ihn versichert werden. Sind beide Eltern gesetzlich kv, dann kannst du das Kind beitragsfrei über dich versichern. Dazu kannst du schon jetzt zur KK gehen und das Formular ausfüllen, dann reichst du nach der Geburt nur noch das Formular ein, dass du im KH/vom Standesamt dafür bekommst, dann werden Name und Geburtsdatum nachgetragen und du bekommst die Versichertenkarte fürs Kind. Bist du die hast geht alles über deine Karte (z.B. die U-Untersuchungen).
Du selbst bleibst bei deiner Kasse beitragsfrei versichert, solange du in Elternzeit bist. Endet diese und du gehst wieder arbeiten bist du wieder beitrgaspflichtig.
Bleibst du zu Hause kannst du samt Kind über die KV deines Mannes familienversichert werden. Das geht auch bei geringfügiger Beschäftigung - Verdienstgrenzen verrät dir da gern deine KK.
Hoffe alles klar?!
LG,
Mella mit Urmelboy Mateo, 34+1

Re: Antwort zu Krankenkasse

Hallo Mella, danke für Deine Antwort!
Wie jetzt? Ich bin auch bei meiner KK versichert, wenn ich kein Erziehungsgeld mehr bekomme? Das wußte ich jetzt echt nicht! Bin nach MuSchu für 400.- wieder bei meinem AG angemeldet, damit ich den restlichen Urlaub ausbezahlt bekomme. Ist das dann ein Problem?
LG Tina

Re: Antwort zu Krankenkasse

Hallo Tina!
Also ich kenn jetzt die Einkommensgrenzen nicht, aber bei geringfügiger Beschäftigung zahlt - glaub ich...- nur der AG seinen Teil zur KV. Aber das kann dir die KK sicher ganz schnell beantworten. Vielleicht fragst du dann ganz geschickt so herum bis zu welchem Verdienst du als Teilzeitkraft/geringfügig Bschäftigte beitragsfrei bleibst und ab welcher Summe du zahlst. Dann kann man rechnen und evt. lohnt sich dann auch weniger arbeiten, wenn man keine KK-Beiträge zahlen muss?!
LG,
Mella

Re: Antwort zu Krankenkasse

Danke nochmal! Dann werd ich da wirklich nochmal anrufen.
Grüße, Tina

Re: Frage zu Krankenkasse

Hallo Tina,
ich versichere die Kleene auf meinen Namen mit. In dem Moment wo Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld wegfallen und kein Einkommen für mich mehr da wäre, würden wir beide bei meinem Mann familienversichert werden.
Da ich aber wieder arbeiten gehe trifft das für uns nicht zu.
Es gibt bei der KK ein Anmeldeformular. Ich habe das schon ausgefüllt, fehlen nur noch Name und Gebutrsdatum vom Kind, da sie ja schnell eine Mitgliedschaft haben muß.
Allerdings bin ich im Moment schwer am überlegen die KK bei der Gelegenheit zu wechseln.
LG Lissy mit Engelchen inside ET-17 und Krümel im Herzen

ist nicht ganz richtig so...

...denn ich bin seit 7 Jahren beitragsfrei versichert, incl. Kinder. Die Beitragsfreiheit bezieht sich auch auf alle Zeiten im Rahmen der Elternzeit und ist unabhängig vom Erziehungs- bzw. demnächst Elterngeld (bekam ich nämlich nur 1999-2000).
Viele KK nehmen übrigens keinen Wechslerinnen an während Elternzeiten oder Schwangerschaften, da sie erstmal nur zahlen müssen und keine Beiträge erhalten können in nächster Zeit...
LG,
Mella mit Urmelboy Mateo, 34+1
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen