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Frage zu Job nach Elternzeit/Teilzeit / Gehalt

Hallo Ihr Lieben!

Eigentlich ist meine Elternzeit ja erst am 06.07. rum. Jetzt bat mein Arbeitgeber mich allerdings schon im Februar zu beginnen.

Februar war mir zu knapp, aber März fange ich nun an.

Fakt: 20 Stunden, alter Job

Bin davon ausgegangen auch mein altes Gehalt weiter zu bekommen. Jetzt meinte er, wegen dem Gehalt müssten wir noch mal nächste Woche sprechen. Seit über einem Jahr haben die jetzt für alle Angestellten der Firma (also Lager, Verkauf, Einkauf etc..) Boni/Provision erarbeitet die man erreichen kann.

Im Verkauf heißt das, erreiche ich Umsatz XY mit einer Marge von ... % dann bekomme ich Bonus.

Wegen dem Bonus den ich EVENTUELL erreichen KÖNNTE, sprach er nun davon mein Gehalt anzugleichen.

Darf das? Irgenwie ist mir das alles etwas supekt. Ich glaube nicht, dass andere Kollegen das Gehalt gekürzt bekommen haben.

Und nur weil ich 20 statt 40 Stunden arbeite das Gehalt zu kürzen ist doch auch komisch oder?

Und ich war soo froh das ich Teilzeit wieder in meinem alten Job anfangen kann.. :-X

Bisherige Antworten

Frage zu Job nach Elternzeit/Teilzeit / Gehalt

Hallo,
Zu Deiner Frage hab ich folgendes gefunden:
Ob das ursprüngliche Grundgehalt aus Ausgangsbasis bestehen bleiben muss, hängt von den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen bzw. auch von evt. geltenden Tarifverträgen ab.
Grundsätzlich kann eine vertraglich vereinbarte Vergütung nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden; er müsste dann den Weg der (gerichtlich überprüfbaren) Änderungskündigung gehen.
Wieso läßt er nicht Dein altes Gehalt und die Boni musst Du Dir halt wie alle anderen erarbeiten?
Oder gab es allgemeine Gehaltskürzungen vor der Einführung dieser BOni?
Ich selbst weiß leider nichts hierzu (nur das oben gefundene), fände es aber auch ziemlich seltsam und würde das vorab nochmal mit einem Anwalt o.ä. besprechen. Habt Ihr keinen Betriebsrat, den Du mal fragen könntest?
LG
Tina

Frage zu Job nach Elternzeit/Teilzeit / Gehalt

Hallo Chivas,
der AG ist lediglich verpflichtet Dir Deine alte Stelle zu den alten Konditionen anzubieten. Ansonsten muss nach der Elternzeit ein Änderungsvertrag gemacht werden. Dieser Änderungsvertrag kann auch eine Änderung des Entgeldes beinhalten, sowohl nach oben als auch leider nach unten.
Für diese Vertragsänderung braucht es aber Deine Zustimmung. Da er Dich ja gefragt hat ob Du nicht bälder anfangen könntes hättest Du ja auch ein gutes Verhandlungsargument, denn offensichtlich wollen die Dich ja auch. Bist Du Mitglied in einem Berufsverband / Gewerkschaft o. ä.? Da gibt es oft eine kostenlose Rechtsberatung in wie Weit ein solcher Änderungsvertrag zumutbar ist und was eine Ablehnung Deinerseits für Konsequenzen bzgl. ALG nach sich ziehen würde. Evtl. lohnt auch ein Nachfragen beim Arbeitsamt.
Ich würde mir das Angebot des AG allerdings erst mal anhören und gegenrechnen (nettolohn.de). Oft ist es nämlich so dass, vor allem bei Steuerklasse 5 der Unterschied zum Nettolohn gar nicht soo groß ist.
LG Silke

NEIN, DARF ER NICHT!

Hallo,
dein Arbeitsvertrag hat bestand, und darin ist ja wohl dein Gehalt/die Gehaltseinstufung vermerkt, oder? Ich würde mich auf keine Diskussion einlassen. Deinen Vertrag kann er nur in gegenseitigem Einverständnis ändern oder er muss eine Änderungskündigung machen und dagegenkannst du dich wehren. Mein Chef meinte, nach meiner Rückkehr auch, meine 100% Stelle sei nicht mehr vorhanden, nur noch 75%, Nicht genug Auslastung, man könnte den Stellenplan ändern etc. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mit einer Reduzierung nicht einverstanden bin, er mir das schriftlich mitteilen soll und ich dann entsprechend meinen Anwalt hinzuziehen werde - ganz sachlich. Er hat massiv versucht mich unter DRuck zu setzen, aber ich bin dabei geblieben. Letztendlich habe ich meinen Vertrag behalten, weil auch keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Änderung bestand. Mein Anwalt meinte übrigens dazu, dass sei eine beliebte Methode, Mütter die aus der EZ kommen um ihren Vertrag zu bringen! =-O Er hatte mich schon vorher gewarnt aufzupassen.
Also setz dich durch,bleib gelassen und sachlich, aber klar!

NEIN, DARF ER NICHT!

Hallo,
dein Arbeitsvertrag hat bestand, und darin ist ja wohl dein Gehalt/die Gehaltseinstufung vermerkt, oder? Ich würde mich auf keine Diskussion einlassen. Deinen Vertrag kann er nur in gegenseitigem Einverständnis ändern oder er muss eine Änderungskündigung machen und dagegenkannst du dich wehren. Mein Chef meinte, nach meiner Rückkehr auch, meine 100% Stelle sei nicht mehr vorhanden, nur noch 75%, Nicht genug Auslastung, man könnte den Stellenplan ändern etc. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mit einer Reduzierung nicht einverstanden bin, er mir das schriftlich mitteilen soll und ich dann entsprechend meinen Anwalt hinzuziehen werde - ganz sachlich. Er hat massiv versucht mich unter DRuck zu setzen, aber ich bin dabei geblieben. Letztendlich habe ich meinen Vertrag behalten, weil auch keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Änderung bestand. Mein Anwalt meinte übrigens dazu, dass sei eine beliebte Methode, Mütter die aus der EZ kommen um ihren Vertrag zu bringen! =-O Er hatte mich schon vorher gewarnt aufzupassen.
Also setz dich durch,bleib gelassen und sachlich, aber klar!

NEIN, DARF ER NICHT!

Natürlich hat der alte Vertrag nach der Elternzeit bestand. Aber nur eben genau der alte Vertrag. Also gleiche Arbeitszeit wie vorher und dann auch gleiche Bezahlung. Wird aber das Arbeitszeitvolumen geändert kann eben auch das Gehalt mitverändert werden. Das ist zumindest in Kleinbetrieben der Fall. Da ist Dein Chef nämlich überhaupt gar nicht verpflichtet Dir eine Teilzeitstelle anzubieten, schon gar nicht mit Arbeitszeiten nach Deinen Wünschen.

Ich bin davon ausgegangen das Heike vorher eine Vollzeitstelle hatte und jetzt gewollt in die Teilzeit geht.

LG Silke

Von 100 auf 50 %

Bzw. von 40 auf 20 Stunden kürze ich die Zeit. Bin dazu auch berechtigt, und er ist wirklich super sozial und unterstützt das auch.

Dazu ist die Firma recht groß. Hat derzeit 3 Niederlassungen mit mind. 50 Leuten pro Niederlassung und daher habe ich also das "Recht" auf Kürzung der Arbeitszeit.

Ja, ich bin gespannt welche Zahlen denen so vorschweben. Eventuell ist es ja nicht so schlimm.

NEIN, DARF ER NICHT!

Hallo,
dein Arbeitsvertrag hat bestand, und darin ist ja wohl dein Gehalt/die Gehaltseinstufung vermerkt, oder? Ich würde mich auf keine Diskussion einlassen. Deinen Vertrag kann er nur in gegenseitigem Einverständnis ändern oder er muss eine Änderungskündigung machen und dagegenkannst du dich wehren. Mein Chef meinte, nach meiner Rückkehr auch, meine 100% Stelle sei nicht mehr vorhanden, nur noch 75%, Nicht genug Auslastung, man könnte den Stellenplan ändern etc. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mit einer Reduzierung nicht einverstanden bin, er mir das schriftlich mitteilen soll und ich dann entsprechend meinen Anwalt hinzuziehen werde - ganz sachlich. Er hat massiv versucht mich unter DRuck zu setzen, aber ich bin dabei geblieben. Letztendlich habe ich meinen Vertrag behalten, weil auch keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Änderung bestand. Mein Anwalt meinte übrigens dazu, dass sei eine beliebte Methode, Mütter die aus der EZ kommen um ihren Vertrag zu bringen! =-O Er hatte mich schon vorher gewarnt aufzupassen.
Also setz dich durch,bleib gelassen und sachlich, aber klar!

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Hallo,
dein Arbeitsvertrag hat bestand, und darin ist ja wohl dein Gehalt/die Gehaltseinstufung vermerkt, oder? Ich würde mich auf keine Diskussion einlassen. Deinen Vertrag kann er nur in gegenseitigem Einverständnis ändern oder er muss eine Änderungskündigung machen und dagegenkannst du dich wehren. Mein Chef meinte, nach meiner Rückkehr auch, meine 100% Stelle sei nicht mehr vorhanden, nur noch 75%, Nicht genug Auslastung, man könnte den Stellenplan ändern etc. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mit einer Reduzierung nicht einverstanden bin, er mir das schriftlich mitteilen soll und ich dann entsprechend meinen Anwalt hinzuziehen werde - ganz sachlich. Er hat massiv versucht mich unter DRuck zu setzen, aber ich bin dabei geblieben. Letztendlich habe ich meinen Vertrag behalten, weil auch keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Änderung bestand. Mein Anwalt meinte übrigens dazu, dass sei eine beliebte Methode, Mütter die aus der EZ kommen um ihren Vertrag zu bringen! =-O Er hatte mich schon vorher gewarnt aufzupassen.
Also setz dich durch,bleib gelassen und sachlich, aber klar!

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Hallo,
dein Arbeitsvertrag hat bestand, und darin ist ja wohl dein Gehalt/die Gehaltseinstufung vermerkt, oder? Ich würde mich auf keine Diskussion einlassen. Deinen Vertrag kann er nur in gegenseitigem Einverständnis ändern oder er muss eine Änderungskündigung machen und dagegenkannst du dich wehren. Mein Chef meinte, nach meiner Rückkehr auch, meine 100% Stelle sei nicht mehr vorhanden, nur noch 75%, Nicht genug Auslastung, man könnte den Stellenplan ändern etc. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mit einer Reduzierung nicht einverstanden bin, er mir das schriftlich mitteilen soll und ich dann entsprechend meinen Anwalt hinzuziehen werde - ganz sachlich. Er hat massiv versucht mich unter DRuck zu setzen, aber ich bin dabei geblieben. Letztendlich habe ich meinen Vertrag behalten, weil auch keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Änderung bestand. Mein Anwalt meinte übrigens dazu, dass sei eine beliebte Methode, Mütter die aus der EZ kommen um ihren Vertrag zu bringen! =-O Er hatte mich schon vorher gewarnt aufzupassen.
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dein Arbeitsvertrag hat bestand, und darin ist ja wohl dein Gehalt/die Gehaltseinstufung vermerkt, oder? Ich würde mich auf keine Diskussion einlassen. Deinen Vertrag kann er nur in gegenseitigem Einverständnis ändern oder er muss eine Änderungskündigung machen und dagegenkannst du dich wehren. Mein Chef meinte, nach meiner Rückkehr auch, meine 100% Stelle sei nicht mehr vorhanden, nur noch 75%, Nicht genug Auslastung, man könnte den Stellenplan ändern etc. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mit einer Reduzierung nicht einverstanden bin, er mir das schriftlich mitteilen soll und ich dann entsprechend meinen Anwalt hinzuziehen werde - ganz sachlich. Er hat massiv versucht mich unter DRuck zu setzen, aber ich bin dabei geblieben. Letztendlich habe ich meinen Vertrag behalten, weil auch keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Änderung bestand. Mein Anwalt meinte übrigens dazu, dass sei eine beliebte Methode, Mütter die aus der EZ kommen um ihren Vertrag zu bringen! =-O Er hatte mich schon vorher gewarnt aufzupassen.
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