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Frage zu Elterngeld und Arbeitslosengeld

Hi, vielleicht kennt sich ja von Euch jemand aus.
Also ich gehe ganztags arbeiten und mein Mann absolviert eine Umschulung die im Januar 07 endet
Mein ET ist der 13.09.06 danach habe ich ja acht Wochen Mutterschutz und daran hänge ich meinen Jahresurlaub.
Das heisst ich werde dann ab Januar wieder in meinen Job zurückkehren allerdings nur 30 Stunden die Woche. Mein Mann wird dann zu Hause bleiben und sich um die Kleine kümmern.
Mich würde nunmal interessieren wie das ganze fianziell von der Seite meines Mannes aussieht. Bekommt er Elterngeld (weiß nicht, ob mein Verdienst hierzu mit angerechnet wird), oder soll er sich arbeitslos melden ? Vielleicht kann mir ja von Euch jemand weiterhelfen. Lieben Dank.
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Elterngeld und Arbeitslosengeld

Hallo! Ich kenn mich zwar nicht wirklich aus, aber Elterngeld bekommt ihr auf jeden Fall nicht, weil das nur für Kinder gilt, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Ich glaub nicht, dass sich da was ändert. Ihr habt aber Anspruch auf Erziehungsgeld.
Arbeitslos kann er sich wohl nur melden, wenn er nachweisen kann, dass euer Kind eine bestimmte Anzahl von Stunden betreut wird, ansonsten gibt es kein Geld. Bin aber nicht ganz sicher, hoffe, jemand anders kennt sich besser aus.
LG
Yvonne

Sorry, meinte Erziehungsgeld und nicht Elterngeld

Hallo! Ich kenn mich zwar nicht wirklich aus, aber Elterngeld bekommt ihr auf jeden Fall nicht, weil das nur für Kinder gilt, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Ich glaub nicht, dass sich da was ändert. Ihr habt aber Anspruch auf Erziehungsgeld.
Arbeitslos kann er sich wohl nur melden, wenn er nachweisen kann, dass euer Kind eine bestimmte Anzahl von Stunden betreut wird, ansonsten gibt es kein Geld. Bin aber nicht ganz sicher, hoffe, jemand anders kennt sich besser aus.
LG
Yvonne

www.wer-weiß-was.de

hallo,
bei solchen fragen schaue ich immer da, und werde eigentlich immer fündig!
gruß
agnes

Re: Frage zu Elterngeld und Arbeitslosengeld

Also fürs Erziehungsgeld wird Dein Einkommen mit angerechnet. Du kannst aber auch Elternzeit beantragen, wenn Du 30 Stunden max. arbeiten gehst. Das Erziehungsgeld bekommst Du dann auf jeden Fall, wenn ihr unter den Einkommensgrenzen liegt..
Was wohl nicht geht, ist Elternzeit UND Arbeitslos gemeldet zu sein, weil die Elternzeit ja vom Arbeitgeber gewährt wird, also ohne Job meines Wissens nach auch keine Elternzeit..
Hinsichtlich Arbeitslosengeld muss man die Kinderbetreuung nachweisen als Frau, ob das als Mann auch notwendig ist, weiss ich nicht...Letztlich seit ihr ja beide fürs Kind da, und je nachdem, wie die Arbeitszeiten aussehen, ist ja auch keine Betreuung notwendig, z.B. bei Schichtdienst etc...
Frag doch mal bei der Arge nach...
Liebe Grüße
Catrin
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