Frage zu Beschäftigungsverbot und dann mutterschutzgeld
ich bin ja normaler Weise mit den ganzen Gesetzten ganz gut bewandert.
Aber nun komm ich nciht weiter und selbst mein AG weiß nicht was er tun soll.
Ich bin derzeit im Beschäftigungsverbot und bekomme weniger Gehalt ( kann ich alles nachvollziehen und ist okay ).
Wie sieht es jetzt mit dem Mutterschutzlohn aus?
Normalerweise werden ja die letzten 3 Monate genommen, wo Arbeitsentgelt bezogen wurde.
Aber das ist doch in meinem Fall nicht so.
Werden nun die letzten 3 Monate genommen ?
Bitte helft mir mal !!!
LG
Ivonne 31+5
Frage zu Beschäftigungsverbot und dann mutterschutzgeld
also ich hab ja auch ein bv und denke, wir bekommen weiter genau das gleiche gehalt!!!
im juni fing mein bv an und ende juni war auf der gehaltsabrechnung der gleiche lohn wie bisher. wieso sollte sich da was ändern??
daher wird -soweit ich weiß- der mutterschutzlohn gleich bleiben. also dein normales gehalt, nur das ein teil der ag und der andere teil die krankenkasse zahlt. du musst die bescheinigung vom fa bei der krankenkasse abgeben und die regelt das mit dem ag.
so ist mein stand.
bei mir ist es noch komplizierter, da mein vertrag nach 4 oder 5 tagen mutterschutzfrist endet, wenn diese wirklich am 26.8. anfängt... dann bekommt man mutterschutzgeld in höhe des krankengeldes, bei mir laut aok 90% vom netto.
lg corinna
Frage zu Beschäftigungsverbot und dann mutterschutzgeld
Hallo Ivonne,
das Gehalt wird bei Beschäftigungsverbot von der Krankenkasse an den AG erstattet. Es dürfte eigentlich nicht niedriger ausfallen. Auch das Geld im Mutterschutz müßte das Gleiche sein. Es darf auf Grund des Beschäftigungsverbotes keine Schlechterstellung erfolgen (bist ja auf Grund eines Gesetzes nicht mehr arbeiten).
Wenn Du jetzt weniger bekommst, würde ich mal bei der Krankenkasse nachfragen. Ansonsten ist das Gewerbeamt für Mutterschutzangelegenheiten zuständig.
Bis denne
Anke+Nr. 3
Frage zu Beschäftigungsverbot und dann mutterschutzgeld
Ich habe teilweises BV (arbeite nur noch 5 Stunden am Tag) und ich bekomme das gleiche Gehalt wie vorher. Das steht dir laut Gesetz auch zu.
Somit wird das Mutterschaftsgeld auch in gleicher Höhe gezahlt.
LG Claudia 24+0
Frage zu Beschäftigungsverbot und dann mutterschutzgeld
also ich bin seit beginn meiner SS im BV.
und ich bekomme das gleiche gehalt wie vorher auch und nicht weniger. wie die anderen schon geschrieben haben. AG und KK teilen sich diese zahlung. erkundige dich sicherheitshalber noch bei deiner KK.
lg
happy
Frage zu Beschäftigungsverbot und dann mutterschutzgeld
Guten Morgen,
ich bin seid April im BV und ich bekomme seid dem immer den gleichen lohn-es werden 100% lohn bezahlt.ausser die zuschläge wie schicht und nacht fallen weg.
Ruf mal deine Krankenkasse an die wissen darüber gut bescheid.
Gruß Susan
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