Suchen Menü

Frage wg. Verlängerung Elternzeit

huhu ihr lieben,
ich habe zunächst einmal für 2 jahre elternzeit beantragt (enden am 10.01.2008). da es aber momentan eh mies um meinen job aussieht (verlagerung der abteilung von köln nach hannover *ganz-toll*) und ich die chancen als sehr gering einschätze, da überhaupt wieder arbeiten zu können - egal ob teil- oder vollzeit - möchte ich das mir zustehende 3. jahr jetzt doch beantragen und zwar direkt im anschluß an die schon beantragten 2 jahre. also so, dass ich quasi dann, wenn clara in den kiga geht, wieder voll arbeiten könnte sofern möglich. bzw. wir haben tariflich noch 6 monate extra zustehen, so dass es insgesamt 3,5 jahre wären...
die frage ist jetzt: könnte mir mein AG dieses 3. jahr jetzt direkt im anschluß an die schon genehmigten 2 jahre (also ende der EZ am 10.01.2009) verwehren oder habe ich da auf jeden fall anspruch drauf?! bin irgendwie beim googeln nicht wirklich schlauer geworden und hoffe auf eure hilfe! das halbe jahr extra wäre mir da ja fast noch egal, das bräuchte ich ja nicht zwingend, weil clara mit 3 jahren relativ sicher einen kiga-platz hat.
vielen lieben dank für eure antworten und einen schöööööööööönen ruhigen abend mit ebensolcher nacht!
GGLG bibs und clara *11.01.06
Bisherige Antworten

Re: Frage wg. Verlängerung Elternzeit

Hallo Bibs,
das gleiche Problem hatte ich bei Noah, da habe ich auch nur 2 Jahre beantragt. Mein AG meinte dann auch zu mir das er nicht Verpflichtet ist mir das 3. Jahr zu genehmigen.
Bei meinem 2 Antrag auf Verlängerung müßte ich dann schon was Anständiges schreiben, warum ich gerne Verlängern will.
Aber letzt endlich ging dann doch alles Reibungslos, also einfach probieren. Vielleicht sind sie ja auch froh, wenn es eh so mies aus sieht.
Viel Glück und LG Kathrin mit Noah *06.01.04 und Jonas *09.01.06

Re: Frage wg. Verlängerung Elternzeit

Wenn Du 2 Jahre beantragt hast, ist das dritte Jahr nicht genehmigungspflichtig. Wenn Du zunächst ein Jahr beantragt hast, muss der Arbeitgeber zustimmen. Sagt die schlaue Broschüre des zuständigen Ministeriums (Link in meinem Profil).
LG Iris

*zustimm*

Hallo,
genau, wenn man zuerst 2 Jahre beantragt hat, dann muß der AG dem dritten Jahr zustimmen, wenn man es fristgerecht beantragt (soweit ich weiß, bis spätestens 8 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre).
LG Katrin

Re: Frage wg. Verlängerung Elternzeit

huhu iris,
wat denn nu?! ich habe 2 jahre beantragt und möchte das 3. jahr auch noch nehmen... hier schreibst du, dass das 3. jahr nicht genehmigungspflichtig ist, wenn ich 2 jahre beantragt habe und unten schreibst du, dass ich anspruch auf 3 jahre hätte!?! da ist doch was widersprüchlich, oder?!
naja, ich werde es jedenfalls versuchen, einen grund finde ich bestimmt (z.b. fehlende betreuung etc.).
GGLG bibs und clara *11.01.06

ok, JETZT habe ich es auch verstanden....

OH MANN - da hatte ich jetzt aber ein riesenbrett vor'm kopf. aber kein wunder, wenn man schon seit 6 uhr mehr oder weniger wach ist und nur wenig schlaf in der nacht zuvor hatte *gähn*
wenn ich das 3. jahr also z.B. jetzt schon beantragen würde (wäre ja auf jeden fall rechtzeitig), dann sollte es keine probleme geben?!
GGLG bibs

Re: Frage wg. Verlängerung Elternzeit

Auf die 3 Jahre hast Du auf jeden Fall einen Anspruch. Guck mal beim Bundesministerium für ..., Link irgendwo in meinem Profil, da gibt es so nette Broschüren.
LG Iris
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen