Frage an die Arbeitslosen unter uns
mich hat heute bald der Schock ereilt, als ich von meiner Krankenkasse erfuhr, dass ich nach dem Mutterschutz nicht mehr krankenversichert bin.
Gut, bin ja verheiratet, also familienversichern. Aber stutzig wurde ich doch, denn damals war ich doch für die gesamte Zeit des Erziehungsurlaubs beitragsfrei krankenversichert.
Nein, sagt die KK-Mitarbeiterin, weil ich arbeitslos bin, kann ich auch keine Elternzeit beantragen und deshalb gibts auch keine beitragsfreie Krankenversicherung. Es sei denn, ich bekomme Bundeserziehungsgeld - krieg ich aber nicht, da mein Mann zuviel verdient - dann wäre ich für die Zeit des Bezuges beitragsfrei versichert.
So, und nun?! Werden mir die nächsten 3 Jahre überhaupt als Erziehungszeit auf die Rente angerechnet, wenn ich doch "einfach nur zuhause" bin.
Oder muss ich mich nach dem Mutterschutz wieder beim Arbeitsamt arbeitslos melden und denen sagen, dass ich aber die nächsten 3 Jahre nicht vermittelbar bin wg. fehlender Kinderbetreuung? Ich dachte, das muss ich erst wieder, wenn die Elternzeit vorbei ist.
Mannoman, ich stell mir gerade vor, was wäre, wenn wir nicht verheiratet wären. Wovon hätte ich denn dann meine KV-Beiträge zahlen sollen?
LG Susanne
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
soweit ich weiß kannst Du Dich nach dem Mutterschutz nur arbeitslos melden, wenn DU eine tägliche Kinderbetreuung von 8 Stunden nachweisen kannst. Nur dann bist Du ja vermittelbar...
LG Cookiea
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
ich kann mich schon arbeitslos melden, bekomme aber nur Geld, wenn ich auch vermittelbar bin. Ansonsten bin ich "Aktenleiche".
Um Geld zu erhalten muss man dann auch eine Betreuungsmöglichkeit vorweisen, da hast du Recht. Aber es müssen nicht 8 Stunden sein, sondern je nachdem, ob man sich Vollzeit oder Teilzeit zur Verfügung stellt, reichen auch 4 oder 5 Stunden. Eben solange, wie man arbeiten möchte/kann.
Meine Frage ging jetzt eher in die Richtung, ob ich mich direkt nach dem Mutterschutz nochmal dort melden muss oder ob es nach der Elternzeit reicht und wie es vor allen Dingen mit der Elternzeit aussieht (bin ich offiziell in Elternzeit oder "einfach nur zuhause"?). Dass ich kein Geld bekomme, wenn ich nicht zur Verfügung stehe, ist mir klar.
LG Susanne
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
ich bekomme direkt nach Mutterschutzgeld für 3 Monate Erziehungsgeld. Laut KK bin ich dann auch normal selbstversichert, dann gehe ich auch direkt wieder arbeiten, da wir sonst mit dem Geld nicht klar kommen. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich nicht, da ich mit Kind nicht vermittelbar bin.
Mir wurde übrigens auch gesagt, das wir keine Erziehungsgeld bekommen, da mein Mann zuviel verdienst, aber bis zum 6. Lebensmonat des Kindes bekommen wir nun doch ca. 300 Euro. Besser als nichts, also auf jeden Fall so nen Antrag abgeben, es wird soviel abgezogen, das es schon recht schwer ist über diese Bruttogrenze zu kommen. Oder hast du es schon versucht?
GLG Lissy mit Engelchen inside ET-11 und Krümel im Herzen
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
ich habe schon zwei Onlinerechner bemüht und jedesmal lagen wir nach Abzug aller möglichen Pauschalen knapp 2.500 Euro über der Höchstgrenze, trotz schon vorhandenem Kind. Bitter, aber wahr... Noch vor 4 Jahren lag die Höchstgrenze bei 51.000 Euro und es wurden auch 27% Pauschale abgezogen, anstatt der jetzigen 24%.
Und dabei finde ich diese Pauschale von 24%, die einem dort für Sozialversicherungen und Steuern abgezogen wird, so lächerlich. Mein Mann gibt knapp 35% seines Einkommens an Staat und Krankenkasse ab. Mit dieser Rechnung kämen wir locker unter die Einkommensgrenze.
Ich werde trotzdem einen Antrag einreichen, auch wenn ich die Antwort bereits kenne.
Direkt nach MuSchu arbeiten gehen ist hier leider nicht möglich. Kindergärten gibts erst ab 3 und dann auch nur bis 12:30 Uhr, also keine Ganztagsbetreuung.
LG Susanne
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
na das ist ja bitter! Laut Onlinerechner sollten wir auch rausfallen. Laut des Sachbearbeiters, der eine Beispielrechnung anhand unseres Lohnsteuerjahresausgleich von 2005 kommt dann aber doch was. Nur für 3 Monate aber besser als nichts.
Wenn mein Mann und ich ganz normale Arbeitszeiten hätten, dann könnte ich auch nicht arbeiten und ich bin froh, das wir beide im Schichtdienst arbeiten und es so aufeinander abstimmen können. Dann ist immer jemand zu Hause und wir brauchen nicht auf KiTa, KiGa, Großeltern, Tagesmutter oder ähnliches hoffen.
Ich muß sagen, das ich wirklich nicht wüsste, wie wir ohne die Möglichkeit, das Beide arbeiten finanziell über die Runden kommen sollten und dann hört man, das der Staat Eltern doch total unterstützt und man an Kinder Geld verdient. Haha, ich lach mich tot!
Ich drücke euch die Daumen, das es zu einer positiven Überraschung kommt und ihr doch Geld bekommt!
GLG Lissy mit Engelchen inside ET-10 und Krümel im Herzen
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
das macht mir ein bißchen Mut. Aber trotzdem rechne ich mal mit 'ner Absage. Freuen kann ich mich immer noch, wenns doch was gibt :-)
LG Susanne
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
ich denke, die KK hat dich falsch beraten.
Wieso solltest du keine EZ nehmen können? EZ kann man doch nehmen unabhängig davon, ob man Erziehungsgeld bekommt oder nicht, im Prinzip hat das eine mit dem anderen doch nichts zu tun.
Entweder rufst du morgen mal beim AA an und fragst die oder gleich noch mal deine KK. Kann gut sein, dass du von einer anderen Mitarbeiterin eine andere Auskunft bekommst.
Oder schreibe doch mal an das Bundesministerium für Familie. Die antworten in der Regel recht flott (innerhalb von max. 2 Tagen) auf Mails und müssten es ja ganz genau wissen.
LG Franzi
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
die KK-Dame meinte, Elternzeit könne man nur nehmen, wenn man auch einen Arbeitgeber hat, bei dem man sie beantragt.
Nunja, ich könnte ja einen Antrag beim Arbeitsamt einreichen...
Mir gehts ja nur darum, dass ich nachher für meine Rentenberechnung auch die 3 Jahre Erziehungszeit angerechnet bekomme und kein "Loch" in meinem Lebenslauf habe, weil es niemand an die Rentenkasse meldet, dass ich die 3 Jahre wegen dem Kind zuhause war.
LG Susanne
Re: Frage an die Arbeitslosen unter uns
war vor meiner ersten Schwangerschaft auch arbeitslos und habe die 3 Jahre voll auf die Rente angerechnet bekommen. Die Rentenanstalt ging von dem Durchschnittsgehalt eines Bundesbürgers aus. Habe von der Bundesversicherungsanstalt 2 Wochen nach Geburt meines Sohnes einen Brief erhalten. Hier ein paar Auszüge:
"Für die Erziehung Ihres Kindes in den ersten drei Lebensjahren sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Beiträge hierfür brauchen Sie jedoch nicht zu zahlen. Für einen späteren Rentenanspruch werden Sie in diesen drei Jahren so gestellt, als wenn Sie einer Beschäftligung mit einem Bruttoverdienst von z. Zt. etwa 2.400,-- ? monatlich nachgehen würden, das ist der Durchschnittsverdiesnt aller Versicherten in diesem Jahr."
Ach ja und sobald du ein weiteres Kind bekommst erhältst du für weitere 3 Jahre einbezahlt, d. h. auch wenn du vor 3 Jahren wieder ein Kind bekommst, erhältst du für 6 Jahre insgesamt eingezahlt.
Ich hoffe, dass ich dir hiermit geholfen habe.
Gruß Yvonne
Jaaaa, dankeschööön :-)))) LG
war vor meiner ersten Schwangerschaft auch arbeitslos und habe die 3 Jahre voll auf die Rente angerechnet bekommen. Die Rentenanstalt ging von dem Durchschnittsgehalt eines Bundesbürgers aus. Habe von der Bundesversicherungsanstalt 2 Wochen nach Geburt meines Sohnes einen Brief erhalten. Hier ein paar Auszüge:
"Für die Erziehung Ihres Kindes in den ersten drei Lebensjahren sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Beiträge hierfür brauchen Sie jedoch nicht zu zahlen. Für einen späteren Rentenanspruch werden Sie in diesen drei Jahren so gestellt, als wenn Sie einer Beschäftligung mit einem Bruttoverdienst von z. Zt. etwa 2.400,-- ? monatlich nachgehen würden, das ist der Durchschnittsverdiesnt aller Versicherten in diesem Jahr."
Ach ja und sobald du ein weiteres Kind bekommst erhältst du für weitere 3 Jahre einbezahlt, d. h. auch wenn du vor 3 Jahren wieder ein Kind bekommst, erhältst du für 6 Jahre insgesamt eingezahlt.
Ich hoffe, dass ich dir hiermit geholfen habe.
Gruß Yvonne
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