Erziehungsgeld
Darf ich zum Erziehunsggeld was dazu verdienen? Wird das dann vom Erziehungsgeld abgezogen? Wird der Brutto- oder der Nettolohn abgezogen. Ich habe bei meiner Firma eine private Altersvorsorge, d.h. die Firma zahlt die ein und zieht mir dafür 100 Euro vom Brutto ab. Was ist nun, wenn ich während der Elternzeit im Monat für 5-10 Stunden angestellt bin und 100 Euro verdiene? Effektiv bleiben mir davon ja 0 Euro, aber die Vorsorge würde weiter bezahlt werden und wenn ich mal wieder für die Firma arbeite (was ich nebenher in geringem Maß vorhabe), wäre das auch gleich damit geklärt.
Hach, ist das alles kompliziert. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Meike
Ja, gleiche Frage habe!!!!!!
Werde 1 Jahr Elternzeit nehmen, aber verschiedene Projekte während dem Jahr weiterbetreuen, was dann irgendwie auch so auf 5-10 Stunden pro Monat kommen wird. Wird mir das dann vom Elterngeld abgezogen????? Das wäre ja Frechheit. Da würde sich der Megaaufwand ja null lohnen!!
LG Vronni
Der Rechner gibt guten Überblick
Der Rechner gibt einen guten Überblick und ist echt einfach!! Danke. Habe mal als Beispiel, dass ich ab 3. Monat 200 Euro steuerfrei dazuverdiene eingegeben und da hat sich das Elterngeld um ca. 75 Euro reduziert, d.h., wenn ich 200 Euro Lohn habe, bleiben noch 125 Euro mehr- und habe aber Spritkosten und muss den Kleinen (dann definitiv kostenfrei bei Verwandschaft!) stundenweise abgeben. Aber immerhin bliebe unter dem Strich was übrig!
LG Vronni
Der Rechner gibt guten Überblick
Aber immerhin bleibt noch was übrig und das Erziehunsggeld wird nicht komplett gekürzt.
Muss das am WE nochmal ganz in Ruhe ausrechnen. Und mich mal mit meiner Mutter unterhalten, die ist Steuerberaterin, vielleicht hat die da noch nen guten Tipp.
Der Rechner gibt guten Überblick
Erziehungsgeld
soweit ich weiss, wird, wenn du in der elternzeit arbeitest, der differenzbetrag deines letzten nettogehalts (durchschnitt über 12 monate) mit dem nettogehalt in der elternzeit (alles abzüglich der bezüge die nicht elterngeldfähig sind (nachtzuschläge etc.)) gebildet und auf diesen differenzbetrag das elterngeld berechnet. der sockelbetrag von 300€ bleibt dir aber sicher, soweit du maximal 30 stunden pro woche arbeitest.
an einem beispiel: du verdienst vorher durchschnittlich 1000€ netto, anschließend verdeinst du noch 600€ netto, arbeitest aber aber nur 20 stunden pro woche. dann wird das elterngeld auf den differnezbetrag von 400€ berechnet und davon erhälst du 67% das sind unter 300€ also wird auf 300€ aufgestockt.... verdienst du vorher 2000€ und anschließend noch 400€ werden eben auf die 1600€ die 67% angewandt und nicht auf die 2000€.
gruß
Jeannine
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