Elternzeitfrage: wer kann mir helfen
ich habe auf der Arbeit eine Elternzeitfrage und kann die nicht lösen. Bei euch gibt es ja einige Spezialisten. Mich betraf dies nie, da ich während der Kinder (Geburt) in keinem Arbeitsverhältnis stand.
Folgender Fall:
Ich habe eine Kundin eingeladen, bei welcher das 2. Kind 3. Jahre alt geworden ist. Die Kundin rief mich nun an und sagte mir, dass sie ihre Elternzeit um 11 Monat verlängert habe, da sie bei ihrem 1. Kind durch die Geburt des 2. Kindes noch einen Restanspruch hätte. Dies wurde seitens der Krankenkasse auch bestätigt. Die Kundin hat einen unbefristeten AV und hatte ihre Beschäftigung wg. der Geburt der Kinder unterbrochen. Die Möglichkeit der Verlängerung nach §15 REerzGG besteht, jedoch steht dies im Konflikt mit unserem §10 SGB II. Demnach muss eine Kundin nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Wie ist es mit der Elternzeit?
Liebe Grüße
Nicki
Elternzeitfrage: wer kann mir helfen
ich hab mich da auch mal schlau gemacht, da es in unserem forum mal thema war und mich auch betrifft dank "schneller Geburtenfolge".
also es ist generell möglich die nicht nutzbare elternzeit - wegen geburt des 2. kinder in der elternzeit des 1. - an die elternzeit anzuhängen. der AG muss allerdings zustimmen, dass er mit der übertragung einverstanden ist. er kann es ablehen wenn "dringende betriebliche gründe dagegenstehen"....
lg steffi
Elternzeitfrage: wer kann mir helfen
der AG hat zugestimmt. Es kollidiert nur mit dem Gesetzbuch, an das wir uns halten müssen. Ich würde dem halt stattgeben, da die Kundin ja einen AG hat und er informiert ist und Bescheid weiß.
Danke Dir.
LG; Nicki
Elternzeitfrage: wer kann mir helfen
wir hatten den Fall, den Steffi grade beschrieben hat. Alina war 13 Monate, als Svenja geboren wurde. Es ist die "kurze Geburtenfolge" in Kraft getreten. Deswegen bin ich ja immernoch in Elternzeit. Ich habe volle 3 Jahre für Alina und volle 3 Jahre für Svenja bekommen. Es wurde aber ganz kompliziert geschrieben. Erst 1 Jahr Alina, dann 1 Jahr Svenja dann 2 Jahre?? Ich kann es raussuchen wenn es wichtig wäre.
Liebe Grüße
Andrea
Elternzeitfrage: wer kann mir helfen
wann hast du das denn wie dem AG mitgeteilt? steht mir nämlich noch bevor. ich dachte ich mach das dann im zuge mit der mitteilung von kind nr. 3 und der damit verbundenen elternzeit. ich rechnen nicht mit wiederstand. bin da seit 2006 nicht mehr gewesen und will ja eigentlich da auch nimmer hin.... aber ich hab von loris noch 9 monate zugute und für lucian auch noch 10 wenn baby dann kommt, wenn ich also noch drei jahre für tarja nehme und nochmal 19 monate, dann kann ich getrost bis sie 4,5 jahre als ist daheim bleiben und loris vorallem bei der einschulung gut zur seite stehen.
lg steffi - PN kommt noch
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