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Elternzeit beantragen - wer weiß wie?

Ich möchte bei meinem AG nun auch Elternzeit beantragen.
Habe nach der Geburt unseres Sohnes Teilzeit gearbeitet und möchte das in drei Jahren auch wieder tun.
Was genau muss ich nun beim AG angeben?
Da ich in der letzten Zeit der Perso-Abt. direkt unterstellt war, haben wir uns dort geduzt.
Wenn ich jetzt die Elternzeit beantrage (das werde ich per Email tun, da ich dann einen Absendenachweis habe), soll ich dann die Person auch duzen oder macht man das dann ganz förmlich? (In meiner Firma arbeiten extrem viele Leute - ist kein 5-Mann-Betrieb, oder so.)
Andererseits sieht es doch merkwürdig aus, wenn ich jemanden, den ich immer duze, im Brief sieze, oder?! *völlig unsicher bin!*
Gibt es irgendwo einen Text, den man als "Vordruck" nutzen kann?
Freue mich, wenn jemand helfen kann!
Danke und LG! Anja
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit beantragen - wer weiß wie?

Hallo Anja,
ich schicke Dir den Link des Leitfadens des Bundesministeriums per PN zu. Da steht alles drin, unter anderem auch, daß es nicht reicht, die Elternzeit per Email zu bentragen!
Ich duze meinen Chef (Vorstand) auch, aber in offiziellen Briefen wird grundsätzlich gegenseitig gesiezt. Klar sieht das blöd aus, aber die Briefe werden in der Personalakte abgelegt und wenn die später mal ein anderer liest... Also ich würde auch siezen. Wenn Du eine schriftliche Gehalterhöhung bekommst *grins*, wäre die bestimmt auch in Sie-Form.
Hier, so habe ich das geschrieben:
Sehr geehrter Herr...,
unsere Tochter Finia (Kopie der Geburtsurkunde anbei) wurde am 06.08.2006 geboren. Hiermit nehme ich Elternzeit für die ersten zwei Lebensjahre. Über das dritte Jahr entscheide ich vor Ablauf der zwei Jahre.
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
Liebe Grüße
Nic

Re: Elternzeit beantragen - wer weiß wie?

Hallo Nic!
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich habe auch sofort den mitgeschickten Link angeklickt - kann ihn aber nicht öffnen... :o((
Kannst Du mir bitte noch kurz sagen, ob ich mich irgendwie zu der angestrebten Arbeitszeit in 3 JAhren äußern muss?
Ich werde gleich die gesamten 3 Jahre beantragen, habe nach unserem Sohn Teilzeit gearbeitet (zunächst 12, dann 16 Stunden) und möchte das so in der Art auch wieder tun, wenn ich dann wieder anfange.
Muss ich das mit angeben? Also generell, das ich dann TZ arbeiten möchte? (Die Stundenanzahl läßt sich sicherlich dann noch regeln?!)
Würde mich über eine kurze Antwort von Dir freuen, da ich den Brief ansonsten fertig habe und auch bald abschicken muss!
LG Anja

Du hast eine PN! LG Nic

Hallo Nic!
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich habe auch sofort den mitgeschickten Link angeklickt - kann ihn aber nicht öffnen... :o((
Kannst Du mir bitte noch kurz sagen, ob ich mich irgendwie zu der angestrebten Arbeitszeit in 3 JAhren äußern muss?
Ich werde gleich die gesamten 3 Jahre beantragen, habe nach unserem Sohn Teilzeit gearbeitet (zunächst 12, dann 16 Stunden) und möchte das so in der Art auch wieder tun, wenn ich dann wieder anfange.
Muss ich das mit angeben? Also generell, das ich dann TZ arbeiten möchte? (Die Stundenanzahl läßt sich sicherlich dann noch regeln?!)
Würde mich über eine kurze Antwort von Dir freuen, da ich den Brief ansonsten fertig habe und auch bald abschicken muss!
LG Anja
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