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Elternzeit - Papamonat - brauch mal kurz Hilfe

Hallo ihr Lieben,
hab da mal ne Frage, vielleicht weiß sie jemand.
Mein Mann überlegt nun doch Elternzeit zu nehmen.
1. Frage - es müssen ja jetzt 2 Monate genommen werden, die können ja auch gesplittet werden. Also jetzt 1 Monat und nächstes Jahr 1Monat. Was ist, wenn der 2. Monat im nächsten Jahr aus beruflichen Gründen doch nicht geht. Und mein Mann
ihn dann einfach nicht nimmt. Geht das ???
2. Frage - muß er den Elternmonat IM ANSCHLUSS an mein Elterngeld/Elternzeit nehmen? Ich bekomm ja bis 24.11. Elterngelt.Dann endet auch meine Elternzeit - kann er den Monat aber auch erst im Feburar nehmen?
Wer kann mir hier helfen?
Lieben Gruß u. Danke
Silke

Bisherige Antworten

Elternzeit - Papamonat - brauch mal kurz Hilfe

Elternzeit - Papamonat - brauch mal kurz Hilfe

Hallo,
im Detail kenne ich mich auch nicht (mehr) aus. Dein Mann muss die 2 Monate jedoch innerhalb des ersten Lebensjahres deines Kindes nehmen, diese also spätestens mit dem vollendeten 12. Lebensmonat beendet haben.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
LG Claudi

Elternzeit - Papamonat - brauch mal kurz Hilfe

Hier kannst du alle Infos herunterladen:
bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html
Ich hoffe mal, das bleibt stehen, ist ja nicht kommerziell...
Liebe Grüße
Anja

Elternzeit - Papamonat - brauch mal kurz Hilfe

Hallo Silke,

mein Freund nimmt die Partnermonate auch gesplittet.

Wenn der erste Partnermonat genommen wurde, muss auch der 2. Partnermonat genommen werden. Sonst muss das Geld von 1. Partnermonat zurückgezahlt werden. So wurde es uns gesagt.

Der 2. Partnermonat muss bis zum 14. LM des Kindes genommen werden.

VG Nicole

Elternzeit - Papamonat - brauch mal kurz Hilfe

HI,
zu 1.es müssen mindestens 2 Monate genommen werden (gleichzeitig hier auch höchstens 2 Monate, da Du ja schon 12 verbraucht hast) - so steht es im Gesetz § 4 Abs. 3 Bundeselterngeltdgesetz.
Wenn der zweite Monat nicht genommen wird besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Da es dann im Zweifel schon ausgezahlt wurde müsst ihr zurückzahlen.
zu 2:ja, er muss die Monate exakt in Anschluss nehmen, denn Elterngeld gibt es nur für die ersten 14 Lebensmonate. Da er 2 Monate nehmen muss (s.o.) muss er folglich vom 25.11.09 bis 24.1.2010 nehmen - anders geht es nicht. Er könnte jetzt auch nicht schon ab 1.11. Elterngeld beziehen, denn das wird immer für Lebensmonate des Kindes ausbezahlt. Er müsste folglich genau den 13. und 14. Lebensmonat nehmen
LG,
Claudia
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