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Dazuverdienst in der Elternzeit

Hallo Ihr Lieben,

mein Mann und ich sind wieder in heißer Debatte, wie wir uns die Elternzeit aufteilen wollen.

Wie ist das mit dem Dazuverdienst, wird der auf das EG angerechnet und dies dadurch verringert, oder gibts das EG in vollem Umfang "oben drauf"?

Mein Mann ist selbständig und würde halt ein paar Stunden arbeiten (müssen)... und ich bin angestellt und darf wahrscheinlich gar nicht nebenher arbeiten, weil die Zeit die ich meinem AG anbieten könnte (20h pro Woche) zu gering ist.

Habt Ihr Erfahrungen oder zuverlässige Quellen?

DANKE Euch!

LG Uta

Bisherige Antworten

Dazuverdienst in der Elternzeit

Hallo Uta,
ich habe nur die telefonische Auskunft bekommen, dass das Arbeitseinkommen vom Elterngeld abgezogen wird (Beispiel: 1000 Elterngeld, Verdienst 20 h 500 EUR, bleiben also 500 EUR übrig. Wobei das Elterngeld wohl mind. 300 EUR beträgt) ...
Bis denne
Anke

Dazuverdienst in der Elternzeit

Na toll da lohnt sich das Arbeiten ja wieder mal tooootalll :-(
lg sylvi

Dazuverdienst in der Elternzeit

hi,
ganz so wie im obigen Antwortposting ist es wohl nicht. Hier mal ein Auszug aus meinem Emailverkehr mit dem Amt zu dem Thema zur Herleitung der Berechnung:
Nach meinen Informationen erhält der Vater zu seinem Teilzeitentgelt dazu 67% aus der Differenz zwischen dem alten (vollzeit-) Entgelt und dem neuen Teilzeitentgelt.
Beispiel gerechnet (grob):
Vorheriges volles Entgelt 1.500 €/Monat netto
davon 67% bei Variante 1 (keine Teilzeitarbeit) ergibt 1.005 € Elterngeld
Variante 2: Teilzeitarbeit weniger als 30h/Woche
neuer Teilzeitverdienst ca. 750 €/Monat netto
Differenz zw. alt und neuem Verdienst= 750 €, davon 67% ergeben ca. 502
€/Monat Elterngeld
verfügbares Einkommen 750+502 €=1252 €
Beachten muss man noch die Herleitung des Einkommens wie folgt: steuerpflichtiges Brutto abzügl. Steuern, abzügl. SV leistungen, abzüglich Werbungskosten von 76,67 € monatlich - so dass das ermittelte Netto für die Elterngeldberechnung immer niedriger ist, als das tatsächliche Nettoeinkommen
Gleiche Ermittlung erfolgt beim Teilzeiteinkommen.
Das sind natürlich willkürliche Zahlen...muss dann jeder für sich selbst rechnen. Aber ich denke, man bekommt immer mehr wenn einer Teilzeit arbeitet (!

Dazuverdienst in der Elternzeit

Hallo. Schau doch mal unter http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

da kann man alles eingeben, auch ob und wieviel man danach dazuverdient, ob selbstständig oder Angestellt, usw....

LG Chattie - die diesmal NICHT arbeiten geht - obwohl wir das Geld echt brauchen würden - aber ich möchte die Zeit genießen, das wohl letzte Kind...wobei wir auch nur den mindestsatz EG kriegen...

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