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Das Finanzamt hat geschrieben?

Habt Ihr auch schon Post von Euren Finanzämtern bekommen???
Oder habt Ihr Eure Erklärungen alle schon abgegeben???
Sie wollen unsere Erklärung innerhalb der nächsten 14 Tage haben?
?und gerade jetzt ist meine Steuerberaterin in Urlaub???
2005 ist das Jahr, indem wir geheiratet haben; außerdem kam Lara.
Kann mir einer sagen, was es da alles zu beachten gibt???
Wann lohnt es sich für das Jahr der Eheschließung getrennt und wann gemeinsam abzugeben???
Und was ist für Lara zu beachten? Mit dem Kinderfreibetrag ist doch alles abgegolten, oder? Ich glaube, meine Hebi hatte damals gesagt, dass ich alle Rechnungen von der SS aufbewahren soll? aber sonst????
Hat irgendjemand Ahnung???
Oder irgendwelche Tipps?
LG,
Nicole, die nun wohl noch einen kurzen 3-Zeiler an das Finamt schreibt und hofft, dass die einsehen, dass auch eine Steuerberaterin mal Urlaub braucht!!!
Bisherige Antworten

Re: Das Finanzamt hat geschrieben?

Hi Nicole!
Hatte diesen Brief auch erhalten ;-)))
Habe beim Finanzamt angerufen und die Frist wurde verlängert... mittlerweile haben wir den Wisch fertig und abgegeben *puh*
Also, kurzer Anruf genügt eigentlich...
GlG Lion

Re: Das Finanzamt hat geschrieben?

Hallo,
wir hatten hier ja die gleiche Situation (also Hannas Geburt 2005, geheiratet, zudem noch diverse Verdienste durch Diplomarbeit meines Mannes, Kinderfreibetrag etc), daher haben wir das von ner Steuerberaterin machen lassen. Ich hätt das nie im Leben so hinbekommen (hab bis jetzt immer alles selbst gemacht). Kann Dir da nicht viele Tipps geben, aber ich denke, Du solltest da wirklich jemand an der Hand haben, der sich auskennt und Dir helfen kann.
LG, Petra

Re: Das Finanzamt hat geschrieben?

Sag mal, was habt ihr denn beim Steuerberater bezahlt? Wir haben sage und schreibe 440 Euro berappt.... ich habe gedacht, ich fall vom Glauben ab! NIE WIEDER!
GlG Lion

Re: Das Finanzamt hat geschrieben?

Huhu,
also wir haben pauschal 150 Euro bezahlt. 440 Euro find ich schon ziemlich deftig. Richtet sich aber vermutlich auch danach, wieviel man zurückbekommt vom Staat?!? Bei uns wars noch im Rahmen, weil mein Mann ja bis im Sommer studiert hatte und weniger verdient. Mal gespannt, wie es das nächste mal wird....
LG, Petra

Re: Das Finanzamt hat geschrieben?

Hallo,
wir müssen nach Verlängerung bis zum 31.08. abgegeben habe. Da die ganze Steuergeschichte für mich böhmische Wälder sind, waren wir MOntag beim LOhnsteuerhilfeverein. Besonders wg. dem letzten Jahr, da war soooo viel anders - Mutterschutz / Erziehungsurlaub, Wechsel der Steuerklasse, Mann hat Arbeit gewechselt etc..
Ich habe u.a. die grünen Rezepte (Vitamine, MAgnesium etc.) von der SS abgegeben, außerdem die Rezeptgebühren und auch die professionelle Zahnreinigung von meinem Mann. Lt. Berater geht das.
Sorry, aber eine richtige HIlfe war ich Dir wohl nicht.
lg Simone

Re: Das Finanzamt hat geschrieben?

Nicole,
einfach auf dem Brief ne Antwort schreiben, dass Du ne Fristverlaengerung brauchst und zurueckfaxen/schicken oder anrufen.
LG
Diana

UNS AUCH!!

Hallo,
ich habe heute auch den o.g. Brief bekommen. Weiß gar nicht wie wir das so schnell auf die Reihe bekommen sollen... Letztes Jahr hat es uns von einem Freund der Bruder gemacht - da haben wir aber keinen KOntakt mehr hin und der wollte auch 60? dafür haben...
Naja wir werden das schon irgendwie schaffen müssen *grins*
Liebe Grüße
Andrea

Re: Das Finanzamt hat geschrieben?

Hallo,
also zunächst mal soviel.... Wenn Du eine Steuerberaterin hast, dann teile das dem Finanzamt mit, denn dann muss die Steuererklärung generell erst bis zum 30.09. abgegeben werden und wenn die Steuerberaterin es dann noch nicht schafft, kann Sie Fristverlängerung beantragen. Bist Du nicht steuerlich beraten, dann hätte die Erklärung bereits zum 30.05. abgegeben sein müssen und eine weitere Fristverlängerung liegt im Ermessen des Finanzamts (wird aber meist auf Anfrage noch um ein paar Wochen verlängert).
Zu dem Rest lässt sich leider so pauschal nicht viel sagen, insbesondere der Bereich Zusammenveranlagung-getrennt Veranlagung-besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung.
Was die Rechnungen der Hebi angeht...sofern keine Erstattung von der Kasse erfolgte, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Aber es gibt da eine zumutbare Eigenbelastung (Höhe abhängig vom Familienstand, Anzahl der Kinder und Höhe des Einkommens). I.d.R. lohnt sich dies nur, wenn noch erhebliche andere Kosten angefallen sind (Scheidungskosten/Beerdigungskosten/Zahnbehandlungen, welche nicht ersattet wurden etc...)
LG Jule
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