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Danke an Alle, aber ich glaube der ein oder andere hat es falsch verstanden...

Die Erzieher wußten ALLE bescheid.
aber ein Elternbeirat... der Bürgermeister, die Sekretärin.....jemand aus dem Ortsrat geht es wirklich nichts an....... die Tatsache das eine Ausnahme gemacht wird wegen dem Notfall ist okay, das muss sie ansprechen, aber über die Erkrankung ein klares NEIN - das hätte sie nicht gemusst....
die zwei Erzieher die da saßen fanden es auch unmöglich.
Die erzieher wissen es wie gesagt alle....
aber wem ich es sonst noch erzähle das ist echt meine Sache....
und ich habe hier im kiga schon genug scheiß erlebt...
ich stehe zu meinem Kind und seinen Problemen, klar keine Frage, aber trotz alle dem muss es nicht jeder wissen....
und leider ist die GEsellschaft immer nohc so das besondere Kinder Probleme machen.....
ein kind was in dem Kiga war hatte das gleiche und der hatte auch besonders seitens der Leitung arge Probleme.... er geht jetzt in die Schule...im ersten jahr haben die Eltern es aus Angst verheimlicht - alles war gut - das kind wurde wie jedes andere behandelt... aber dann mußten die eltern es sagen, weil das kind keine Tabletten mehr bekommen hat und seit dem wird das Kind echt anders behandelt... ich finde das sagt alles......
trotzdem danke an alle.....
lg annette, die etwas im Stress ist - da morris morgen 7 wird
Bisherige Antworten

Danke an Alle, aber ich glaube der ein oder andere hat es falsch verstanden...

HAllo Annette,
ich weiß nicht exakt wie das bzgl. der Schweigepflicht bei derart Erkrankungen geregelt ist. Bei Talissa wußte aber auch das gesamte Familienservicebüro mit allen anhängenden Parteien über ihren Sauerstoffbedarf Bescheid. Allein aus versicherungstechnischen Gründen bzg. Gründen in Norfällen mußten die das wissen. Für uns auch wichtig, wegen Ausfallzeiten, wo wir auch Geld erstattet bekamen. Da stand in den Arztbriefen dann sowieso drin, warum.
Wenn dich das so sehr stört würde ich diesbezüglich um eine Gespräch bitten und auf die Schweigepflicht verweisen.
Bei Mißbrauch fürht das im öffentlichen Dienst zu Abmahnung und dies widerum zu einer Versetzung.
LG, Nicki
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