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Buggy Sch... passiert

Hallo obwohl unsere Kleine(5 Monate) noch keinen braucht habe ich mir wegen bevorstehenden urlaubs über ein Großes internetkaufhaus einen Buggy (sündhaftteuer nach Stress mit Göttergatten) gekauft. Er war neu aber günstiger als im Laden und leider ohne Rechnung. Nachdem wir jetzt im Kurzurlaub an der See waren stand der Buggy bei meinen Eltern (wollten nochmal mit Kiwa fahren für Kurzurlaub reichte der Platz für den Kiwa im Auto aus) was passiert nachbarsjunge döllmer Buggy kaputt (durchgebrochen das Teil) sowiel zur sündhaftteuren Qualität.
Und das beste ist... ich habe keine Rechnung ...
Nachbarsjungen versicherung würde ja zahlen alles kein Problem, aber ich habe ja keine Rechnung
SCH... ich könnte kotz...
Soviel zum Internetaktionshaus bzw eher meiner dusseligkeit nicht auf eine Rechnung zu achten
Mann ich bin auf 180 und ärgere mich über mich selbst und Göttergatte ist natürlich auch supergelaunt
Soviel zum Posting des Tages aber Kurzurlaub war schön auch wenn ich in 4 Wochen nicht weiß wie ich alle Klamotten ins ASuto bekommen soll
Sch...
Bisherige Antworten

Re: Buggy Sch... passiert

Hallo,
ich würde den Ebay-Händler einfah nochmal ansprechen wegen einer Rechnung. Der muss Dir doch eigendlich eine geben. Ferner kann die Versicherung des Jungen ihre Zahlung nicht zwingend von der Rechnung abängig machen. Es geht doch nur darum, glaubhaft zu machen, dass der Buggy von dem Jungen kaputt gemacht wurde und was er für einen Wert hatte. Dazu kann auch z.B die Kaufbestätigung von Ebay genügen. Kurz um, ich würde das jetzt nicht enfach so hinnehmen.
Was war das denn für ein Buggy?
Ach ja, wir fahren in zwei Wochen in die Berge. Da wollen wir sowieso den robusten Kinderwagen mitnehmen. Wir kaufen jetzt extra einen Dachträger. Auch ganz schön irre und teuer!
Also bleib dran!
Liebe Grüße
Daniela

Re: Buggy Sch... passiert

Tja und ich will jetzt auch so einen Dachgebäckträger kaufen, da wir nun wohl doch den Kiwa mitnehmen müssen. der Buggy war ein MacLaren und ich ärgere mich immer noch schwarz wegen der rechnung, ich bekomme die Krise (und Ehekrach) wenn wir das Geld nicht wiederbekommen
LG
Agweno

Re: Buggy Sch... passiert

also ich bin jetzt keine Versicherungskauffrau, aber ich denke, du musst einfach den Kaufpreis nachweisen, nicht die Rechnung. Man hat ja auch Dinge im Haushalt, die man von privat gekauft hat o.ä., und selbst für die Laden-Geräte hab ich nicht immer ne Rechnung aufgehoben.
Du hast doch noch alles von ebay bzw. kannst eigentlich noch alles über ebay aufrufen. ich würde alles ausdrucken, da steht doch eindeutig, was du bezahlt hast. ICH würde jetzt einfach laienhaft vermuten, dass das der versicherung reicht, denn DA ist ja dann nachgewiesen, was du bezahlt hast.
ich drück dir jedenfalls die daumen... (und vorallem das sich das mit deinem männe wieder einrenkt)
DRÜCK YOU - halt die flügel hoch...!!!

Re: Buggy Sch... passiert

Hallo Ageno,
also, ich würde auch die ebay-Auktion ausdrucken und den Eltern des Jungen für die Versicherung geben. Das gilt auch als Rechnung. Habe das schon öfters für den Zoll so gemacht und die haben nichts beanstandet daran. Und für das Finanzamt hat's auch gereicht, also warum nicht für die Versicherung. Ansonsten kann dir der Verkäufer auch als Privatmann eine Rechnung austellen, oder deine Überweisung/Kontoauszug gilt als Nachweis für die Bezahlung.
LG, Chris
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