An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch
folgendes Problem: Unser Sohn wurde heute in einer großen Tageszeitung auf der Titelseite der Stadtausgabe auf einem sehr großen Foto veröffentlicht. Es handelt sich um einen Artikel, dass die Kindergartengebühren in unserer STadt im nächsten Jahr steigen werden. Diesbezüglich war gestern ein Fotograf im Kindergarten, der mir nichts dir nichts Fotos gemacht hat. Unsere Kindergartenleitung hatte dem Fotograf die Erlaubnis gegeben, UNS als ELTERN aber nicht gefragt. Die Überschrift in dem Artikel lautet: RAN AN DIE REICHEN ELTERN
Wenn man die Sache jetzt weiter spinnen würde, könnte man denken, das abgebildete Kind (UNSER KIND) hätte reiche eltern. Unter dem Bild wird der Name des Kindergartens genannt. Wenn nun ein Irrer dahergelaufen käme und annehmen würde unser Sohn hätte reiche Eltern, entfürt (mal eben) unser Kind und erpresst uns (alles hypothetisch ich weiß!!!).
WAS denn DANN???? Große Sch...
Deswegen meine Frage nun: Was können wir unternehmen?
Wieso hat die kindergartenleiterin "einfach so" ihre Zustimmung geben können (sie wußte angeblich nicht, dass sie uns fragen muß - hallo???)
Der Artikel ist nicht nur in der Zeitung, sondern auch noch groß im Internet mit Foto veröffentlicht!
Jetzt sagt doch mal was? Ändern kann man es jetzt nicht mehr, dass ist mir klar, aber was können wir trotzdem tun? SChadensersatz? (wofür? wenn überhautp)
Das geht doch so nicht... aufreg!!!
LG Ivonne
Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch
mensch das würd mich aberauch aufregen.... aber nun wirklich weiter helfen kann ich so gar nich.
Ich weiß nur das bei uns mal der Videograf in die Gruppe kam. Der sollte, für die Eltern, halt mal den Alltag filmen und dies wurd als DVD für uns Eltern zum kauf angeboten. Dafür mussten wir aber vorher unterschreiben ob uns das auch recht ist da ja unsere Kinder auch in den Haushälten der anderen Familien zu sehen seien. Die Kinder, deren Eltern das nicht recht war, wurden in der Zeit in einer anderen Gruppe betreut. Insofern besteht also def. eine Informationspflicht UND dieErlaubnis der Eltern für so ein Bild.
Deine Bedenken kann ich schon verstehn, vor allem im Zusammen hang mit diesem Titel...
Hat die Leitung sich einfach nur damit aus der Sache raus gezogen das sie nix davon wußte das sie euch informieren müsste ?
Berichte ma wie es weitergeht
Liebe Grüße
Bianca
Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch
Bei uns im Kiga wurden Fotos für ein Kochbuch gemacht, weil dort die Rezepte der Kinder aus verschiedenen Gruppen in ganz Deutschland vereint werden sollten. Wir mussten vorher schriftlich dazu unsere Einwilligung geben. Die Kinder die keine bekamen, durften auch nicht mit auf die Fotos !!
Ich würde mich mit dem Träger des Kiga´s mal unterhalten und auch einen Rechtsanwalt einschalten !!
LG Steffi
Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch
boah, da wäre ich auch *sehr* aufgebracht.
Für Kinderfoto-Veröffentlichungen, egal, welcher Art, *muss* eine Einverständnis der Eltern/der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Dies gilt für Zeitungen/Internet ebenso wie für ausgehängte Fotos im Kindergarten selbst.
Schau mal bei google nach unter "Recht am eigenen Bild", darunter fällt das.
Das sollte aber eigentlich jede Erzieherin und erstrecht eine Leitung wissen!
Schau mal in deinen Unterlagen nach (Kindergartenaufnahmeantrag etc.), ob du da sowas mitunterschrieben hast.
M.E. ist es nochwas anderes, wenn das Kind *so* öffentlich gemacht wird und noch mit so einer Überschrift.
Ich würde das ebenfalls nicht einfach so hinnehmen.
Was man jetzt konkret machen kann, weiß ich aber auch nicht.
Ich würde mich wahrscheinlich erstmal an Elternbeirat und Träger wenden.
Gruß
Simone, Erzieherin
Nachtrag:
Gruß
Simone
Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch
leider kann auch ich Dir keinen juristischen Rat geben, aber ich möchte noch anmerken, dass es wirklich nicht angehen kann, dass die Leiterin des Kindergartens nicht weiß, dass ein Bild eures Sohnes nur mit eurer Zustimmung veröffentlich werden darf!!!
Ich arbeite selbst mit Kindern und Jugendlichen und solche "Spielregeln" sind unter Pädagogen hinlänglich bekannt - erst Recht denen in leitender Funktion.
Jedenfalls scheint mir das keine Empfehlung für diesen Kindergarten zu sein, sorry!
Es tut mir leid, was da passiert ist, das hätte mir auch absolut nicht gefallen. Leider kannst Du es ja nicht mehr ändern, wie Du ja schon geschrieben hast. Einen Anwalt würde ich mir trotzdem nehmen, denn so geht es einfach nicht.
LG, India
Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch
Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 22,23 KUG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z.B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben.
Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt besorgen.Vielleicht bekommt ihr von dem Verlag wenigstens noch ein bisschen Geld.Die Erzieherinnen sind ja schließlich nicht die Erziehungsberechtigten und somit hätte der Fotograf wissen müssen,das er ohne die Einwilligung der Eltern kein Foto eures Kindes hätte machen dürfen.
LG Michaela+Nina
Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch
1. dafür das die Kinder im Sommer baden dürfen
2. das die Tanten Medikamente geben dürfen
3. das die Tanten mit dem Kind im Notfall zum Arzt gehen dürfen(dem hat wirklich mal eine Mutter widersprochen und sie wollte nur selbst mit dem Kind zum Arzt, arbeitete aber 1 Autostunde entfernt - Irrsinn sowas oder)
4. das die Kinder am Walttag teilnehmen dürfen (alle Kinder in den Bus und dann ab in den Wald - einmal pro Monat)
und 5. das die Kinder fotografiert werden dürfen!!!!
Wobei die Fotos nur für die Entwicklungsmappen sind (das sind Ordner für jedes Kind, wo die Entwicklung dokumentiert wird mit Bildern usw.)
Solche Fotos würden die bei uns nie machen!!!!!!!
Geh weiter, beschwere Dich bei der höheren Stelle(da wo bei der Stadt die Kitageb. - Schulamt - eingetrieben werden) - ists ein kom. Träger, dann ebim Bürgermeister...
So kanns nicht gehen! Da hört der Spaß auf!!!
LG Silke
das muß Waldtag heißen
1. dafür das die Kinder im Sommer baden dürfen
2. das die Tanten Medikamente geben dürfen
3. das die Tanten mit dem Kind im Notfall zum Arzt gehen dürfen(dem hat wirklich mal eine Mutter widersprochen und sie wollte nur selbst mit dem Kind zum Arzt, arbeitete aber 1 Autostunde entfernt - Irrsinn sowas oder)
4. das die Kinder am Walttag teilnehmen dürfen (alle Kinder in den Bus und dann ab in den Wald - einmal pro Monat)
und 5. das die Kinder fotografiert werden dürfen!!!!
Wobei die Fotos nur für die Entwicklungsmappen sind (das sind Ordner für jedes Kind, wo die Entwicklung dokumentiert wird mit Bildern usw.)
Solche Fotos würden die bei uns nie machen!!!!!!!
Geh weiter, beschwere Dich bei der höheren Stelle(da wo bei der Stadt die Kitageb. - Schulamt - eingetrieben werden) - ists ein kom. Träger, dann ebim Bürgermeister...
So kanns nicht gehen! Da hört der Spaß auf!!!
LG Silke
Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch
kann mich den anderen nur anschließen, da musst du etwas gegen sagen/unternehmen. So dämlich kann die Leitung einfach nicht sein. Bin auch Erzieherin und kann dir aus meiner Erfahrung sagen: So geht es nicht! Fotos dürfen generell nicht ohne das Einverständnis der Eltern veröffentlicht werden.
Und deine Gedanken mit Entführung usw. sind sicherlich hypothetisch, aber doch nicht sooo weit hergeholt. In Zusammenhang mit dem Artikel wäre ich auch erst recht stinkesauer!!!
LG von Manou, die hofft, dass du uns auf dem Laufenden hälst.
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