Suchen Menü

Alle Jahre wieder ...... der kampf mit der steuererklärung

hallo mädels,

gibts hier bei uns eigtl. jemand der steuererklärung beruflich macht? ich brauch mal ne ansage:

mein männe ist ja bei der zeitarbeit beschäftigt, die hatten uns gesagt, dass sie ab dem 21. km fahrtkosten zahlen, aber leider ist bisher kein cent gekommen. jetzt will ich diese strecken in der steuererklärung geltend machen.

aber wo setze ich das ein????

lg

susi

Bisherige Antworten

Alle Jahre wieder ...... der kampf mit der steuererklärung

Hallo Susi,

Fahrtkosten zur Arbeit setzt man bei den

Werbungskosten mit ein.

Vielleicht hilft es dir weiter. Ich habe ein

Programm mit dem ich die Erklärung immer

mache.

LG

Bianca

Alle Jahre wieder ...... der kampf mit der steuererklärung

hallo bianca,
das hab ich auch. es gibt dort einmal die entfernungspauschale, die geht aber nur wenn es eine feste arbeitsstätte ist.
ich hab bei google was gefunden, nur da bin ich mir nicht so sicher, daher die frage hier.
trotzdem danke.
lg
susi

Alle Jahre wieder ...... der kampf mit der steuererklärung

Hallo Susi!

können ja mal dazu chat ;-)

Welche km du genau meinst Wohnung - arbeitsstätte? oder zwischen verschiedenen Arbeitsstätten.

LG Antje

es geht um wohnung zu den arbeitsstätten

da es randstadt nicht gebacke bekommt, das km-geld für die km ab dem 21. zu zahlen. :DEVIL:

lg

susi

Alle Jahre wieder ...... der kampf mit der steuererklärung

hallo,
wir sind in nem lohnsteuerverein, die machen alles und prüfen auch den bescheid... innerhalb von ner halben stunde alles fertig und abgeschickt.
lg,
michi

Alle Jahre wieder ...... der kampf mit der steuererklärung

Hallo Susi,

bei uns in Ö kann man das online machen. Ist sehr bedienerfreundlich und gut erklärt. Aber ich kann dir leider nicht weiterhelfen. Ich wünsch dir noch viel Glück beim Ausfüllen.

lg, Birgit

Alle Jahre wieder ...... der kampf mit der steuererklärung

hallo birgit,

ich hab nen programm und übertrage es dann online.

lg

susi

Alle Jahre wieder ...... der kampf mit der steuererklärung

Hallo Susi,
vielleicht hast du es schon geklärt. Bist du schon bei der Erklärung 2010? Wenn ja seid ihr ja super schnell.
Ich würde es unter Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten (Anlage N) eintragen oder du rufst bei deinem Finanzamt an und fragst nach.
Habe dies zwar mal gelernt, aber bei 7 Jahren Kindererziehung hat man keine richtige Ahnung mehr! Ich hoffe allerdings dass ich im September wieder einsteigen kann.
lg karin

danke karin, so hab ichs jetzt auch raus bekommen

es gibt sogar ein aktuelles BFH urteil aus 2010, das regelt, dass zeitarbeitnehmer unter diese gruppe fallen.

ja es ist die erklärung von 2010. bei der rückerstattung im 4stelligen bereich ist man schnell. ;-)

lg

susi

Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen