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@ sommerkinder/anke

hallo!!
nun muss ich doch nochmal auf dich und dein angebot zurückkommen.
heut vormittag hat der personalchef himself bei mir durchgeklingelt und einen termin zwecks gespräch mit mir vereinbart.
er meinte dann, er könne mich gleich vorwarnen, er könne mir keine teilzeitstelle anbieten. suuuuuuper, das baut einen ja gleich im vorhinein auf. wohl auch taktik, bei der sache?!
wie auch immer. ich weis zwar ned wie fit du in dem thema letztendlich bist, ich frag einfach mal drauf los.
er meinte, er hätte eine gleichwertige (zur vorherigen) vollzeitstelle für mich "darauf haben sie ja ein recht". was bedeutet das jetzt wieder?
ich dachte, ich habe ein recht auf teilzeit. der schriftliche antrag ging ja innerhalb der 3 monatsfrist im persbüro ein...?!
muss ich mir jetzt grosse sorgen machen?
denn ich meine, ehrlich, wenn des ned geht mit der teilzeit, dann wär ich scho so frei und möcht doch entsprechend ausgezahlt werden...
danke im voraus!
glg :ROSE:
Bisherige Antworten

@ sommerkinder/anke

Hallo,
kein Problem! Also: die AG sind angehalten, Teilzeitarbeit zu ermöglichen (kannst ja googlen: TeilzeitarbeitsGesetz). Das bedeutet, dass der AG alles möglich machen muß, um dir einen Teilzeitarbeitsplatz zu schaffen. Kann er das nicht (oder will er das nicht), muß er das begründen. Ob die Begründung ausreicht, kann nur ein Richter feststellen, wenn du dein Recht einklagst.
Es stimmt nicht, dass dein AG dir "nur" deinen alten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muß. Genau so hat das meine Chefin auch versucht, einfach behaupten, dass das mein Recht wäre, der alte Vollzeit-Arbeitsplatz! In der Hoffnung, dass ich das so glaube und hinnehme! Lass deutlich durchblicken, dass du Ahnung hast und dein Recht auch vor Gericht durchsetzten würdest. Verweise auf das Teilzeitarbeisgesetz. Ist denn Teilzeitarbeit bei euch grundsätzlich möglich oder woran könnte es scheitern? Selbst Schichtdienst reicht nicht, als Begründung, dass Teilzeitarbeit verwehrt wird! Wenn du die schriftliche Begündung von der Personalleitung hast, dann informiere dich genau, denn wie immer beim Arbeitsgericht gilt: alles Einzelfallentscheidungen! Haben die dir denn ein Angebot gemacht, wegen Abfindung?!
Ich hoffe, ich konnte dir erstmal helfen. Ansonste: frag ruhig!

@ sommerkinder/anke

hallo!!!
vielen lieben dank, für deine antwort!!
"....Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. ..."
das wurde mir immer wieder unter die nase gerieben.
ehrlich, ich kämpfe in der regel gern, vorallem, wenn ich das gefühl hab, dass es eine sache wert ist. hierbei bin ich mir immer weniger sicher. nicht, weil ich mich im "unrecht" sehe...
letzter stand der dinge ist, dass ich bis mitte diesen monat einen brief vom arbeitgeber bekommen werde in dem zu 95% steht, dass sie meinen antrag ablehenen. dann könne ich mich ja immer noch dazu entscheiden, vollzeit im 3 schichtdienst zu ackern.
was will man da noch sagen?! ich denke ich muss mich in unserer situtation nicht wirklich rechtfertigen, wenn ich dies dann ablehne, pff.
danke nochmals!!
glg
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