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@ Luisamaus.... Bitte um Hilfe!Und alle anderen die sich im Mietrecht auskennen!

Hallo Luisamaus,
ich hab den Text mal reinkopeiert, vielleicht kannst Du uns helfen?
Du bist doch Anwältin hab ich gelesen? Ich bin echt verzweifelt mit diesen Vermietern, stehen doch mit drei Mann bei uns auf der Matte und haben dann noch ihren LG dabei , als neutrale Person. waren frech und unfreundlich...
Meine Nerven liegen blank... *heul*
Wäre lieb wnn Du das mal lesen könntest und mir Deine Meinung dazu sagst...
Liebe Dank Crazymom
Hallo ihr lieben,
heute muß ich mal wieder etwas fragen.
Ich fange von ganz Vorne an.
Am 28.12.1999 schloßen mein Ex-Mann und ich einen bis zum 31.01.2005 befristeten Mietvertrag für ein EFH.
Der Mietvtrag wurde von uns gekündigt und einen Wohnungsabnahme erfolgte Ende Januar. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht gemacht.
Danach schloß ich mit meinen neuen Partner einen neuen unbefristeten Mietvertrag.
Bei der Wohnungsabnahme im Januar 2005 wurde das zerkratze Parkett moniert, welches wir dann auf unsere Kosten für 800€ abschleifen und neu versiegeln ließen. Seitdem liegt ein Teppich drüber da wir keine neuen Schäden riskieren wollten.
Im OG liegt Holzfußboden, welcher zu unserem Einzug im Jahr 1999 von den Vermietern abgeschliffen und versiegelt worden war. die ersten vier Jahre nutzten wir diesen Boden ohne Teppich danach mit Teppich. Der Boden hat gewisse Abnutzungserscheinungen (zumal wir dort auch mit zwei Hunden lebten, welche auch in den Mietvertrag mit aufgenommen waren) und auch Kratzer welche aber in den ersten 5 Jahren Mietverhältnis auch schon da waren.
Bei der Übergabe in den unbefristeten Mietvertrag wurde das nicht moniert, sonst hätten wir das ja richten lassen müssen so wie den Parkett unten auch, oder?
Jetzt wollen wir nach weiteren 5 Jahren Mietzeit ausziehen, haben auf Ende Dezember gekündigt.
Im OG hatten wir letztes Jahr Laminat gelegt. Das soll jetzt raus. Jatzt wollen die Vermieter das wir auch den Holzfußboden abschleifen lassen, weil er ja vor 10 Jahren neu gerichtet war, aber zählt das denn jetzt noch?
Eigentlich müßte es doch nach dem neuen MV gehen, oder? Und da war der Boden nicht neu sondern schon abgenutzt.
Denn Er wurde ja auch mit meinem neuen Partner geschlossen und der hat ja mit meiner "Vormietzeit" ja eher nix zu tun?
Jetzt ist es sehr lang geworen.
Vielleicht weiß ja jemand ne Antwort darauf.
Herzlichen Dank schonmal fürs Lesen.
Herzliche Grüße
Bisherige Antworten

@ Luisamaus.... Bitte um Hilfe!Und alle anderen die sich im Mietrecht auskennen!

Hi,
leider ist Mietrecht überhaupt nicht mein Gebiet - das hatte ich zuletzt im Studium vor ca. 15 Jahren ;-). Daher kann ich auch dazu leider nicht viel sagen, müsste mich da erst selber schlau machen, aber dazu fehlt mir derzeit um ehrlich zu sein Zeit und Lust.
ich kann nur aus meinem "Bauchgefühl" heraus sagen, dass es
1. auf den neuen Mietvertrag ankommt, wenn Ihr einen neuen unterschieben habt und nicht vereinbart habt, dass das alte nun unbefristet weiter gilt
2. es bzgl. der Renovierungsarbeiten bei Auszug immer auf die Klausen ankommt, die im Mietvertrag drin stehen - den kenne ich leider nicht
3. oft aber die Klausen zur Renovierung ungültig sind, da sie dem Mieter zu viel aufbürden, da gibt es diverse gerichtsentscheidungen zu - aber da müsstet Ihr Euch mal beim Mieterschutzbund o.ä. erkundigen.
Sorry, bin leider keine große Hilfe, aber ist wie gesagt auch nicht mein Spezialgebiet.
LG und viel Erfolg beim verhandeln mit dem Vermieter,
Claudia

Vorsicht ... Lang

Hallo, grundsätzlich mal im Mietvertrag schauen was vereinbart wurde, aber wie Luisamaus schon erwähnte, sind viele Mietverträge aus dieser Zeit ungültig wegen "unerlaubter" Klauseln zu Schönheitsreparaturen. Im Netz habe folgendes für Dich gefunden:
Teppichboden - Gerichtsentscheidungen zum Thema Teppich, Parkett
Ist die Mietwohnung mit Parkett- oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind. Ausbesserungen oder gar der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes das Oberlandesgericht Hamm (30ReMiet 3/90) zu Teppichböden und das Landgericht Köln (6 S 121/91) zu Parkettböden.
Weitere Gerichtsurteile zum Thema Teppich und Parkett hat der Deutsche Mieterbund zusammengestellt:
Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung beruhen, wie z. B. Rotweinflecke, Brandlöcher, Hundeurinflecke usw. muss der Mieter beim Auszug ersetzen. Bei den Kosten für de Neuverlegung eines Teppichs gilt der Zeitwert (LG Dortmund 21 S 110/96).
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln 213 C 501/97).
Einen selbst verklebten Teppichboden muss der Mieter bei seinem Auszug entfernen. Es dürfen keine Klebereste zurückbleiben (LG Köln 1 C 45/77).
Ein Parkettfußboden ist erfahrungsgemäß alle 15 -20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln. Ein PVC-Boden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 9 -10 Jahren (LG Wiesbaden 1 S 395/90). Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
Sag Deinem Vermieter den Kampf an! Vielleicht hast Du eine Rechtsschutzversicherung oder bist beim Mieterbund?
Lass Dich nicht unterkriegen...
LG Ani
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