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@Edi: Scharlach ist LAAANGE ansteckend!

Huhu Edi,

hab nach kurzem googlen u.a. das gefunden:

Scharlach ist sehr ansteckend und wird durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen) oder Körperkontakt übertragen. Da Streptokokken auch außerhalb des Körpers lebensfähig sind, können sie sogar über Gegenstände wie Spielzeug, gemeinsam benutztes Besteck oder Speisen übertragen werden. Die Inkubationszeit , also die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung, beträgt durchschnittlich z wei bis vier Tage , maximal eine Woche.

Wichtig bei Scharlach:

Scharlach ist bereits einen Tag vor Krankheitsausbruch und danach ohne Antibiotikum mehrere Wochen ansteckend, solange Krankheitszeichen vorhanden sind . Bei antibiotischer Behandlung von Scharlach besteht Ansteckungsgefahr nur in den ersten 24 bis 48 Stunden nach Beginn der Therapie. So lange Ansteckungsgefahr herrscht, darf der kleine Patient keinen Besuch bekommen! Scharlachkranke Kinder dürfen Kindergarten oder Schule nicht besuchen . Das Verbot gilt sogar schon bei Krankheitsverdacht. Der Besuch von Kindergarten oder Schule ist eine Woche nach Beginn der antibiotischen Behandlung wieder erlaubt bzw. wenn keine Krankheitszeichen mehr bestehen, was unbehandelt vier bis sechs Wochen dauern kann.

Bisherige Antworten

@Edi: Scharlach ist LAAANGE ansteckend!

ach so: Quelle: elternwissen punkt com

Lg Ulrike

@Edi: Scharlach ist LAAANGE ansteckend!

Huhu,
also Talissa durfte 48h nach der 1.Antibiotikagabe wieder in die Kita.
LG, Nicki

@Edi: Scharlach ist LAAANGE ansteckend!

ja, Nicki, nach AB!!! es ging Edi aber um ein Kind, das Scharlach ohne AB auskuriert und auch schon wieder in den KIGA soll.

Klar sind die Kinder nach AB ganz schnell ansteckungsfrei. und wenn man berufstätig ist, ist das ja auch okay, sein Kind dann wieder in die Einrichtung zu bringen. Ich denke, diese Woche ist eine Empfehlung, was das Auskurieren angeht!

Ohne AB ist Scharlach aber wohl wirklich ewig ansteckend!

Lg, Ulrike

@Edi: Scharlach ist LAAANGE ansteckend!

Huhu Ulrike,
ach so, dass hatte ich net gelesen :-)
Für uns kam ein ohne AB nicht in Frage. Talissa war damals knapp 4 Jahre und hatte noch Sauerstoff in der Nacht. Diese Kinderkrankheit hätte, wenn man sie nur auskuriert hätte, für sie schlimm enden können. Daher kam das für uns net in Frage.
Ich finde es völlig okay, wenn Eltern auf AB verzichten und einen guten Arzt im Hintergrund haben. Ich hätte mir manches Ab weg gewünscht, bei uns war nun die Grundbedingung dafür nicht gegeben.
LG; Nicki

@Edi: Scharlach ist LAAANGE ansteckend!

Liebe Edi,
ich hab nun extra noch mal in meinen Unterlagen nachgeschaut, weil ich genau die gerade die Tage in der Hand hatte:

Scharlach fällt unter das Infektionsschutzgesetz (§34).

Wir hatten dazu seinerzeit extra ein Merkblatt vom Landkreis (=Gesundheitsamt) bekommen, in dem drin steht, "dass Kinder, bei denen eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, NICHT in den KiGa gehen DÜRFEN !!!

Ob man "danach" ein Attest oder eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen muss, kann ich aus dem Merkblatt nicht genau herauslesen .Weiß nur, dass Scharlach aber NICHT zu den Fällen gehört, die nur mit Genehmigung und nach Belehrung durch das Gesundheitsamt wieder in eine "Gemeinschaftseinrichtung" gehen dürfen!!!

ABER ,
WIR haben " Allgemeine Benutzerregelungen ", in denen ganz klar drin steht, dass NACH dem Überwinden für den weiteren Besuch des KiGas ein ärtzliches Gesundheitsattest/ Bescheinigung vorzulegen ist!!!!!!!!!!!!!!!

(wir hatten mal den Fall, dass es bei Bindehautentzündung VERLANGT wurde, obwohl es die Gesetzlage gar nicht hergibt... )

Aber SCHARLACH steht ganz klar drin!!!

Frag doch noch mal nach bei Euch im KiGa, denn ich denke, dieses Infektionsschutzgesetz gilt auch bei Euch und von daher müssten die Erzieherinnen / Leiterin doch wissen, was mit Scharlach ist, wenn es NICHT mit AB behandelt wird...

Ich würde die wirklich noch mal fragen!!!

Berichte auf jeden Fall, wie es weiter geht - machst Du das?!!

GGVLG,
Nicole

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