Suchen Menü

wer kennt sich mit *elternzeit, kündigung, arbeitsamt* aus?

hallo,
hab mal eine frage.
ich bin ja noch in elternzeit. könnte also in einem halben jahr in meinen bisherigen job zurück. da der aber 120 km entfernt ist (bin ja zwischenzeitlich umgezogen), ist mir das zu weit, da jeden tag hinzufahren. gekündigt hab ich aber trotzdem noch nicht, wollte mir eine tür offen lassen, man weiß ja nie wie's kommt.
so. wenn ich jetzt kündige und was neues suche zum herbst, und dann nix finde und dann zum arbeitsamt renne, steht mir dann überhaupt geld zu? wenn ja, wieviel?
oder wäre es in dem fall besser, meine chefin würde mir kündigen? geht das überhaupt in der elternzeit?
ich weiß, dumme fragen, aber ich kenne mich damit null aus, vielleicht kann mir jemand helfen...?
man will ja dem staat nix schenken, mir hat er schließlich auch noch nie was geschenkt (außer das erziehungsgeld, aber das auch nur weil ich mir da was fieses hab einfallen lassen *Ätsch*)
:-P
glg
conni
Bisherige Antworten

p.s. bin verheiratet! glg

wer kennt sich mit *elternzeit, kündigung, arbeitsamt* aus?

also wenn du kündigst, dann bekommst du vom AA erstmal ne 3monatige sperre. heißt: kein anspruch auf ALG. allerdihings, ist es anders wenn du einen außerordentlichen grund hast. ich denke es ist schon ein grund, wenn du sagst daß dir 120km fahrtweg zu weit sind. das sollten die akzeptieren. allerdings würde ich persönlich da vorher anrufen und nachfragen. schätze aber, daß es ok ist. dein AG kann dir zur verhinderung der sperre nur aus betrieblichen gründen kündigen. wenn sie in der person liegen greift die sperre. in der elternzeit kann mit beidseitigem einvernehmen gekündigt werden.
lg,
sandy

danke dir!! glg

wer kennt sich mit *elternzeit, kündigung, arbeitsamt* aus?

hi conni,
das arbeitsamt geht manchmal seltsame wege :-) einer bekommt was, ein anderer nicht bei gleichen voraussetzungen - also einfach beim "treudoof" bei dem arbeitsamt deines vertrauens vorbeidackeln.
ansonsten darf dich der AG nicht während der elternzeit kündigen, da besteht kündigungsschutz. ein tag vor nils dritten geb. lebt das arbeitsverhältnis wieder auf es darf wieder gekündigt werden mit den entspechenden fristen.
arbeitnehmer haben während der elternzeit ein sonderkündigungrecht mit einer frist von drei monaten.
ob verh. oder nicht ist für arbeitslosengeld nicht wichtig, das braucht man erst bei ALG II.
so viel mehr weiß ich auch nicht dazu - also auf zum arbeitsamt
glg katrin

danke dir auch, katrin! glg

Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen