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nochmal mama-mymo..

ich weiß gar nicht ob du das weißt, aber ich frach mal. geht ums sgb II. wie ist das mit dem vermögen. wenn jetzt der antragssteller 8000 haben darf, die frau auch und das kind 3000.
der antragsteller hat 7000, die frau 9000 und das kind 3000. darf ich dann die vermögensstände zusammenzählen. also die BG hat ein vermögen von 19000 oder muß ich sagen die frau fliegt aus der BG weil ihr vermögen das zulässige übersteigt?
das ist auch bestimmt meine letzte frage ;))
§50 SGB VIII hat keinen (3). mitwirkung an gerichtlichen verfahren? da gehts doch eher ums jgg, oder? naja, ist auch egal. ich glaub das ist nicht wichtig :) nicht kirre machen. was sagst du jetzt zur BG? kennst dich da aus?
lg,
sandy
Bisherige Antworten

Ne. sorry. keinen Plan.

Und wie es gibt keinen 50 (3)??? Bei mir schon noch?! Hab grad mal gegoogelt und finde Versionen mit und ohne Absatz 3:
§ 50
[Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten]
(1) Das Jugendamt unterstützt das Vormundschaftsgericht und das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in Verfahren vor dem Vormundschafts- und dem Familiengericht mitzuwirken, die in den §§ 49 und 49a des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannt sind.
(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.
(3) Hält das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen das Tätigwerden des Gerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen. Absatz 2 gilt entsprechend.
Wenn es keinen (3) mehr gibt, dann eben nach § 50 (1). Ach und nein das betrifft nicht das JGG, es geht hier expliziet um das Familiengericht (die zwischenzeitlich die Aufgaben des Vormundscxhafrsgericht mitübernehmen.
Gruß, Myriam *die gleich mehr Zeit hat wenn der Junior zu Bette ist*

Ne. sorry. keinen Plan.

nee, 50 3 ist wech. dafür gilt 8a (3), da steht ziemlich das gleiche drin.
ja, hab mir gedacht daß du da keinen plan hast. dann muß ich also einfach mal schätzen ;) ich lern heut aber nicht mehr. einen tag vorher ist es eh egal.
wieso ist dein kind zu hause? ist der nicht im kiga?! meine hol ich gegen halb 4 ab.
lg,
sandy

Ne. sorry. keinen Plan.

Ne, Bjarne ist noch nicht im KIGA. An den zwei Tagen, an denen ich arbeiten gehe, ist er bei meinen Eltern.

Hier auf dem Dorf (und ich meine Dorf), kann ich froh sein, wenn ich ihn mit drei Jahren unterbekomme. Selbst das wird schwierig werden. Im Moment will ich ihn aber auch noch hier haben wenn ich zu Hause bin, da käm KIGA eh nicht in Frage. Aber ab nächstem Sommer gerne.

Nun denn, viel Glück für Deine Klausur, ich hab zwischenzeitlich alles vergessen, was ich nicht mehr im Alltag brauche :-))). Bin ja aber schon seit '97 fertig - und würde nieeeee wieder eine Diplomarbeit schreiben *graus*.

LG, Myriam

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