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mal wieder ne Frage an die Kurerfahrenen

Hallo,
ich bin mal wieder am überlegen, ob ich zur Kur soll/will.
Nun hat mir meine Krankenkasse gesagt,ich müsste das bei der Rentenkasse beantragen und hat mir einen Antrag zu Rehabilitation geschickt. Das ist doch nicht richtig???
Wenn ich hier google nach Mutter /und oder Mutter-Kind-kur, heisst es immer ,das geht über die KrankenKasse und die Anträge sehen total anders aus.
Muss Marco eigentlich auch was haben, wenn er mitsoll? Oder spielt das keine Rolle? Ich bin gesetzlich versichert, er privat. Das ist voll kompliziert. Hat hier einen auch so eine Konstellation?
Moni
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mal wieder ne Frage an die Kurerfahrenen

Huhu,
die klassische Mutter-Kind-Kur beantragt man meines Wissens über die Krankenkasse. Hast Du bei Deiner Krankenkasse konkret nach einer Mutter-Kind-Kur gefragt? Sonst schau mal auf deren Homepage - bei manchen Kassen sind die Anträge sogar online hinterlegt oder zumindest stehen dort Informationen über Mutter-Kind-Kuren.
Bei einer Mutter-Kind-Kur über die Krankenkasse können Kinder als gesunde Begleitkinder mitfahren. Dann müsste Deine Krankenkasse so viel ich weiß auch die Unterbringung des Kindes bezahlen. Ist das Kind selbst Patient, muss die Krankenkasse des Kindes bezahlen.
LG Denise

mal wieder ne Frage an die Kurerfahrenen

Hallo Moni,
du kannst dich auch direkt an eine Institution wenden (AWO usw.). Die füllen dann mit dir den Antrag aus. Dann kommst du aber glaube ich in eines von deren Häuser.
Marco muss nichts "haben". Er ist Begleitung, weil er nicht alleine zu Hause bleiben kann. Dann bekommt er allerdings auch keine Anwendungen.
Ich kann das Lotte-Lemke-Haus in Bensersiel empfehlen, dort waren Eric und ich vor fast 2 Jahren und deren Konzept hat mir gut gefallen. Wenn du mehr wissen willst, kannst du auf der Homepage gucken oder mailst mir, dann schicke ich dir noch ein paar persönliche Erfahrungen.
LG Anco

Also...

wenn Du eine reine Mutter-Kind-Kur beantragen willst, dann musst Du Dich an Deine Krankenkasse wenden. Reine Mutter-Kind-Kuren gehören nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern sind durch die KK zu prüfen. Von den Kassen wird hier gerne an die Rentenversicherung verwiesen, man will ja Kosten sparen. Mußt Du auf jeden Fall aufpassen. Wenn Du eine "normale" Reha beantragen möchtest, weil Du wirkliche (das hört sich jetzt komisch an, weiß nicht, wie ich es anders schreiben soll) gesundheitliche Probleme hast, die Deine Erwerbsfähigkeit gefährden könnten, dann mußt den Antrag bei Deinem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Hier besteht bei Genehmigung die Möglichkeit der Mitnahme des Kindes in die Klinik im Rahmen der Haushaltshilfe (bis Vollendung des 12. Lebensjahres), Haushaltshilfe für Zuhause oder Du stellst für Dein Kind auch einen Antrag auf Kinderrehabilitation beim Rentenversicherungsträger. Aber hier ist zu wissen, da bei weitem nicht jede Krankheit ausreicht, um eine Reha für das Kind zu bekommen. Auch hier muß die spätere Erwerbsfähigkeit gefährdet sein. Schwer vorstellbat, wenn man z.B. für ein Kleinkind den Antrag stellt. Die KK, ob privat oder gestzlich ist hier unrelevant.
Helfe Dir gerne weiter, arbeite in der Rehaabt. der Deutschen Rentenvers. Bund, habe also tagtäglich damit zu tun.
LG Ronny
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