krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
ich hab in meiner freundschaft nun den 2.fall wo ein fieberndes kind mit dem taxi ins kh gebracht werden musste, mit der begründung das kind sei zu klein. sie waren 1,5 jahre und das andere 6 monate.
beide male waren es "berliner" ... ist das normal? was is wenn cih kein geld habe für ein taxi?
wer weiss da rat?
lg leni
krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
ich frage jetzt mal ganz doof. warum braucht man bei einem fiebernden kind den rettungs- bzw- krankenwagen? das ist doch kein notfall oder hatte das kind gekrampft oder ähnliches, dass der notarzt kommen musste oder das kind während der fahrt medizinisch betreut werden musste?
lg katkat
krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
ein notarzt kam nicht.
lg leni
krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
Hallo Leni,
wahrscheinlich ist das Taxi billiger..... die Kassen lassen sich nämlich den Krankenwagen- / Notarzteinsatz bezahlen. Bei meinem Schwager waren das zuletzt über 300 Euronen...... Ok, war'n Suizid-Versuch, aber unsere Oma, die den RTW gerufen hat, durfte latzen, da sie gerufen hat.....
Ich pers. denke, dass ein RTW nur für Notfälle sein sollte und da muss schon wirklich was "richtiges" sein. Hier bei uns gibt es i.Ü. einen Kindernotarzt *hoffentlichniebrauchenwerde*.
LG Heidi
krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
hallo heidi,
warum musste denn die oma zahlen? hat sie das über 112 gemacht? dann entscheiden die doch, was geschickt wird.
lg katkat
krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
hallo leni,
also ganz im ernst das ist doch kein grund für den rettungswagen oder krankenwagen. nicht böse sein, aber wieso soll die krankenkasse dafür bezahlen? ich muss, wenn ich mit meinem kind ins kkh oder zum ärztlichen notdienst fahre das doch auch bezahlen.
es handelt sich dabei scheinbar höchstens um einen patiententransport und das machen nun einmal taxis. wenn wirklich die notwendigkeit bestand, dann braucht man eine bestätigung vom arzt und reicht das bei der kk ein.
lg katkatkrankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
uns wollte der KiA schon einmal per Krankenwagen von der Praxis aus in die Kinderklinik bringen lassen. Maus war da 2 3/4 Jahre alt. Ich habe das aber abgelehnt, weil ich erst noch zu Hause die Unterbringung der anderen organisieren musste. Das hat deine meine Mutter übernommen, während mein Vater uns in die Klinik gebracht hat. Maus hatte eine Lungenentzündung und eine sehr schlechte Sauerstoffsättigung.
Die Größe/das Alter dürfte nicht entscheidend sein, eher die Art der Erkrankung. Als ich mit Räuber damals in der Kinderklinik war, war mit ihm ein 10 Monate altes Kind im Zimmer, das wegen eines Fieberkrampfs per Rettungswagen eingeliefert worden war. "Nur" Fieber reicht da vermutlich nicht aus, die Kosten sind ja schon entsprechend hoch.
LG
Tuffi mit
Räuber 05.10.02 und
Mäuserich, Maus und Mäuschen 15.07.04
krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
LG, chris
krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
hallo chris,
naja aber fieber und fieberkrampf sind zwei verschiedene dinge.
ich käme nie auf die idee den notarzt/rtw/krankenwagen zu holen, weil mein sohn fieber hat. bei einem fieberkrampf sähe das anders aus.
lg katkat
krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
Hallo Leni,
also ich hab letztes Jahr einen Erste-Hilfe-Kurs im KiGa mitgemacht, der wurde von einer Frau von den Johannitern gehalten und die hatte viel Erfahrung und war sehr kompetent. Sie hat uns während des Kurses immer wieder eingebläut im Zweifelsfall bei einem Unfall / Notfall immer die 112 zu wählen und NICHT selbst ins KH zu fahren da ein KW immer schneller ist und das Kind dann schon versorgt werden kann und die wissen wo sie hinmüssen usw. Sie hat nie etwas von einer Altersgrenze gesagt, das kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen bei einem echten Notfall.
Ich denke eher daß Fieber allein kein Grund ist für einen KW-Transport und daß die Eltern den dann hätten selbst bezahlen müssen, wahrscheinlich haben die am Telefon abgeklärt was das Kind hat und wenn es nicht krampft dann ist ein Notarzt wohl auch nicht unbedingt nötig. Vielleicht mal die KK fragen?
LG Anja
krankenwagen/feuerwehr nimmt kind nicht mit ...
hallo,
ich denke das hat nix mit dem alter oder der größe eines kindes zu tun, sondern mit der erkrankung.
wenn mein kind nachts hoch fiebert, aber nicht krampft, dann ruf ich den normalen notdienst und nicht den rettungsdienst oder das kh an.
wie ist denn das bei euch in berlin geregelt? da muß es doch einen notdienst geben ohne das man da sofort zum kh fahren muß.
bei uns ist das ganz praktisch, denn der städtische notdienst wird über den hier ansässigen rettunsgdienst vermittelt und die fragen immer ab was los ist und sagen dann diensthabender arzt oder rettungsdienst.
fieber allein ist keine indikation für einen rettungswagen, denn der kostet ein schweinegeld.
und die notaufnahme in unserem kh hat echt die schnauze voll, weil die am wochenende oft nimmer wissen mit leuten wohin, weil die wegen erkältung, fieber, erbechen und so'n kram in die notaufnahme fahren, statt den notdienst an zu rufen.
frag doch mal nach was die beiden kinder letztendlich hatten. würde mich mal interesieren.
lg anett
Noch nie gehört...
Leann wurde mit dem Rettungswagen nach dem Autounfall ohne Probleme mit genommen, da war sie noch nicht mal ein Jahr alt. Und selbst bei dem schweren Pseudo-Krupp (2005) Anfall hätten sie Leann mit dem Rettungswagen mit genommen.
Hab ich echt noch nie gehört.
LG Corinna
der Gesetzestext dazu:
Hallo Leni,
hier mal der Gesetzestext dazu:
§ 3 Notwendigkeit der Beförderung
(1) Voraussetzung für die Verordnung von Beförderungsleistungen ist, dass die Fahrt im
Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Der zwingende medizinische Grund ist auf der Verordnung anzugeben. Liegt ein solcher zwingender medizinischer Grund nicht vor, z. B. Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden, Abholen von Verordnungen, ist die Verordnung unzulässig.
(2) Notwendig im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse sind in der Regel nur die Fahrten auf dem direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort des Versicherten und der nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit. Die Notwendigkeit der Beförderung ist für den Hin- und Rückweg gesondert zu prüfen.
§ 4 Auswahl des Beförderungsmittels
Maßgeblich für die Auswahl des Beförderungsmittels gemäß der §§ 5 bis 7 ist ausschließlich die zwingende medizinische Notwendigkeit im Einzelfall unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Für die Auswahlentscheidung ist deshalb insbesondere der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten und seine Gehfähigkeit zu berücksichtigen.
§ 5 Rettungsfahrten
(1) Der Versicherte bedarf einer Rettungsfahrt, wenn er aufgrund seines Zustands mit einem qualifizierten Rettungsmittel (Rettungswagen, Notarztwagen, Rettungshubschrauber) befördert werden muss oder der Eintritt eines derartigen Zustands während des Transports zu erwarten ist.
(2) Rettungswagen (RTW) sind für Notfallpatienten zu verordnen, die vor und während des Transportes neben den Erste-Hilfe-Maßnahmen auch zusätzlicher Maßnahmen bedürfen, die geeignet sind, die vitalen Funktionen aufrecht zu erhalten oder wieder herzustellen.
(3) Notarztwagen (NAW) sind für Notfallpatienten zu verordnen, bei denen vor oder während des Transportes lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen oder zu erwarten sind, für die ein Notarzt erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für die Verordnung vonNotarzteinsatzfahrzeugen (NEF).
(4) Rettungshubschrauber (RTH) sind zu verordnen, wenn ein schneller Transport des Patienten mit einem bodengebundenen Rettungsmittel nicht ausreichend ist. Darüber hinaus sind Rettungshubschrauber anzufordern, wenn eine schnellere Heranführung des Notarztes an den Notfallort zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen oder zur Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten mit dem jeweils geeigneten Transportmittel notwendig ist.
(5) Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungshubschrauber sind über die örtlich zuständige Rettungsleitstelle anzufordern.
Gruß
Andrea
der Gesetzestext dazu:
mein persönliches Fazit:
Begründung war also in dem Fall sicherlich falsch, aber dennoch ein Rettungswagen bei der Diagnose Fieber wahrscheinlich nicht notwendig.
Wenn Du kein Geld für ein Taxi hast, ist das wohl erstmal Dein Problem (wenn ich das jetzt mal so sagen darf ;-) ), aber sonst könnte man ja für jeden Arztbesuch etc. einen Notarztwagen rufen, wenn man nicht laufen bzw. kein Geld ausgeben möchte.
Gruß
Andrea
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