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kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?

Mich zieht sowas glaub ich magisch an. Nach meinem letzten Joberlebnis hab ich nun endlich wieder einen Lichtblick. Hatte mich auf eine Stelle beworben ( private Arbeitsvermittlung) und war heute zum Vorgespräch. Da wurde nur gesagt, was die Firma zahlt, Urlaub... und so firmenbezogenes für den ersten Eindruck. Wurde dann gefragt, ob ich noch interessiert bin.Der Verdienst ist ziemlich schlecht ( hatte mir zumindest, weil es eine große Firma ist, mit vielen Filialen deutschlandweit mehr erhofft), aber naja. Morgen hab ich dann das Gespräch bei der Firmenchefin selbst.
Beim surfen im Internet hab ich vorhin gerade gesehen, das nicht weit weg von mir auch jemand gesucht wird ( kürzerer Arbeitsweg, besseres Einkommen), hab da gleich angerufen und die Unterlagen persönlich vorbei gebracht. Würde mir auch sehr gefallen. Die wollte heut meine Unterlagen noch in Ruhe durchsehen und sich dann melden.
Mal angenommen, beides käme in Frage und ich würde mich für das in meiner Nähe entscheiden- also nicht das von der Arbeitsvermittlung, was wäre dann? Das AA kann mir keine Auskunft geben.
Ich hab nämlich gerade in den AGB`s der Vermittlung folgendes gelesen:
"Kommt ein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber zu Stande, welches im Vorfeld durch den Arbeitssuchenden in Eigeninitiative akquiriert und auch dokumentiert auf dem Arbeitsamt hinterlegt wurde, behält sich die *** vor, den vollen Betrag des Vermittlungsgutscheins in Rechnung zu stellen."
Heißt das, wenn ich mich jetzt für das andere entscheiden würde, dann müsste ich die 2000 Euro bezahlen????????
Ich hab keinen Vertrag unterschrieben, nur das ich weitere Jobangeboten zustimme. Also im Prinzip meinen Lebenslauf zur Verfügung stelle und was ich suche und die *** nach Stellen für mich suchen darf.
Ich bin sehr vorsichtig, wenn es um Verträge geht. Aber der Passus ist mir schon suspekt.Die können doch aber nicht erwarten, das man sich als arbeitsloser nicht selbst kümert und alles dem Vermittler überlässt- so versteh ich das aber.
Mandy
Bisherige Antworten

kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?

Hallo Mandy,

ich verstehe das so, egal wie du jetzt zu einem Job kommst, wenn du einen hast kann es passieren, dass Firma *** dann versuchen wird den Vermittlunsschein einzulösen bei der Arbeitsagentur und wenn das nicht funktioniert, könnte der Betrag mit diesem Passus theoretisch von dir eingefordert werden, so verstehe ich das jetzt.

LG Suzi

kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?

Das wäre ja der Hammer!
Die Vermittleragentur hat mir noch keine AGB`s zum unterschreiben vorgelegt, also dürfte momentan nichts passieren.
Ich soll da auch erst 2 Wochen zum Probearbeiten hin, also können die mir in der Zeit schon mal gar nix.Immerhin sollen die 2 Wochen dazu dienen, ob die Firma mit mir zufrieden ist und ich auch - hab also noch eine Möglichkeit mich zu entscheiden.
Für mich waren die Vermittler eigentlich immer ein rotes Tuch ( wegen dem kleingedruckten und das man aufpassen muss, was man unterschreibt auch), dummerweise ging es mit der Stelle nicht anders.
Dann kann ich nur hoffen, das das gut ausgeht - 2000 Euro kann ich nicht bezahlen !
Mandy
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