kennt sich jemand mit 400 Euro-Jobs aus?
Bekommt man da auch einen Arbeitsvertrag? Ich hab mal ein wenig gegoogelt und auch nix mit Arbeitslosenversicherung gefunden, was ist denn,
wenn ich nicht mehr da arbeiten würde?????
Bin echt ratlos, was ich machen soll, muss mich bis spätestens Freitag entscheiden.
Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben ?
Eigentlich wollte ich ja 30 Std. die Woche arbeiten, wegen dem geringen Verdienst hier, da diese Firma mehr als meine früheren AG zahlt- zwar kein Tarif, aber immerhin, wäre ich auch mit 20 Std. pro Woche zufrieden, aber mit 13 Wochenstunden abzüglich meinem verfahrenen Benzingeld bleibt da nicht viel übrig.
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Mandyratlos :o(
kennt sich jemand mit 400 Euro-Jobs aus?
Also von daher würde ich sagen, ist das nicht der richtige Job für dich. Grüßle Jacqui
kennt sich jemand mit 400 Euro-Jobs aus?
Hallo,
Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche:
- Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl.
- bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen
- Erziehungsurlaub: bis zu 3 J.
- Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch
- Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden
- Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN
- Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV)
- selber gesorgt werden
- ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!!
- Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit,
- Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt
- Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden.
- Urlaub: vier Wochen pro Jahr (BundesurlaubsG)
- Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä.
- bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen
Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen.
Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken.
Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten.
Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer.
Gruß,
NB
ansonsten schau mal bei
http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?range=20&step=0&action=showMessageList&forum=115
nach... da ist so ne liebe Rechtsanwältin... oder gebe unter Suche 400 Euro oder Minijob auf dieser Seite ein
LG
Bärlesmama, die dort auch vertreten ist
kennt sich jemand mit 400 Euro-Jobs aus?
Über meinen Mann kann ich mich nicht versichern. das heißt ich würde von den 400 Euro, 200 Euro für eine freiwillige Weiterversicherung bezahlen,+ Benzingeld, da bleibt ja nix übrig. Ja und was ist, wenn ich dann mal wieder arbeitslos werde, wenn ich nix einzahle, hab ich auch keinen Anspruch- na dann war das wohl nix.
Mandy
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