Hallo,
ich habe seit oktober inzwischen fünf wochen wegen krankheiten gefehlt, ich hatte aber immer einen krankenschein.
jetzt sagte mir der eine übungsgruppenleiter, dass ich nicht mehr fehlen darf, da ich sonst an der klausur nicht teilnehmen kann.
Ansich verständlich, aber die klausurzulassung besteht aus wöchentlichen arbeitsblättern und insgesamt braucht man 50% der punkte und eine bestandene vorklausur um an der scheinklausur teilnehmen zu können.
Die habe ich aber bisher locker, Punkte sind bei rund 80% und Klausur ist, vermutlich, auch bestanden.
Kann ich trotzdem, aufgrund der fehlzeiten, nicht zur klausur zugelassen werden?