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ibt es das: UHV muß von alleinerz. Mutter zurückgezahlt werden?

Hallo!
Eben hat mir ein Bekannter erzählt, das er ganz genau weiß, das wenn der Vater den UHV nicht zurückzahlen kann,das es dann die Mutter tun muß?...Und wenn die es nicht kann,dann gehen sie zu den Großeltern beiderseits!
Hat davon schon mal einer was gehört?
Ich glaube sogar,das er meinte, das die als erstes an die Mutter herantreten...
Aber kommt mir sehr merkwürdig vor...
LG
Tanja
Bisherige Antworten

ibt es das: UHV muß von alleinerz. Mutter zurückgezahlt werden?

hi tanja,

ich arbeite ja fürs jugendamt und so wie es dein bekannter gesagt hat, stimmt das nicht.

hier mal folgender auszug:

Unterhaltsvorschuss

Erhält der Unterhaltsberechtigte keinen oder zu wenig Unterhalt, kann er beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als 12 Jahre ist. Der Vorschuss kann für maximal 72 Monate gewährt werden und ersetzt ausbleibende Unterhaltszahlungen.
Der Unterhaltspflichtige wird durch den Unterhaltsvorschuss nicht entlastet, sondern muss den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Aber nur dann, wenn er zahlungsfähig aber nicht zahlungswillig ist.

Rückzahlung

Der Unterhaltsberechtigte, muss den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzuzahlen. Der Unterhaltspflichtige muss den Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen, wenn er zahlungsfähig war aber nicht gezahlt hat. Wenn ein Unterhaltstitel vorlag, nach dem er hätte zahlen müssen und sich dennoch geweigert hat.

War er aber auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss an die Mutter, nicht an das Jugendamt zurückzahlen.

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das sieht in der praxis aus, dass es quasi nie zurückgezahlt werden kann/muss/wird...

lg

yvonne

ibt es das: UHV muß von alleinerz. Mutter zurückgezahlt werden?

Hallo Yvonne!
Danke für deine Antwort...so kenne ich das auch.
Obwohl ich nur Fälle kenne,wo der Unterhaltspflichtige zurückzahlen muß...
Bei uns ist es ja noch so, das mein Ex Schulden aus der Ehe abzahlt...Wird noch ziemlich extrem werden.
Er hat seit der Trennung Okt.05 keinen KU gezahlt...und ich habe die ersten Jahre auch keinen UHV bezogen.
Nun habe ich ne Beistandschaft eingerichtet...aber da tut sich auch irgendwie nicht wirklich was...dauert das immer so lange??? War glaube ich im Nov.08!
Weil wenn ich vollen KU bekomme,dann bin ich aus Hartz4 raus...aber leider muß er laut unserem JA dann wohl Inso machen, da der KU vor den Schulden gilt. Bringt mich natürlich in eine doofe Situation....mist!
Aber das Job Center hat es nun mitbekommen,das er keinen KU zahlt...komisch nur,das sie ihn seit Okt.05 schon anschreiben wollten,was er verdient!...Haben Sie nie getan...
Ist alles etwas verworren!
VLG
Tanja

ibt es das: UHV muß von alleinerz. Mutter zurückgezahlt werden?

ich kann auch nciht verstehen, dass die auf der uvh stelle oft so träge sind, der eine fall, den ich betreue, da ist dem jugendamt seit einem jahr bekannt, dass der getrennt lebende kindsvater schwarz arbeiten geht und nicht schelcht verdient, auch das zollamt weiß bescheid, aber irgendwie tut sich trotzdem nichts...

die erziehungsbeistandschaft, die ich seit letzer woche habe, da haben die eltern am 11.7.08 erstkontakt mit dem jugendamt gehabt und wollten eine EB und nun über 6 monate später wurde erst eine hilfe installiert, wo es wirklich so am "brennen" ist, dass es fast schon zu spät ist...

das einzige was da hilft, immer wieder anrufen, nerven und es eilig machen!!! so anträge werden auch immer mal wieder gerne verschlampt...

lg

yvonne

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