hilfe! renovierung und experten gesucht!
mal ganz o.t.:
wir ziehen bald aus unserer etw in ein haus *freu* und wollen die wohnung vermieten. da wir eigentlich keine zeit haben, wollten wir die wohnung nicht renovieren, insbesondere da es ja eine neue gesetzeslage geben soll, nach der die mieter bei auszug nicht grds. renovieren müssen. glaube das hat mit den schönheitsreparaturen zu tun, doch wie prüft man so etwas nach???
jedenfalls will mein mann nicht 2 x renovieren müssen, aber stimmt das denn so? wie ist denn nun die lage und wie kommt man auch mal als vermieter gut weg? lieber doch renovieren?
bitte um hilfe, denn wir blicken nicht mehr durch!
ach ja, im mietvertrag ist bis jetzt nichts geregelt, kann man das auch in einem separaten vertrag machen?
danke euch vielmals!
liebe grüße
sandra
hilfe! renovierung und experten gesucht!
hilfe! renovierung und experten gesucht!
ich hab zwar auch nicht ganz ruaslesen können, ob Ihr Eigentümer der ETW seid oder nur Mieter. Aber mit der Renovierung ist das so: Man muss IN DER REGEL nach drei, fünf bzw. sieben Jahren Bad, Küche, Wohnzimmer / Schlafzimmer und Flur renovieren. D.h. Du bist nicht verpflichtet, zu renovieren. Aber man geht davon aus, dass nach der Zeit eine (fachgerechte!) Renovierung erforderlich ist. Nur, wenn die Wände noch ganz schön, ohne Dübellöcher etc. sind, braucht man nicht renovieren. Das habe ich aber in meiner jetzigen Tätigkeit als Hausverwalterin nur einmal erlebt und das war auch nur deswegen, weil der Mieter kaum zu Hause war. Eine andere Möglichkeit, um das Renovieren herumzukommen ist, vom Maler einen Kostenvoranschlag für die erforderlichen Arbeiten machen zu lassen und dem Nachmieter dann das Geld zu geben, damit er selbst renovieren kann. Da muss der neue Mieter aber einverstanden sein.
Im Grunde kommt es auch sehr auf den Nachmieter an. Er kann durchaus eine unrenovierte Wohnung übernehmen, das ist eh alles im Übergabeprotokoll festzuhalten, man muss sich aber dann dessen Bewusst sein, dass er auch bei seinem Auszug nicht renovieren muß. Ich halte das für eine nicht sehr glückliche Art der Vermietung.
Und bzgl. der Regelung im Mietvertrag: ein gesetzlich einwandfreier Mietvertrag sieht eine Klausel zur Schönheitsreparatur vor. Ihr könnt aber durchaus davon in einem Zusatzvertrag abweichen.
LG
Angelika, die Dir gerne weiter behilflich ist, falls nötig
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