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heute gespräch mit AG :-((( aufhebungsvertrag...

...muß mich mal ausheulen und euch um rat fragen...
ich bin seit 20 jahren bei einer grossbank beschäftigt und wollte im oktober nach 6 jahren elternzeit in TZ zurückkehren.Was sie mir in TZ aber angeboten haben ist für mich nicht darstellbar, ich bin alleinerziehend und hätte max.die hälfte von dem was sie angeboten haben arbeiten können. nun haben sie mir einen aufhebungsvertrag angeboten und werden mir schriftlich noch ein abfindungsangebot machen.
nun hab ich gleich mehrere problemem auf einmal, vielleicht kann der ein oder andere wenigstens eine frage beantworten ;-)
muß ich mich arbeitslos melden wenn ich bis dahin einen 400 euro job haben (habe einen in aussicht) ? eine bekannte von mir musste sich arbeitssuchend melden weil sie wohngeld beantragt hat und eine 400 euro job hatte ,es angeblich aber unter dem existenzmin. lag und daher musste sie vermittelt werden...
auf was wird die abfindungssumme angerechnet? ich bekomme wohngeld und einen zuschuss zum kindergarten. muß ich die ganze summe erst verleben bevor ich wieder hilfe bekomme? oder kann ich es auch in meine altersvorsorge stecken?
Hilfe, ich bin völlig durch den wind, damit hätte ich nicht gerechnet.
lg kerstin :-(
Bisherige Antworten

heute gespräch mit AG :-((( aufhebungsvertrag...

hallo kerstin,
das ist ja echt mist. :o(
zu deinen fragen:
du musst dich nicht arbeitlos melden ABER von was willst du denn leben? du hast noch anspruch auf arbeitslosengeld zumindest für ein jahr, willst du das aufgeben? vielleicht gibt es da auch eine fördermöglichkeit in arbeit zu kommen.
ob deine abfindungssumme auf dein arbeitslosengeld angerechnet wird, ist denke ich unklar. wenn die bank, dadurch die kündigungsfrist umgeht und du darauf eingehst, kann es sein, dass es dir angerechnet wird und du eine sperre bekommst. du solltest dich diesbezüglich beraten lassen.
von alg 2 beantragst, wird dir die abfindung sicherlich angerechnet....das ist ja vermögen, das du angeben musst.
gibt es keine möglichkeit der bank dir was anderes anzubieten? wieviel stunden kannst du denn arbeiten?
lg katkat

heute gespräch mit AG :-((( aufhebungsvertrag...

Hallo,
kannst Du nicht erstmal zum Betriebsrat gehen und das mit ihm klären? Vielleicht haben die eine Idee den Arbeitsvertarg für Dich sinnvoller zu gestalten? Z.B. bin ich mir nicht sicher, ob die Dich zwingen können so und so viel Stunden zu arbeiten. Auch wie es mit der Höhe der Abfindung gehandhabt wird in Euerer Bank können sie Dir bestimmt sagen.
Dann würde ich abwägen und noch einen Anwalt einschalten, der vielleicht für Dich einen besseren Vertrag aushandeln kann und wenn nicht vielleicht die Abfindung erhöhen kann.
In den Aufhebungsvertarg muss drinstehen, dass die Kündigung nicht durch eigenes Verschulden zustande gekommen ist, dann müsstest Du eigentlich das Arbeitslosengeld bekommen. Aber auch das solltest Du mit dem Arbeitsamt abklären.
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
LG lenten

heute gespräch mit AG :-((( aufhebungsvertrag...

Hallo, nach meiner Elternzeit konnte ich die Stunden, die mir mein Arbeitgeber angeboten hatte auch nicht realisieren.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass er mir kündigt, die Abfindung wurde so dargelegt als "Abschiedsgeschenk" für die vergangene Zusammenarbeit.
Habe mich daraufhin arbeitslos gemeldet. Die "Abfindung" wurde nicht mitberechnet, da ich sie schon vorher versteuert hatte.
Ich habe jetzt neben meinem Arbeitslosengeld einen 400 Euro Job, der mir aber auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Sehr gute Hilfe bei der ganzen Aktion hatte ich von meiner Gewerkschaft.
Verhandeln musste ich, aber gute Tips und Tricks hat mir mein Berater nebenbei gegeben.
Viel Glück wünsch ich Dir.........
Liebe Grüße, Dani
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