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gerichtsurteil zu ebay- verkäufen;

eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Wer im großen Stil gebrauchte Artikel über das Internet-Auktionshaus eBay verkauft, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006), das eine Frau aus dem Raum Heilbronn zu Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe verurteilt hat. Wie die Freiburger Anwältin der Frau heute mitteilte, hat ein Berliner Rechtsanwalt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen ihre Mandantin durchgesetzt, weil sie im März insgesamt 93 Artikel über eBay verkauft hatte, darunter gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder und Haushaltsgegenstände. Sie muss nun die Kosten des Abmahnverfahrens tragen.
Dem Landgericht zufolge ist die Frau wegen des umfangreichen Angebots als "Unternehmerin" einzustufen und hätte deshalb in ihrem Angebot auf das Widerrufsrecht der Käufer hinweisen sowie ihren Namen und ihre Adresse angeben müssen. Rechtsanwältin Susanne Besendahl prüft nun eine Berufung gegen das Urteil. Ihre Mandantin habe in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich nur sieben gebrauchte Artikel monatlich mit einem Umsatz von jeweils unter 100 Euro verkauft.
nachzulesen auf heise Online;
lg Katha
Bisherige Antworten

Re: gerichtsurteil zu ebay- verkäufen;

hi katha,
davon habe ich neulich auch schon gehört. eigentlich ein unding, oder? wie definiert sich denn "im großen stil". ist ja auch nicht einfach zu sagen ... auf jeden fall gut zu wissen, dass einem konsequenzen drohen können!
naja, für meine paar ebay-verkäufe kommt eine abmahnung sicherlich eh nicht in frage ;-).
viele liebe grüße
dany, tagesfertig und auf dem weg ins bett :-))

Zähne geputzt???? *lol*

Re: gerichtsurteil zu ebay- verkäufen;

Ja, da gibt es diensteifrige Juristen! Außer diesen ist dann noch die Zentrale für unlauteren Wettbewerbs unterwegs! Bei denen ist die Abmahnung mit 185 EUR (so in etwa) dann etwas günstiger. LG, Brit ... die alles soweit ordnungsgemäß angibt und leider auch versteuert! Aber was bleibt einem anderes übrig?!
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