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elterngeld

hallo ihr,
ich interessiere mich für die berechnung des elterngeldes ab nächstem jahr. nun ist es wohl bei mir/uns so (wenn ich ss werden würde, was wir zZ nicht in angriff nehmen), daß ich mehr als 67% bekommen würde.
wie ist es aber, wenn ich nach der geburt arbeiten gehe, werden die geringfügigen job weiterhin NICHT mitgerechnet? sprich, könnte ich dann noch zusätzlich auch 400euro-basis arbeiten gehen, ohne daß mir geld gestrichen werden würde?
so verstehe ich es zumindest.
weiß jemand mehr?
lg,bianca
Bisherige Antworten

Re: elterngeld

Hallo Bianca!
Erstmal Guten Morgen :-) ich kenne mich mit der neuen Regelung leider auch noch nicht so gut ausd, aber ich denke, einen "400 Euro Job" kannst Du weiter machen, ohne dass Dir Abzüge bevorstehen. Aber lass lieber einen Experten zu Wort kommen!
So, wir machen uns grad fertig zur Taufe meines kleinen Neffen (wird heut 6 Monate alt), danach gibt lecker Mittag mit der ganzen buckeligen Verwandtschaft ;-).
Ich wünsch euch einen schönen Sonntag mit einer heut hoffentlich friedfertigen & geduldigen Tochter ;-P
GLG *milena+ jaymon* dem ich in Krisenanfängen immer ruhig sage, er kann vernünftig mit Mama reden, dann verstehe ich ihn auch (ansonsten wird er je nach Situation ignoriert)... das wirkt eigentlich fast immer, also er kann sich dann beruhigen

Re: elterngeld

Für Normal- und Gutverdiener beträgt die Höhe des Elterngeldes 67 Prozent des zuvor bezogenen, wegfallenden Netto-Einkommens.
Für Besserverdienende gilt eine Bemessungsgrenze von 2700 Euro, das heißt es werden maximal 1800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.
Für Geringverdiener ist eine oberhalb von 67 Prozent liegende Elterngeld-Summe festgelegt: pro zwanzig Euro unterhalb von 1000 Euro steigt der Prozentsatz jeweils um einen Punkt.
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das individuelle Durchschnittseinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise dem Beginn der Mutterschutzfrist. Auch bei der Geburt eines Geschwisterkindes werden zwölf Monate berücksichtigt, allerdings bleibt dabei die Zeit des Elterngeldbezuges ohne Betrachtung, so dass sich auch dann noch die (Vollzeit-)Berufstägigkeit vor der Geburt des ersten Kindes auszahlt.
Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei so genannte ?Partnermonate? verlängert, sofern auch der zweite Elternteil (oft der Vater) mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt.
Das Elterngeld wird an Ehepaare, Lebenspartner, unverheiratete Paare und Alleinerziehende ausgezahlt.
Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können die beiden ?Partnermonate? zusätzlich für sich beanspruchen.
Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose, Studierende oder Teilzeitbeschäftigte oberhalb der Bemessungsgrenze gibt es ein zwölfmonatiges Mindestelterngeld von 300 Euro, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Das Elterngeld gilt für Familien, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird.
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit gestreckt werden, wenn es monatlich nur hälftig in Anspruch genommen wird.
Wer zwei unter dreijährige oder drei unter sechsjährige Kinder hat, erhält einen Geschwisterbonus als Aufschlag zum Elterngeld. Dieser beträgt zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro.
Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Bonus in Höhe von je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Das Elterngeld ist abgabenfrei und wird nicht versteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
habe ich von Wikipedia einfach mal googeln.
LG
Verena

Re: elterngeld

hallo verena,
lieb von dir, soweit war ich ja auch schon, wie gesagt, so hätte ich sogar 87% meines jetztigen gehaltes, allerdings weiß ich noch immer nicht, wie es dann mit geringfügigem arbeiten ist, wir es angerechnet, oder nicht? oder hab ich es jetzt einfach überlesen?
lg,bianca

Re: elterngeld

Also schau mal bei elterngeld net im Forum da habe ich gerade ein Posting gefunden zu dem Thema, die sagen ja der Minijob wird angerechnet, bisher war er frei
LG
Verena

Re: elterngeld

eben, bisher war er frei...hmm, wäre ja echt blöde, weil nur SO könnte ich meinen mann überzeugen, es wieder in angriff zu nehmen :-( weil ich dann genauso viel- sogar mehr verdienen würde, wie jetzt...
ich schau gleich mal nach
gruß,bianca

Re: elterngeld

Auf der Seite ist auch ein Rechner da kannste es ja nochmal durchrechnen.
LG
Verena *die ihren Mann so oder so nicht überzeugen kann :-(*

Re: elterngeld

jaja, daher weiß ich, daß ich 87% bekommen würde, weiß aber halt noch nichts mit den gerinfügigem job...habe da jetzt noch nichts zu gelesen :-(

Re: elterngeld

arbeitest du denn jetzt schon wieder?
Weil wenn nicht bekommst du nur 300,- + 75 Geschwisterbonus... ich hab mir das gerade mal mit dem Rechner angesehen...da wird man echt noch bestraft wenn man 2 Kinder hintereinander bekommt...ohne Worte...
LG
Verena

Re: elterngeld

ich würde 87% von meinem jetztigem gehalt bekommen, weil ich unter 1000euro rausbekomme
JA ich arbeite schon seit 1,5jahren wieder für einige std die woche
jepp, es ist eine strafe für euch :-( finde ich sehr, sehr schade...ich würde jetzt über 500euro ausgezahlt bekommen, das wäre toll und wenn ich dann noch auf 400euro basis arbeiten könnte, wäre es das MEKKA ;-)
lg,bianca

Re: elterngeld

Naja, wie schon geschrieben, ich glaube eh nicht dass sich mein Männe zu einem zweiten animieren läßt...zumal dann erstmal die wohnlichen Vorausetzungen da sein müßten...wohnen immer noch in einer 2 Zimmerwohnung weil mein Männe gerne kaufen möchte, aber hier nix schönes zu finden ist...auch bei Mietwohnungen nicht....
LG
Verena

Re: elterngeld

naja, bis jetzt scheitert es auch an meinem mann, wobei ich ihn HEUTE schon etwas genervt habe mit dem thema ss-werden...
und wenn ich ihm halt das finanzielle so darstellen könnte, wäre es optimal, denn wir haben ja jetzt erst das haus gekauft, wo ICH mit verdienen muß, mindestens 700euro müssen rausspringen...
also ist ist laut rechner wohl echt so, daß es egal ist, ob ich 100euro verdiene oder 1000...hmm, ist schon seltsam, denn die minijobs gehen ja nicht auf steuerkarte!
man, ne 2zimmerwohnung, wie macht ihr das mit jan? schläft er noch bei euch? könnte ich mir gar nicht vorstellen...
lg,bianca

Re: elterngeld

Ja er schläft noch bei uns im Schlafzimmer. Männe kann aber jetzt in der Wohnung von der Großen oben unterm Dach schlafen (nach der Nachtschicht), da die Dame ausgezogen ist...
Was ich krass finde, dass die Großen Kinder irgendwie gar nicht mehr mitberechnet werden...
LG
Verena

Re: elterngeld

hmm, wäre ja dumm, wenn es mitangerechnet werden würde...wäre dann die sache, ob das geld voll abgezogen werden würde, oder nur ein teil daraus...ich habe da gerade auch ne frage diesbezüglich gestartet, bin gespannt auf die antwort

Re: elterngeld

guck mal schnell bevor sies wieder löschen
http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=1593

Re: elterngeld

Hallo Bianca,
elterngeld.de wurde uns im SS-Forum empfohlen. Hab nur kurz durchgelesen und fand es übersichtlich und gut erklärt.
glg Flip

Hoppla: Eltergeld.NET muss es heißen ;O( glg

Hallo Bianca,
elterngeld.de wurde uns im SS-Forum empfohlen. Hab nur kurz durchgelesen und fand es übersichtlich und gut erklärt.
glg Flip

Re: Hoppla: Eltergeld.NET muss es heißen ;O( glg

ja, das war ich bevor ich dieses posting geschrieben hab ;-)
denn ich finde nichts, über die anrechnung von minijobs während des bezuges von elterngeld...bzw. habe ich kurz gelesen, daß es wohl schon angerechnet werden würde, was ich nicht verstehe, weil das ganze ja nicht über steuerkarte läuft :-(
naja, wir werden sehen, kommt zeit, kommt rat und dann kommt ja erst irgendwann baby ;-)
danke, lg,bianca
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