elterngeld
ich interessiere mich für die berechnung des elterngeldes ab nächstem jahr. nun ist es wohl bei mir/uns so (wenn ich ss werden würde, was wir zZ nicht in angriff nehmen), daß ich mehr als 67% bekommen würde.
wie ist es aber, wenn ich nach der geburt arbeiten gehe, werden die geringfügigen job weiterhin NICHT mitgerechnet? sprich, könnte ich dann noch zusätzlich auch 400euro-basis arbeiten gehen, ohne daß mir geld gestrichen werden würde?
so verstehe ich es zumindest.
weiß jemand mehr?
lg,bianca
Re: elterngeld
Erstmal Guten Morgen :-) ich kenne mich mit der neuen Regelung leider auch noch nicht so gut ausd, aber ich denke, einen "400 Euro Job" kannst Du weiter machen, ohne dass Dir Abzüge bevorstehen. Aber lass lieber einen Experten zu Wort kommen!
So, wir machen uns grad fertig zur Taufe meines kleinen Neffen (wird heut 6 Monate alt), danach gibt lecker Mittag mit der ganzen buckeligen Verwandtschaft ;-).
Ich wünsch euch einen schönen Sonntag mit einer heut hoffentlich friedfertigen & geduldigen Tochter ;-P
GLG *milena+ jaymon* dem ich in Krisenanfängen immer ruhig sage, er kann vernünftig mit Mama reden, dann verstehe ich ihn auch (ansonsten wird er je nach Situation ignoriert)... das wirkt eigentlich fast immer, also er kann sich dann beruhigen
Re: elterngeld
Für Besserverdienende gilt eine Bemessungsgrenze von 2700 Euro, das heißt es werden maximal 1800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.
Für Geringverdiener ist eine oberhalb von 67 Prozent liegende Elterngeld-Summe festgelegt: pro zwanzig Euro unterhalb von 1000 Euro steigt der Prozentsatz jeweils um einen Punkt.
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das individuelle Durchschnittseinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise dem Beginn der Mutterschutzfrist. Auch bei der Geburt eines Geschwisterkindes werden zwölf Monate berücksichtigt, allerdings bleibt dabei die Zeit des Elterngeldbezuges ohne Betrachtung, so dass sich auch dann noch die (Vollzeit-)Berufstägigkeit vor der Geburt des ersten Kindes auszahlt.
Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei so genannte ?Partnermonate? verlängert, sofern auch der zweite Elternteil (oft der Vater) mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt.
Das Elterngeld wird an Ehepaare, Lebenspartner, unverheiratete Paare und Alleinerziehende ausgezahlt.
Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können die beiden ?Partnermonate? zusätzlich für sich beanspruchen.
Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose, Studierende oder Teilzeitbeschäftigte oberhalb der Bemessungsgrenze gibt es ein zwölfmonatiges Mindestelterngeld von 300 Euro, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Das Elterngeld gilt für Familien, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird.
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit gestreckt werden, wenn es monatlich nur hälftig in Anspruch genommen wird.
Wer zwei unter dreijährige oder drei unter sechsjährige Kinder hat, erhält einen Geschwisterbonus als Aufschlag zum Elterngeld. Dieser beträgt zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro.
Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Bonus in Höhe von je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Das Elterngeld ist abgabenfrei und wird nicht versteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
habe ich von Wikipedia einfach mal googeln.
LG
Verena
Re: elterngeld
lieb von dir, soweit war ich ja auch schon, wie gesagt, so hätte ich sogar 87% meines jetztigen gehaltes, allerdings weiß ich noch immer nicht, wie es dann mit geringfügigem arbeiten ist, wir es angerechnet, oder nicht? oder hab ich es jetzt einfach überlesen?
lg,bianca
Re: elterngeld
LG
Verena
Re: elterngeld
ich schau gleich mal nach
gruß,bianca
Re: elterngeld
LG
Verena *die ihren Mann so oder so nicht überzeugen kann :-(*
Re: elterngeld
Re: elterngeld
Weil wenn nicht bekommst du nur 300,- + 75 Geschwisterbonus... ich hab mir das gerade mal mit dem Rechner angesehen...da wird man echt noch bestraft wenn man 2 Kinder hintereinander bekommt...ohne Worte...
LG
Verena
Re: elterngeld
JA ich arbeite schon seit 1,5jahren wieder für einige std die woche
jepp, es ist eine strafe für euch :-( finde ich sehr, sehr schade...ich würde jetzt über 500euro ausgezahlt bekommen, das wäre toll und wenn ich dann noch auf 400euro basis arbeiten könnte, wäre es das MEKKA ;-)
lg,bianca
Re: elterngeld
LG
Verena
Re: elterngeld
und wenn ich ihm halt das finanzielle so darstellen könnte, wäre es optimal, denn wir haben ja jetzt erst das haus gekauft, wo ICH mit verdienen muß, mindestens 700euro müssen rausspringen...
also ist ist laut rechner wohl echt so, daß es egal ist, ob ich 100euro verdiene oder 1000...hmm, ist schon seltsam, denn die minijobs gehen ja nicht auf steuerkarte!
man, ne 2zimmerwohnung, wie macht ihr das mit jan? schläft er noch bei euch? könnte ich mir gar nicht vorstellen...
lg,bianca
Re: elterngeld
Was ich krass finde, dass die Großen Kinder irgendwie gar nicht mehr mitberechnet werden...
LG
Verena
Re: elterngeld
Re: elterngeld
http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=1593
Re: elterngeld
elterngeld.de wurde uns im SS-Forum empfohlen. Hab nur kurz durchgelesen und fand es übersichtlich und gut erklärt.
glg Flip
Hoppla: Eltergeld.NET muss es heißen ;O( glg
elterngeld.de wurde uns im SS-Forum empfohlen. Hab nur kurz durchgelesen und fand es übersichtlich und gut erklärt.
glg Flip
Re: Hoppla: Eltergeld.NET muss es heißen ;O( glg
denn ich finde nichts, über die anrechnung von minijobs während des bezuges von elterngeld...bzw. habe ich kurz gelesen, daß es wohl schon angerechnet werden würde, was ich nicht verstehe, weil das ganze ja nicht über steuerkarte läuft :-(
naja, wir werden sehen, kommt zeit, kommt rat und dann kommt ja erst irgendwann baby ;-)
danke, lg,bianca
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