Suchen Menü

dringende ebay-frage: rücktritt?

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich etwas wirklich will, und vor dem mitsteigern, deshalb meine Frage:
kann man auch wenn man als Höchstbieter aus einer Auktion raus geht, vom Kauf zurücktreten???
folgender Text steht auf der Verkaufsseite:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind,
Kennt sich da jemand aus?
lg Katha
Bisherige Antworten

Re: dringende ebay-frage: rücktritt?

Hmmm, ich denke schon, dass das geht. Ich verstehe die Erklärung jedenfalls so. Ich wäre allerdings als Verkäufer ziemlich sauer, wenn ein Käufer vom Kauf zurücktritt nur weil er vorher nicht genau wusste, was er eigentlich will. Wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat, ist das eine andere Sache.
LG Uta

Re: dringende ebay-frage: rücktritt?

Ja! Man hat beim Onlinehandel dieses Rücktrittsrecht. Viele Grüße, Brit

Re: dringende ebay-frage: rücktritt?

der satz steht eigentlich überall, wenn du via internet bestellst. meistens steht dort noch, dass du für waren bis 40 euro den versand selber zahlst, über 40 ? der anbieter.
lg fibila
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen